Rechnungslegungsgrundsätze und Erläuterungen

1. Grundlage der Rechnungslegung

Die VP Bank AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, wurde 1956 gegründet und gehört zu den drei grössten Banken Liechtensteins. Heute verfügt die VP Bank Gruppe über Tochtergesellschaften in Zürich, Luxemburg, auf den British Virgin Islands, in Singapur und Hongkong sowie über Repräsentanzen in Moskau und Hongkong. Die VP Bank Gruppe beschäftigte per 31. Dezember 2016 teilzeitbereinigt 738.3 Personen (per Ende Vorjahr: 734.4 Personen).

Zu den Kernaktivitäten der VP Bank Gruppe gehören die Vermögensverwaltung und Anlageberatung für private und institutionelle Anleger sowie das Kreditgeschäft.

Der Ausweis der Werte in der Jahresrechnung erfolgt in CHF 1'000. Die Jahresrechnung 2016 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Die IFRS enthalten Richtlinien, die vom Management der VP Bank Gruppe bei der Erstellung der Konzernrechnung Annahmen und Schätzungen erfordern. Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze sind in diesem Teil beschrieben, um aufzuzeigen, wie ihre Anwendung die ausgewiesenen Ergebnisse und Informationen der VP Bank Gruppe beeinflusst.

 

Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen und Darstellung

Der Jahresabschluss wurde auf der Basis der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Jahresabschlusses 2015 erstellt, mit Ausnahme der Terminkomponenten aus bestimmten Fremdwährungskontrakten, welche neu im Erfolg aus dem Zinsgeschäft (bisher Erfolg Handelsgeschäft) ausgewiesen werden. Ferner wurden Negativzinsen aufgrund ihrer zunehmenden Relevanz gesondert als «Zinsertrag aus finanziellen Verpflichtungen» im Zinsertrag und als «Zinsaufwand aus finanziellen Vermögenswerten» im Zinsaufwand dargestellt. Die Vergleichsangaben zu früheren Perioden wurden entsprechend angepasst. Durch die Umgliederung vorstehender Fremdwährungskontrakte erhöhte sich der Erfolg aus dem Zinsgeschäft in der Vorjahresperiode 2015 um CHF 3.9 Mio. Der Erfolg Handelsgeschäft reduzierte sich in der Vorjahresperiode 2015 um den gleichen Betrag. Der im Geschäftsjahr 2016 im Handelsgeschäft verbuchte Betrag beträgt CHF 5.3 Mio.

Weiter wurde die Darstellung der Erfolgsrechnung (und damit auch die Segmentberichterstattung) an die aktuelle Branchen­usanz angepasst. Das Zwischentotal «Bruttoerfolg» wurde durch den Begriff «Geschäftsertrag» ersetzt. Ausserdem werden die Positionen «Abschreibungen» und «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verluste» neu im «Geschäftsaufwand» ausgewiesen. Das bisherige Zwischentotal «Brutto­gewinn» entfällt zukünftig. Durch diese Neugestaltung erhöht sich das Zwischentotal «Geschäftsaufwand» im Jahr 2015 von CHF 182.1 Mio. auf CHF 246.4 Mio. Die übrigen Positionen bleiben gleich respektive entfallen.

 

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine für das Geschäftsjahr 2016 wesentlichen bilanz- oder erfolgswirksamen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag zu verzeichnen.

Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung an seiner Sitzung vom 16. Februar 2017 behandelt und genehmigt. Diese Konzernrechnung wird der Generalversammlung vom 28. April 2017 zur Genehmigung vorgelegt.

 

2. Annahmen und Schätzungsunsicherheiten

Die IFRS enthalten Richtlinien, die vom Management der VP Bank Gruppe bei der Erstellung der Konzernrechnung Annahmen und Schätzungen erfordern. Die Annahmen und Schätzungen werden kontinuierlich überprüft und basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren, inklusive Erwartungen aus wahrscheinlichen künftigen Ereignissen. Die effektiven künftigen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

 

Gefährdete Ausleihungen

Für alle gefährdeten Forderungen wird mindestens einmal jährlich eine Bonitätsprüfung vorgenommen. Falls sich im Vergleich zu früheren Schätzungen Änderungen bezüglich Betrag und Zeitpunkt der erwarteten künftigen Zahlungsströme ergeben, wird die Wertberichtigung für Kreditrisiken angepasst. Der Wertminderungsbetrag bemisst sich im Wesentlichen nach der Differenz zwischen dem Buchwert und dem voraussichtlich einbringlichen Betrag unter Berücksichtigung des Liquidationserlöses aus der Verwertung all­fälliger Sicherheiten. Eine Veränderung des Barwertes der geschätzten künftigen Geldflüsse um +/–5 Prozent würde den Wertberichtigungsbetrag um CHF1.1 Mio. (Vorjahr: CHF 0.6 Mio.) erhöhen bzw. reduzieren.

 

Änderungen der Schätzungen

Es wurden keine wesentlichen Schätzungsänderungen vor­genommen oder angewendet. Weitere Ausführungen zu Schätzungen sind in den entsprechenden Anhangstabellen (z.B. Goodwill, Rechtsfälle, Gewinnsteuern, Vorsorgeeinrichtungen etc.) beschrieben.

