9. Informationspolitik
Die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen der VP Bank erfolgen rechtswirksam in den amtlichen liechtensteinischen Publikationsorganen (Statuten, Art. 25 Ziffer 1).
Die VP Bank informiert die Aktionäre und die Kapitalmarktteilnehmer offen, umfassend und zeitgerecht. Ihre Informationspolitik richtet sich nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Kapitalmarktteilnehmer. Die VP Bank informiert die Aktionäre und die Kapitalmarktteilnehmer mit ausführlichen Jahres- und Halbjahresberichten, die für die VP Bank Gruppe nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt werden, sowie mit Medieninformationen über aktuelle Veränderungen und Entwicklungen. Als an der SIX Swiss Exchange kotiertes Unternehmen unterliegt die VP Bank insbesondere der Pflicht zur unverzüglichen Bekanntgabe kursrelevanter Ereignisse (Ad-hoc-Publizitätspflicht).
Agenda
Ordentliche Generalversammlung: 28. April 2017
Halbjahresbericht 2017: 22. August 2017
Weiterführende Informationen zum Unternehmen wie auch zu Statuten, OGR sowie weitere Publikationen finden Investoren und andere interessierte Personen auf der Website www.vpbank.com.
Kontakt
VP Bank AG
Tanja Muster · Leiterin Group Communications & Marketing
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