Bericht der Revisionsstelle zur Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung

An die Generalversammlung der VP Bank AG, Vaduz

 

Prüfungsurteil

Wir haben die konsolidierte Jahresrechnung der VP Bank AG und ihrer Tochtergesellschaften (die Gruppe) – bestehend aus der konsolidierten Erfolgsrechnung, der konsolidierten Gesamt­ergebnisrechnung, der konsolidierten Bilanz, der konsolidierten Eigenkapitalentwicklung und der konsolidierten Geldflussrechnung sowie dem Anhang für das zum 31. Dezember 2016 endende Jahr, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungs­legungsmethoden (Seiten 107 bis 172) – sowie den konsolidierten Jahresbericht per 31. Dezember 2016 geprüft.

Nach unserer Beurteilung vermittelt die konsolidierte Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gruppe zum 31. Dezember 2016 sowie dessen Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem liechtensteinischen Gesetz. 

Der konsolidierte Jahresbericht steht im Einklang mit der konsolidierten Jahresrechnung.

 

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem liechtensteinischen Gesetz und den International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Gruppe unabhängig in Übereinstimmung mit den liechtensteinischen gesetz­lichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands sowie dem Code of Ethics for Professional Accountants des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code), und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

 

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflicht­gemässen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung des aktuellen Zeitraums waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungs­- urteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sach­verhalten ab. Für jeden nachfolgend aufgeführten Sachverhalt ist die Beschreibung, wie der Sachverhalt in der Prüfung behandelt wurde, vor diesem Hintergrund verfasst.

Den im Berichtsabschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der konsoli­dierten Jahresrechnung» beschriebenen Verantwortlichkeiten sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in der konsolidierten Jahresrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungs­urteil zur konsolidierten Jahresrechnung.

 

Bewertung der Forderungen gegenüber Kunden

Prüfungssachverhalt

Per 31. Dezember 2016 betragen die Forderungen gegenüber Kunden CHF 5.2 Mrd. oder 44.5 Prozent der Bilanzsumme der Gruppe, davon entfallen CHF 3.3 Mrd. auf Hypothekarforderungen und CHF 1.9 Mrd. auf Übrige Forderungen.

Forderungen gegenüber Kunden werden bei erst­maliger Erfassung zu effektiven Kosten bewertet, was dem Fair Value bei Gewährung der Ausleihungen entspricht. Ursachen für eine Wertminderung sind insbesondere gegenparteien- oder länderspezifischer Natur. Eine Wertberichtigung für Kreditrisiken wird als Herabsetzung des Buchwertes einer Forderung in der Bilanz erfasst. Für latent vorhandene, bisher noch nicht identifizierte Kreditrisiken auf Portfoliobasis bestehen Port­foliowertberichtigungen. Für alle gefährdeten Forderungen wird mindestens einmal jährlich eine Bonitätsprüfung vorgenommen und bei Änderungen bezüglich Betrag und Zeitpunkt der erwarteten künftigen Zahlungsströme wird die Wertberichtigung für Kreditrisiken angepasst. 

Bei der Bemessung von Wertberichtigungen sind Schätzungen vorzunehmen, welche mit wesent­lichem Ermessen­spielraum verbunden sind und je nach Beurteilung variieren können.

Aufgrund der inhärenten Ermessensspielräume und der wesentlichen Bedeutung der genannten Bilanzposition stellte deren Bewertung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

Die Gruppe beschreibt ihre Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu den Forderungen gegenüber Kunden auf Seite 116 des Geschäftsberichts. Zudem verweisen wir auf die Anmerkungen 15 und 16 im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung.

 

Unser Prüfvorgehen

Wir beurteilten die Prozesse und Kontrollen im Zusammenhang mit der Kreditgewährung und -überwachung sowie der Identifikation und Berechnung von Wertberichtigungen. Dies umfasste auf Basis einer Stichprobe die Prüfung der Werthaltigkeit von Kreditengagements auf Einzelbasis sowie die Beurteilung der verwendeten Verfahren und Annahmen bei der Bemessung von Wertberichtigungen. Weitere Prüfungshandlungen umfassten die Beurteilung der Angemessenheit der angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie die Prüfung der Offenlegungen im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung.