 

3. Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze

3.1. Konsolidierungsgrundsätze

Voll konsolidierte Gesellschaften

Die konsolidierte Rechnung umfasst die Abschlüsse der VP Bank AG, Vaduz, sowie deren Tochtergesellschaften, die alle als eine wirtschaftliche Einheit dargestellt werden. Tochtergesellschaften, die direkt oder indirekt von der VP Bank Gruppe kontrolliert werden, sind konsolidiert. Tochtergesellschaften werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, an welchem die Kontrolle übergeht, und zu dem Zeitpunkt dekonsolidiert, an dem die Kontrolle endet.

 

Methode der Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Acquisition- Methode. Dabei wird das Eigenkapital der konsolidierten Gesellschaft zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Gründung mit dem Buchwert der Beteiligung bei der Muttergesellschaft verrechnet.

Nach der Erstkonsolidierung werden Veränderungen aus der Geschäftstätigkeit, welche in der Abrechnungsperiode im Periodenergebnis der Konzernrechnung enthalten sind, den Gewinnreserven zugewiesen. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäfte werden bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung eliminiert.

Die Minderheitsanteile am Eigenkapital und am Konzernergebnis werden in der konsolidierten Bilanz und Erfolgsrechnung separat ausgewiesen.

 

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

Beteiligungen, auf welche die VP Bank Gruppe einen massgeblichen Einfluss hat, werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein massgeblicher Einfluss wird in der Regel dann angenommen, wenn die VP Bank Gruppe direkt oder indirekt 20 bis 50 Prozent der Stimmrechte hält.

Bei der Equity-Methode werden die Anteile an einem Unternehmen bei Erwerb zu Anschaffungskosten bilanziert. Nach dem Erwerb wird der Buchwert der assoziierten Gesellschaft jeweils um den Anteil der Gruppe am Gewinn oder Verlust und an den erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals der assoziierten Gesellschaft erhöht bzw. vermindert. 

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile des Konzerns an assoziierten Unternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen und dem Buchwert des Anteils als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.

 

3.2. Allgemeine Grundsätze

Handelstag versus Erfüllungstag

Beim Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wird die Methode der Bilanzierung zum Handelstag angewendet. Dies bedeutet, dass Transaktionen bereits am Tag des Handels und nicht erst am Tag der Erfüllung in der Bilanz erfasst werden.

 

Abgrenzung der Erträge

Erträge aus Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht wurde. Vermögensverwaltungsgebühren, Depotgebühren und ähnliche Erträge werden anteilmässig während der Dauer der Dienstleistung erfasst. Zinsen werden periodengerecht abgegrenzt und erfasst. Dividenden werden bei Zahlungseingang erfasst.

 

Fremdwährungsumrechnung

Funktionale Währung und Präsentationswährung:

Der konsolidierte Finanzbericht wird in Schweizer Franken präsentiert.

Die Fremdwährungsumrechnung in die funktionale Währung erfolgt zum Wechselkurs am Tag der Transaktion. Umrechnungsdifferenzen aus solchen Transaktionen und die Erfolge aus der Umrechnung zu Bilanzstichtagskursen für monetäre finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden in der Erfolgsrechnung verbucht. 

Nicht realisierte Wechselkursdifferenzen auf nichtmonetären Finanzaktiven sind Teil der Veränderung ihres Fair Value. 

Für die Erstellung der Konzernrechnung werden die auf eine Fremdwährung lautenden Bilanzen der Konzerngesellschaften zu Stichtagskursen in Schweizer Franken umgerechnet. Für Positionen der Erfolgsrechnung, des sonstigen Ergebnisses und der Geldflussrechnung gelangen Durchschnittskurse für die Berichtsperiode zur Anwendung. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus den Veränderungen der Wechselkurse vom Jahresanfang bis zum Jahresende und der Abweichung zwischen dem Jahreserfolg zu Durchschnittskursen und zu Endkursen ergeben, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

 

Gruppengesellschaften

Sämtliche Bilanzpositionen (ohne das Eigenkapital) werden zum Tageskurs des Bilanzstichtags in die Konzernwährung umgerechnet. Die einzelnen Positionen der Erfolgsrechnung werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Die aus der Umrechnung der Abschlüsse in fremder Währung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneu­tral mit dem Eigenkapital (Gewinnreserven) verrechnet.

Umrechnungsdifferenzen aus den Netto-Investitionen in ausländische Gesellschaften werden im Eigenkapital verbucht. Beim Verkauf werden solche Umrechnungsdifferenzen als Teil des Verkaufserfolgs in der Erfolgsrechnung erfasst.

Goodwill- und Fair-Value-Anpassungen aus Akquisitionen von ausländischen Gesellschaften werden als Forderungen und Verpflichtungen dieser ausländischen Gesellschaften behandelt und zu Schlusskursen am Bilanzstichtag umgerechnet.

 

Inland versus Ausland

Unter «Inland» wird die Schweiz miteinbezogen.

 

Zahlungsmittelbestand

Der Zahlungsmittelbestand umfasst die Positionen «Flüssige Mittel», «Forderungen aus Geldmarktpapieren» mit einer Ursprungslaufzeit von maximal drei Monaten sowie «Forderungen gegenüber Banken auf Sicht».

