9. Informationspolitik

Die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen der VP Bank erfolgen rechtswirksam in den amtlichen liechtensteinischen Publikationsorganen (Statuten, Art. 25 Ziffer 1).

Die VP Bank informiert die Aktionäre und die Kapitalmarktteilnehmer offen, umfassend und zeit­gerecht. Ihre Informationspolitik richtet sich nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Kapitalmarktteilnehmer. Die VP Bank informiert die Aktionäre und die Kapitalmarktteilnehmer mit ausführlichen Jahres- und Halbjahresberichten, die für die VP Bank Gruppe nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt werden, sowie mit Medieninformationen über aktuelle Veränderungen und Entwicklungen. Als an der SIX Swiss Exchange kotiertes Unternehmen unterliegt die VP Bank insbesondere der Pflicht zur unverzüglichen Bekanntgabe kursrelevanter Ereignisse (Ad-hoc-Publizitätspflicht).

 

Agenda

Ordentliche Generalversammlung: 28. April 2017

Halbjahresbericht 2017: 22. August 2017

Weiterführende Informationen zum Unternehmen wie auch zu Statuten, OGR sowie weitere Publikationen finden Investoren und andere interessierte Personen auf der Website www.vpbank.com.

 

Kontakt

VP Bank AG

Tanja Muster · Leiterin Group Communications & Marketing

Aeulestrasse 6 · 9490 Vaduz

T +423 235 66 55 · Fax +423 235 65 00

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