 

Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten

Prüfungssachverhalt

Die Gruppe weist Finanzinstrumente mit einer Fair Value-Bewertung insbesondere in den Posi­tionen Handelsbestände, Derivative Finanzinstrumente und Finanzinstrumente bewertet zum Fair Value aus. 

Der Fair Value basiert auf notierten Marktpreisen, wenn ein aktiver Markt vorhanden ist. Falls kein aktiver Markt vorhanden ist, wird der Fair Value anhand von Kursnotierungen von Händlern oder externen Preismodellen festgelegt (Level 2). Die Anwendung von Bewertungsmodellen wird massgeblich von den verwendeten Annahmen beeinflusst, die Zins-, Forward und Swap-Sätze, Spreadkurven, Volatili­täten und Schätzungen zukünftiger Mittelflüsse einschliessen. Die Festlegung dieser Annahmen ist mit einem wesentlichen Ermessensspielraum verbunden. 

Aufgrund der inhärenten Ermessensspielräume und der wesentlichen Bedeutung der genannten Bilanzpositionen stellte deren Bewertung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. 

Wir verweisen auf die  Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Gruppe und die Anmerkungen 17 bis 19 sowie 38 im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung.

 

Unser Prüfvorgehen

Wir beurteilten die Auswahlprozesse für die im Rahmen der Bewertungen verwendeten Schlüsselannahmen und prüften diese auf der Basis von Stichproben unter Einbezug von unseren Bewertungsspezialisten. Wir führten im Rahmen unserer Prüfungshandlungen kombinierte Modell- und Parametertests durch, d.h. wir überprüften die Bewertungen der genannten Bilanzpositionen mittels unabhängiger Bewertungsmodelle und Eingabeparameter. Verwendete und direkt von einem aktiven Markt verfügbare Fair Values prüften wir anhand von Stichproben und durch den Vergleich mit Drittquellen.

 

Übrige Informationen im Geschäftsbericht

Der Verwaltungsrat ist für die übrigen Informationen im Geschäftsbericht verantwortlich. Die übrigen Informationen umfassen alle im Geschäftsbericht dargestellten Informationen, mit Ausnahme der konsolidierten Jahresrechnung, der Jahresrechnung und unserer dazugehörigen Berichte.

Die übrigen Informationen im Geschäftsbericht sind nicht Gegenstand unseres Prüfungsurteils zur konsolidierten Jahresrechnung und wir machen keine Prüfungsaussage zu diesen Informationen.

Im Rahmen unserer Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung ist es unsere Aufgabe, die übrigen Informationen zu lesen und zu beurteilen, ob wesentliche Unstimmigkeiten zur konsolidierten Jahresrechnung oder zu unseren Erkenntnissen aus der Prüfung bestehen oder ob die übrigen Infor­mationen anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Basis unserer Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung der übrigen Infor­mationen vorliegt, haben wir darüber zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang keine Bemerkungen anzubringen.

 

Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die konsolidierte Jahresrechnung

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer konsolidierten Jahresrechnung, die in Übereinstimmung mit den IFRS und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer konsolidierten Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung der konsolidierten Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gruppe zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die Gruppe zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

 

Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die konsolidierte Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar­stellungen ist, und einen Bericht abzugeben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem liechtensteinischen Gesetz und den ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus losen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser konsolidierten Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Eine weitergehende Beschreibung unserer Verantwortlichkeiten für die Prüfung der Konzernrechnung ist in Anlehnung an
EXPERTsuisse auf der Website www.expertsuisse.ch/wirtschaftspruefung-revisionsbericht zu finden. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Berichtes.

Wir empfehlen, die vorliegende konsolidierte Jahresrechnung zu genehmigen.

Ernst & Young AG

Bruno Patusi
dipl. Wirtschaftsprüfer (CH)
(Leitender Revisor)

Moreno Halter
dipl. Wirtschaftsprüfer

Bern, 28. Februar 2017