 

3.3. Finanzinstrumente

Allgemein

Die VP Bank Gruppe unterteilt die Finanzinstrumente, zu denen auch herkömmliche finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen sowie Eigenkapitalinstrumente gehören, wie folgt:

  • Über die Erfolgsrechnung zu verbuchende Finanzinstrumente («fair value through profit or loss (FVTPL)») – «Handelsbestände» und «Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value»
  • Finanzinstrumente, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
  • Finanzinstrumente zum Fair Value mit Erfassung der Wert­änderungen und Wertminderungen in der Gesamtergebnisrechnung («fair value through other comprehensive income (FVTOCI)») 

Die Zuordnung der Finanzinstrumente erfolgt zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung nach den Kriterien von IFRS 9. Die VP Bank Gruppe wendet seit dem 1. Januar 2011 IFRS 9 (2010) und seit dem 1. Januar 2015 IFRS 9 (2013) vorzeitig an. Falls die Hedge Bedingungen erfüllt sind, wendet die VP Bank Gruppe Hedge Accounting gemäss IFRS 9 (2013) vorzeitig an. IFRS 9 (2014) inklusive dem ECL-Modell wird erstmalig ab Geschäftsjahr 2018 angewandt (siehe auch 4. Kapitel).

 

Handelsbestände

Die Handelsbestände setzen sich aus Aktien, Anleihen, Edelmetallen und strukturierten Produkten zusammen. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden zum Fair Value bewertet. Short-Positionen in Wertschriften werden als Verpflichtungen aus Handelsbeständen ausgewiesen. Realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste werden nach Abzug der zugehörigen Transaktionskosten im Erfolg aus dem Handelsgeschäft erfasst. Zinsen und Dividenden aus dem Handelsgeschäft werden im Erfolg aus dem Handelsgeschäft erfasst.

Der Fair Value basiert auf notierten Marktpreisen, wenn ein aktiver Markt vorhanden ist. Falls kein aktiver Markt vorhanden ist, wird der Fair Value anhand von Kursnotierungen von Händlern oder externen Preismodellen festgelegt.

 

Finanzinstrumente, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten

Anlagen, bei welchen die Zielsetzung darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um damit vertragliche Zahlungsströme zu erzielen und bei denen die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme einzig Zinsen sowie die Rückzahlung von Teilen des Nominalwerts beinhalten, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Eine zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Finanzanlage wird als wertgemindert eingestuft, wenn es wahrscheinlich ist, dass nicht der gesamte gemäss Vertrag geschuldete Betrag einbringlich ist. Ursachen für eine Wertminderung können gegenparteien- oder länderspezifischer Natur sein. Wenn eine Wertminderung eingetreten ist, wird der Buchwert erfolgswirksam im Erfolg Finanzanlagen auf den erzielbaren Betrag reduziert. 

Zinsen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode periodengerecht erfasst und im Erfolg Zinsgeschäft unter der Position «Zinsertrag aus Finanzinstrumenten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten» ausgewiesen.

 

Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value (FVTPL)

Finanzinstrumente, welche die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, werden zum Fair Value bilanziert. Ein daraus resultierender Erfolg wird im Erfolg Finanzanlagen unter der Position «Erfolg auf Finanzinstrumenten, bewertet zum Fair Value», ausgewiesen.

Sofern die Kriterien gemäss IFRS 9 erfüllt sind, kann ein Finanz­instrument bei seiner erstmaligen Erfassung auch zu dieser Kategorie designiert und entsprechend bilanziert werden.

Zinsen und Dividenden werden im Erfolg Finanzanlagen unter den Positionen «Zinsertrag aus Finanzinstrumenten FVTPL» und «Dividendenertrag aus Finanzinstrumenten FVTPL» ausgewiesen.

 

Finanzinstrumente zum Fair Value mit Erfassung der Wert­änderungen und Wertminderungen in der Gesamt­ergebnisrechnung (FVTOCI)

Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten werden in der Bilanz zum Fair Value angesetzt. Wertveränderungen werden erfolgswirksam erfasst, ausser in den Fällen, in denen die VP Bank Gruppe entschieden hat, diese zum Fair Value mit Erfassung der Veränderung im sonstigen Gesamtergebnis («at fair value through other comprehensive income») anzu­setzen.

Bei Eigenkapitalinstrumenten mit langfristigem Anlagehorizont von rund zehn Jahren wird die OCI-Option angewendet. Vor allem bei Private Equity Investments steht die langfristige Wertgenerierung im Vordergrund.

Dividenden werden im Erfolg aus Finanzanlagen unter der Position «Dividenden aus Finanzinstrumenten FVTOCI» ausgewiesen.

 

Banken- und Kundenausleihungen

Forderungen gegenüber Banken und Kunden werden bei erstmaliger Erfassung zu effektiven Kosten bewertet, was dem Fair Value bei Gewährung der Ausleihungen entspricht. Die Folgebewertung erfolgt zu amortisierten Kosten, wobei die Effektivzinsmethode angewendet wird. Zinsen auf nicht überfällige Ausleihungen werden periodengerecht abgegrenzt und nach der Effektivzinsmethode im Erfolg Zins­geschäft ausgewiesen.

Die Buchwerte von Forderungen, für die Micro Fair Value Hedge Accounting angewendet wird, werden um die dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Fair-Value-Änderungen angepasst. Bei Anwendung von Portfolio Fair Value Hedge Accounting werden die Fair-Value-Änderungen in der Bilanzposition Sonstige Aktiven erfasst.

