Der Beteiligungsplan sieht vor, dass die Mitarbeitenden jährlich eine bestimmte Anzahl Namenaktien A der VP Bank AG, Vaduz, zu einem Vorzugspreis mit einer zeitlichen Verkaufsbeschränkung von drei Jahren beziehen können. Nach Ablauf der Verkaufsbeschränkung bzw. zum Zeitpunkt des Austritts aus der VP Bank Gruppe werden die entsprechenden Aktien frei verfügbar. Da die Mitarbeitenden damit letztlich die Möglichkeit haben, die Aktien jederzeit und vollumfänglich zu beziehen, wird der mit den Mitarbeiterbeteiligungsplänen verbundene Aufwand jeweils vollumfänglich zum Zeitpunkt der Zuteilung erfasst. Die Anzahl der zu beziehenden Namenaktien A richtet sich proportional nach der Höhe des Jahres-Fixgehaltes, wobei Fixlohn­anteile über CHF 120'000 und variable Lohnbestandteile nicht berücksichtigt werden. 

Der Kaufpreis wird jährlich gemäss Stichtagswert der Inhaberaktie an der SIX Swiss Exchange AG (jeweils Ex-Dividende) festgelegt. Die auf diese Weise abgegebenen Aktien stammen entweder aus Beständen der VP Bank Gruppe oder werden eigens zu diesem Zweck über die Börse gekauft. Mit den dadurch entstehenden Aufwendungen werden die Personalkosten direkt belastet.

Insgesamt wurden im Jahr 2016 12'494 Aktien (Vorjahr: 12'085 Aktien) zu einem Vorzugspreis bezogen. Der Aufwand für diese Aktienabgabe betrug 2016 CHF 0.5 Mio. (Vorjahr: CHF 0.5 Mio.).
Für den Verwaltungsrat besteht kein Beteiligungsplan. Seine Mitglieder erhalten jedoch einen Teil ihrer Vergütungen in Form von Aktien, welche grundsätzlich frei verfügbar sind (Anhang 40). Für die Gruppenleitung und weitere Führungskräfte besteht ein Managementbeteiligungsplan (Anhang 44). Die VP Bank hat für den Verwaltungsrat, die Gruppenleitung sowie ausgewählte Führungskräfte und Mitarbeitende Sperrfristen definiert, in denen der Handel mit VP Bank Aktien untersagt ist.