 

Gefährdete Ausleihungen

Gefährdete Ausleihungen sind Ausstände von Kunden und Banken, bei denen unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Ursachen für eine Wertminderung sind gegenparteien- oder länderspezifischer Natur. Zinserträge auf gefährdeten Ausleihungen werden periodengerecht abgegrenzt. Eine Wertberichtigung für Kreditrisiken wird als Herabsetzung des Buchwertes einer Forderung in der Bilanz erfasst. Der Wertminderungsbetrag bemisst sich im Wesentlichen nach der Differenz zwischen dem Buchwert und dem voraussichtlich einbringlichen Betrag unter Berücksichtigung des Liquidationserlöses aus der Verwertung allfälliger Sicherheiten. Für Ausserbilanzpositionen, wie eine feste Zusage, wird dagegen eine Rückstellung für Kreditrisiken unter den Rückstellungen ausgewiesen. Für latent vorhandene, bisher noch nicht identifizierte Kreditrisiken auf Portfoliobasis bestehen Portfoliowertberichtigungen. Für alle gefährdeten Forderungen wird mindestens einmal jährlich eine Bonitätsprüfung vorgenommen. Falls sich im Vergleich zu früheren Schätzungen Änderungen bezüglich Betrag und Zeitpunkt der erwarteten künftigen Zahlungsströme ergeben, wird die Wertberichtigung für Kreditrisiken angepasst und unter Wertberichtigungen für Kreditrisiken bzw. Auflösung von nicht mehr notwendigen Wertberichtigungen und Rückstellungen erfolgswirksam verbucht.

 

Überfällige Ausleihungen

Eine Ausleihung gilt als überfällig oder ertragslos, wenn eine wesentliche vertraglich vereinbarte Zahlung 90 Tage oder länger versäumt wurde. Solche Ausleihungen werden nicht als gefährdet eingestuft, sofern davon ausgegangen wird, dass sie durch bestehende Sicherheiten noch gedeckt sind.

 

Verpflichtungen gegenüber Banken und Kunden

Im Rahmen des Micro Fair Value Hedge Accountings werden gesicherte Verbindlichkeiten um die dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Fair-Value-Änderungen angepasst. Bei Anwendung von Portfolio Fair Value Hedge Accounting werden die Fair-Value-Änderungen in der Bilanzposition Sonstige Passiven erfasst. 

 

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden zum Fair Value bewertet und in der Bilanz ausgewiesen. Der Fair Value wird aufgrund von Börsennotierungen oder Optionspreismodellen ermittelt. Realisierte bzw. unrealisierte Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam verbucht.

Die VP Bank Gruppe verwendet die folgenden Derivate sowohl für Handels- als auch für Absicherungszwecke. Sie lassen sich in die folgenden Hauptkategorien unterteilen:

  • Swaps: Swaps sind Transaktionen, bei denen zwei Parteien Mittelflüsse (Cashflows) auf einem bestimmten Nominal­betrag für eine im Voraus festgelegte Dauer untereinander austauschen. Zinsswaps: Zinsswaps sind Zinsderivate, die festverzinsliche Instrumente (zum Beispiel nicht strukturierte, festverzinsliche Anleihen oder gedeckte Schuldverschreibungen) gegen Fair-Value-Veränderungen aufgrund von Marktzinsänderungen schützen. 
  • Währungsswaps: Währungsswaps beinhalten den Austausch von Zinszahlungen, die auf Basisbeträgen mit zwei unterschiedlichen Währungen und Referenzzinssätzen beruhen und umfassen im Allgemeinen auch den Austausch der Nominalbeträge zu Beginn oder am Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit. Währungsswaps werden üblicherweise ausserbörslich gehandelt.
  • Terminkontrakte und Futures: Terminkontrakte und Futures sind vertragliche Verpflichtungen, ein Finanzinstrument oder Rohstoffe an einem zukünftigen Datum und zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Terminkontrakte sind massgeschneiderte Vereinbarungen, welche zwischen Parteien ausserbörslich (OTC) abgewickelt werden. Futures hingegen sind standardisierte Kontrakte, die an regulierten Börsen abgeschlossen werden.
  • Optionen und Warrants: Optionen und Warrants sind vertragliche Vereinbarungen, bei denen der Verkäufer (Schreiber) dem Käufer in der Regel das Recht, aber nicht die Verpflichtung, einräumt, an bzw. vor einem bestimmten Datum eine bestimmte Menge eines Finanz­instruments oder eines Rohstoffs zu einem im Voraus fest­gelegten Preis entweder zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Der Käufer bezahlt dem Verkäufer für dieses Recht eine Prämie. Es gibt auch Optionen mit einer komplexeren Zahlungsstruktur. Optionen können ausserbörslich oder an regulierten Börsen gehandelt werden. Sie können auch in Form einer Wertschrift (Warrant) gehandelt werden.

 

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)

Die VP Bank Gruppe wendet seit dem 1. Januar 2011 IFRS 9 (2010) und seit dem 1. Januar 2015 IFRS 9 (2013) vorzeitig an. Falls die Hedge Bedingungen erfüllt sind, wendet die VP Bank Gruppe Hedge Accounting gemäss IFRS 9 (2013) an.

Die VP Bank setzt gemäss Risikopolitik der Gruppe bestimmte Derivate für Absicherungsgeschäfte ein. Aus ökonomischer Sicht gleichen sich die gegenläufigen Bewertungseffekte aus dem Grund- und dem Sicherungsgeschäft aus. Da diese Geschäfte aber nicht den strengen und spezifischen IFRS-Richtlinien entsprechen, kommt es buchhalterisch zu einer asymmetrischen Abbildung der Wertveränderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft. Veränderungen des Fair Value solcher Derivate werden in der entsprechenden Periode im Erfolg Handels- respektive Zinsgeschäft ausgewiesen.

Die Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) können freiwillig angewendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht die Anwendung von Hedge Accounting die Abbildung der Risikomanage­menttätigkeiten eines Unternehmens im Jahresabschluss. Dies geschieht durch Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge der Sicherungsinstrumente mit denen aus den in Hinblick auf bestimmte Risiken designierten Grundgeschäften.

Eine Sicherungsbeziehung kann im Rahmen von Hedge Accounting abgebildet werden, wenn alle der nachfolgenden qualitativen Merkmale erfüllt sind:

  • Die Sicherungsbeziehung besteht aus zulässigen Sicherungsinstrumenten und zulässigen Grundgeschäften;
  • Zu Beginn der Sicherungsbeziehung liegt eine formelle Designation und Dokumentation vor, die Bezug auf die Risikomanagementstrategie und -zielsetzung des Unter­nehmens für diese Sicherung nimmt;
  • Die Sicherungsbeziehung erfüllt die Anforderungen an die Effektivität.

Die Sicherungsbeziehung muss ab dem Zeitpunkt ihrer Begründung dokumentiert werden. Die Dokumentation umfasst insbesondere die Identifikation des Sicherungsinstruments und des gesicherten Grundgeschäfts sowie die Kennzeichnung des gesicherten Risikos und der Methodik zur Bestimmung der Effektivität der Sicherungsbeziehung. Um sich für die bilanzielle Abbildung im Rahmen von Hedge Accounting zu qualifizieren, muss die Sicherungsbeziehung den folgenden Anforderungen an die Effektivität zu Beginn jeder Sicherungsperiode genügen:

  • Es besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument;
  • Das Ausfallrisiko dominiert nicht die Wertänderungen, die sich aus der wirtschaftlichen Sicherung ergeben; und
  • Die Sicherungsquote (hedge ratio) spiegelt die zur tatsäch­lichen wirtschaftlichen Sicherung eingesetzte Menge des Grundgeschäfts sowie die Menge des Sicherungsinstruments zutreffend wider.

Derivative Finanzinstrumente werden vom Konzern im Rahmen des Risikomanagements hauptsächlich zur Steuerung von Zins- und Fremdwährungsrisiken eingesetzt. Wenn derivative und nicht derivative Finanzinstrumente bestimmte Kriterien erfüllen, können sie als Absicherungsinstrumente eingestuft werden, und zwar zur Absicherung der Veränderungen des Fair Value von erfassten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (Fair Value Hedge Accounting), zur Absicherung der Schwankungen erwarteter künftiger Cashflows, welche erfassten Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder vorgesehenen Transaktionen mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit zugeordnet sind (Cash Flow Hedge Accounting), oder zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (Absicherung von Nettoinvestitionen).

 

Fair Value Hedge Accounting

IFRS 9 sieht die Anwendung des Fair Value Hedge Accountings zur Vermeidung einseitiger Ergebniseffekte für Derivate vor, die der Absicherung des beizulegenden Zeitwertes bilanzierter Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten gegen ein oder mehrere festgelegte Risiken dient. Einem Markt­zinsrisiko bzw. Zinsänderungsrisiko unterliegen insbesondere die Kreditgeschäfte des Konzerns und die Wertpapierbestände, sofern es sich um festverzinsliche Papiere handelt. Zur Absicherung dieser Risiken werden vor allem Zinsswaps verwendet. Gemäss den Regelungen des Fair Value Hedge Accountings werden die zur Absicherung eingesetzten derivativen Finanzinstrumente zum Fair Value als Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten bilanziert. Für den gesicherten Vermögenswert bzw. die gesicherte Verbind­lichkeit sind die aus dem gesicherten Risiko resultierenden gegenläufigen Fair-Value-Änderungen ebenfalls bilanziell zu erfassen. Die gegenläufigen Bewertungsände­rungen aus den Sicherungsinstrumenten sowie aus den gesicherten Grundgeschäften werden erfolgswirksam in der Erfolgs­rechnung als Erfolg Hedge Accounting erfasst. Der Teil der Zeitwertänderungen, der nicht dem abgesicherten Risiko zuzurechnen ist, wird entsprechend den Regeln der zugehörigen Bewertungskategorie behandelt. 

Cash Flow Hedge Accounting sowie Portfolio Fair Value Hedges wurden weder in der laufenden noch in der Vor­jahresperiode angewendet.

 

Ausgegebene Schuldtitel

Die Kassenobligationen werden zum Ausgabewert erfasst und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Anleihen werden bei erstmaliger Erfassung zum Fair Value abzüglich Transaktionskosten erfasst. Der Fair Value entspricht der erhaltenen Gegenleistung. Anschliessend erfolgt die Bilanzierung zu amortisierten Kosten. Dabei wird die Effektivzinsmethode angewandt, um die Differenz zwischen Ausgabepreis und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit des Schuldtitels zu amortisieren.

 

Eigene Aktien

Von der VP Bank Gruppe gehaltene Aktien der VP Bank AG, Vaduz, werden im Eigenkapital als eigene Aktien ausgewiesen und zu Anschaffungskosten in Abzug gebracht. Veränderungen des Fair Value werden nicht erfasst. Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös der eigenen Aktien und den entsprechenden Anschaffungskosten wird unter den Kapitalreserven ausgewiesen.

 

Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte

Repo- bzw. Reverse-Repo-Geschäfte dienen der Refinanzierung bzw. Finanzierung oder Beschaffung von Effekten einer bestimmten Gattung. Diese werden als Vorschuss gegen Deckung durch Wertschriften oder als Bareinlage mit Verpfändung von eigenen Wertschriften verbucht.

Erhaltene und gelieferte Wertpapiere werden nur dann bilanzwirksam erfasst bzw. ausgebucht, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte (Risiken und Chancen aus Eigentum), welche diese Wertschriften beinhalten, abgetreten wird. Die Fair Values der erhaltenen oder gelieferten Wertschriften werden laufend überwacht, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten gemäss den vertraglichen Vereinbarungen bereitzustellen oder einzufordern. 

 

Securities-Lending- und -Borrowing-Geschäfte

Die ausgeliehenen und geborgten Finanzinstrumente, die zum Fair Value bewertet werden und für welche die VP Bank Gruppe als Principal auftritt, sind in den Forderungen bzw. Verpflichtungen gegenüber Kunden und Banken bilanziert.Securities-Lending- und -Borrowing-Geschäfte, in denen die VP Bank Gruppe als Agentin auftritt, werden in der Ausser­bilanz erfasst. 

Erhaltene oder bezahlte Gebühren werden im Kommissions­erfolg verbucht.

 

3.4. Übrige Grundsätze

Rückstellungen

Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn die VP Bank Gruppe eine Verpflichtung gegenüber Dritten hat, welche auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Ist ein Mittelabfluss nicht wahrscheinlich oder kann die Höhe der Verpflichtung nicht zuverlässig geschätzt werden, wird eine Eventualverpflichtung ausgewiesen.

 

Wertminderungen im Anlagevermögen («Impairment»)

Die Werthaltigkeit von Sachanlagen wird immer dann überprüft, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen eine Überbewertung der Buchwerte möglich zu sein scheint. Übersteigt der Buchwert den realisierbaren Wert, wird eine Wertberichtigung verbucht. Eine allfällige Wertaufholung zu einem späteren Zeitpunkt wird erfolgswirksam erfasst.

Die Werthaltigkeit von Goodwill wird mindestens einmal jährlich überprüft. Wenn der Buchwert den realisierbaren Wert übersteigt, erfolgt eine Sonderabschreibung.

 

Sachanlagen

In den Sachanlagen sind Bankgebäude, andere Liegenschaften, Mobiliar und Maschinen sowie Informatik-Systeme enthalten. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen.

Sachanlagen werden aktiviert, sofern die Anschaffungs- oder Herstellkosten verlässlich ermittelt werden können, diese die Aktivierungsgrenze übersteigen und die Sachanlagen einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen bringen. 

Die Abschreibungen erfolgen linear über die geschätzte Nutzungsdauer:

 

Geschätzte 
Nutzungsdauer

25 Jahre

keine Abschreibung

5 bis 8 Jahre

3 bis 7 Jahre

Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauer werden jeweils per Jahresende überprüft. 

Geringfügige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet. Unterhalts- und Renovierungsaufwand wird in der Regel unter dem Sachaufwand verbucht. Wenn der Aufwand substantiell ist und eine wesentliche Wertsteigerung zur Folge hat, erfolgt eine Aktivierung. Diese wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden als übriger Erfolg ausgewiesen. Verluste aus Verkäufen führen zu zusätzlichen Abschreibungen auf dem Anlagevermögen.

 

Goodwill

Falls bei einer Akquisition die Erwerbskosten höher sind als die übernommenen und nach konzerneinheitlichen Richtlinien bewerteten Netto-Aktiven (einschliesslich identifizierbarer und aktivierbarer immaterieller Vermögenswerte), bildet die verbleibende Grösse den erworbenen Goodwill. Der Goodwill wird in der Bilanz aktiviert und jährlich auf allfällige Wertberichtigungen überprüft. Die Erfassung eines Goodwills erfolgt in Originalwährung und wird am Bilanzstichtag zu Schlusskursen umgerechnet.

 

Immaterielle Vermögenswerte

Gekaufte Software wird aktiviert und über drei bis sieben Jahre abgeschrieben. Geringfügige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet.

Intern generierte immaterielle Vermögenswerte wie beispielsweise Software werden aktiviert, sofern die Aktivierungs­voraussetzungen gemäss IAS 38 gegeben sind, das heisst es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe der künftige wirtschaft­liche Nutzen aus dem Vermögenswert zufliessen wird und die Kosten des Vermögenswerts sowohl identifiziert als auch zuverlässig bemessen werden können. Intern entwickelte Software, welche diese Kriterien erfüllt, und gekaufte Software werden unter Software bilanziert. Die aktivierten Werte werden linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt drei bis sieben Jahre. 

Andere immaterielle Anlagewerte enthalten separat identifizierbare immaterielle Werte, die aus Akquisitionen sowie gewissen gekauften Kundenwerten und Ähnlichem resultieren und über eine geschätzte Nutzungsdauer von fünf bis zehn Jahren linear amortisiert werden. Andere immaterielle Anlagewerte werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Akquisition aktiviert.

 

Steuern und latente Steuern

Die laufenden Gewinnsteuern werden auf Basis der anwendbaren Steuergesetze der einzelnen Länder berechnet und als Aufwand in der Rechnungsperiode, in welcher die entsprechenden Gewinne anfallen, erfasst. In der Bilanz werden sie als Steuerverpflichtungen ausgewiesen.

Die Steuereffekte aus zeitlichen Unterschieden zwischen den in der Konzernbilanz ausgewiesenen Werten von Aktiven und Verpflichtungen und deren Steuerwerte werden als latente Steuerforderungen bzw. latente Steuerverpflichtungen bilanziert. Latente Steuerforderungen aus zeitlichen Unterschieden oder aus steuerlich verrechenbaren Verlustvorträgen werden dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass genügend steuerbare Gewinne verfügbar sein werden, gegen welche diese Unterschiede bzw. Verlustvorträge verrechnet werden können.

Latente Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen werden gemäss den Steuersätzen berechnet, die voraussichtlich in der Rechnungsperiode gelten, in der diese Steuerforderungen realisiert oder diese Steuerverpflichtungen beglichen werden.

Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen werden dann miteinander verrechnet, wenn sie sich auf dasselbe Steuersubjekt beziehen, dieselbe Steuerhoheit betreffen und ein durchsetzbares Recht zu ihrer Verrechnung besteht.

Latente Steuern werden direkt dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet, wenn sich die Steuer auf Positionen bezieht, die in der gleichen oder einer anderen Periode unmittelbar dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet worden sind. 

Die aus der Nutzung von als künftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen erwarteten Steuerersparnisse werden aktiviert. Bei der Bewertung eines aktivierten Vermögens­wertes für künftige Steuerentlastungen wird die Wahrscheinlichkeit der Realisierung des erwarteten Steuervorteils berücksichtigt. Die Vermögenswerte aus künftigen Steuerentlastungen umfassen aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen den in der Konzernbilanz angesetzten Buchwerten und steuerlichen Wertansätzen sowie die Steuer­ersparnisse aus als künftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen. Latente Steueransprüche in einem Steuerhoheitsgebiet werden mit latenten Steuerschulden desselben Gebietes verrechnet, wenn das Unternehmen einen Anspruch auf Verrechnung tatsächlicher Steuerschulden und Steueransprüche hat und die Steuern von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden; die Verrechnung erfolgt, soweit sich die Fristigkeiten entsprechen. 

 

Vorsorgeeinrichtungen

Die VP Bank Gruppe unterhält im In- und Ausland eine Anzahl von Vorsorgeeinrichtungen für die Mitarbeitenden. Darunter sind sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Pläne. Daneben bestehen Pläne für Dienstjubiläen, die sich als andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer qualifizieren.

Die Berechnung der bilanzierten Abgrenzungen und Verbindlichkeiten gegenüber diesen Einrichtungen basieren auf statistischen und versicherungsmathematischen Berechnungen von Gutachtern.

Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demographischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected Unit Credit Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Gruppe einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die künftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, das Pensionierungsverhalten sowie die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Ver­sicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Vorsorgevermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten.

Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

  • Dienstzeitaufwand, welcher in der Erfolgsrechnung erfasst wird;
  • Netto-Zinsaufwand, welcher ebenfalls in der Erfolgsrechnung erfasst wird; und
  • Neubewertungskomponenten, welche in der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden.

Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand sowie Gewinne und Verluste aus nicht routinemässigen Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen werden nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand gleichgestellt.

Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sie sich aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.

Der Netto-Zinsaufwand entspricht dem Betrag, welcher sich aus der Multiplikation des Rechnungszinssatzes mit der Pensionsverbindlichkeit oder dem Pensionsvermögen am Anfang des Berichtsjahres ergibt. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen gewichtet berücksichtigt.

Neubewertungskomponenten umfassen aktuarielle Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwertes der Vorsorgeverpflichtungen und des Vorsorgevermögens. Aktuarielle Gewinne und Verluste ergeben sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen. Die Gewinne und Verluste auf dem Vermögen entsprechen dem Vermögens­ertrag abzüglich der Beträge, welche im Netto-Zinsaufwand enthalten sind. Die Neubewertungskomponente umfasst ebenfalls Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, welche im Netto-Zinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst und können nicht durch die Erfolgsrechnung in den nächsten Jahren umgebucht werden (recycling). Die in der Gesamtergebnisrechnung erfassten Beträge können innerhalb des Eigenkapitals verschoben werden. Der Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand werden in der konsolidierten Jahresrechnung im Personalaufwand erfasst. Neubewertungskomponenten werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Die in der konsolidierten Jahresrechnung erfassten Pensionsverbindlichkeiten oder Pensionsvermögen entsprechen der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne. Das erfasste Pensionsvermögen wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen oder Rückzahlungen beschränkt.

Verpflichtungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Gruppe keine andere Möglichkeit mehr hat, als die angebotenen Leistungen zu finanzieren. In jedem Falle wird der Aufwand frühestens zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem auch der übrige Restrukturierungsaufwand erfasst wird. 

Für andere langfristige Leistungen wird der Barwert der erworbenen Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwertes werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.

Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden zu jenem Zeitpunkt, zu dem der Mitarbeiter den Anspruch darauf erwirbt, im Personalaufwand erfasst.

 

4. Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze und Vergleichbarkeit

Neue und überarbeitete International Financial Reporting Standards

Seit dem 1. Januar 2016 sind folgende neue oder revidierte Standards und Interpretationen in Kraft getreten:

Änderungen der IFRS 2012–2014 («Improvements to IFRS 2012–2014 Cycles»)

Im September 2014 veröffentlichte das IASB im Rahmen seines Annual-Improvement-Projektes «Improvements to IFRS 2012–2014 Cycles» mehrere Änderungen bestehender IFRS. Diese umfassen sowohl Änderungen verschiedener IFRS mit Auswirkung auf den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Geschäftsvorfällen als auch terminologische oder redaktionelle Korrekturen. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

 

IFRS 11 – Gemeinsame Vereinbarungen (Änderungen an IFRS 11)

Mit Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (Änderungen an IFRS 11) wird IFRS 11 so geändert, dass der Erwerber von Anteilen an einer gemeinsamen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb darstellen wie in IFRS 3 definiert, alle Prinzipien in Bezug auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen aus IFRS 3 und anderen IFRS anzuwenden hat, solange diese nicht im Widerspruch zu den Leitlinien in IFRS 11 stehen. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

 

IAS 1

Im Dezember 2014 veröffentlichte das IASB, als Teil einer Initiative zur Verbesserung von Finanzabschlüssen bezüglich Darstellung und Anhangangaben, Änderungen zu IAS 1, «Presentation of Financial Statements» («IAS 1»). Diese Änderungen stellen klar, dass das Prinzip der Wesentlichkeit auf den gesamten Finanzabschluss anzuwenden ist, dass profes­sionelle Einschätzungen bei der Bestimmung von Anhang­angaben anzuwenden sind und dass die Aufnahme von nicht materiellen Informationen zu einer reduzierten Effektivität der Anhangangaben führen kann. Die Änderungen zu IAS 1 haben nur Einfluss auf die Anhangangaben des Konzerns.

 

International Financial Reporting Standards, die 2017 oder später eingeführt werden müssen

Zahlreiche neue Standards, Überarbeitungen und Interpreta­tionen von bestehenden Standards wurden publiziert, welche für Geschäftsjahre, beginnend am 1. Januar 2017 oder später, zwingend angewendet werden müssen. Die folgenden neuen oder geänderten IFRS-Standards bzw. Interpretationen werden zurzeit analysiert oder sind für die VP Bank Gruppe ohne Bedeutung. Die VP Bank Gruppe machte von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung keinen Gebrauch.

 

IFRS 9 (2014) – Finanzinstrumente

Dieser Standard enthält Vorschriften für den Ansatz und die Bewertung, Ausbuchung und Sicherungsbilanzierung. Der IASB hat die finale Fassung des Standards im Zuge der Fertigstellung der verschiedenen Phasen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten am 24. Juli 2014 veröffentlicht. Damit kann die bisher unter IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten nunmehr vollständig durch die Bilanzierung unter IFRS 9 ersetzt werden.

Die nunmehr veröffentlichte Version von IFRS 9 ersetzt alle vorherigen Versionen. Die erstmalige verpflichtende Anwendung ist für Geschäftsjahre vorgesehen, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Vorbehaltlich lokaler Regelungen ist eine vorzeitige Anwendung zulässig. Innerhalb eines begrenzten Zeitraums können vorherige Versionen von IFRS 9 vorzeitig angewendet werden (sofern nicht schon geschehen), vorausgesetzt, das diesbezüglich relevante Datum der erst­maligen Anwendung liegt vor dem 1. Februar 2015.

Durch IFRS 9 nicht ersetzt werden jedoch die Regelungen für einen Portfolio-Fair-Value-Hedge gegen Zinsänderungsrisiken gemäss IAS 39. Vor diesem Hintergrund besteht die Möglichkeit, weiterhin wahlweise die Regelungen zum Portfolio-Fair-Value-Hedge gegen Zinsänderungsrisiken anzuwenden oder gar die Abbildung von Sicherungsbeziehungen gemäss den allgemeinen Regelungen von IAS 39 vorzunehmen. 

Die VP Bank Gruppe wendet seit dem 1. Januar 2011 IFRS 9 (2010) und seit dem 1. Januar 2015 IFRS 9 (2013) vorzeitig an. Falls die Hedge Bedingungen erfüllt sind, wendet die VP Bank Gruppe Hedge Accounting gemäss IFRS 9 (2013) vorzeitig an. Der gesamte neue IFRS 9 muss ab dem 1. Januar 2018 angewandt werden. Die VP Bank Gruppe analysiert derzeit die Auswirkungen der neuen noch nicht umgesetzten Bestimmungen. 

 

Anwendung von IFRS 9 Impairment

Die Methodik des Expected Credit Loss unter IFRS 9 ersetzt die heutigen Wertberichtigungen für Kreditrisiken der VP Bank. Per 31. Dezember 2017 erfolgen die Berechnung und der Ausweis von Rückstellungen für Ausfallrisiken (Delkredere) letztmals nach heutiger Methodik. Am 1. Januar 2018 wird das Delkredere über das Eigenkapital ausgebucht und erwartete Kreditverluste nach IFRS 9 in das Eigenkapital eingebucht. Veränderungen des erwarteten Kreditverlusts werden fortan in der Erfolgsrechnung verbucht.

Der neue Standard umfasst sämtliche Positionen der Aktivseite, die einem potentiellen Kreditrisiko unterliegen und nicht bereits erfolgswirksam zu Fair Value bilanziert werden. Dazu gehören insbesondere Kundenausleihungen, Forde­rungen gegenüber Banken und Finanzanlagen, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten. Ebenfalls davon betroffen sind Ausserbilanzpositionen wie etwa Kreditzusagen und Garantien.

Die Einführung dieses Standards stellt für die VP Bank hohe Anforderungen in Bezug auf Methoden, Daten und Systeme. Zur Erfüllung der Vorgaben schafft die VP Bank die entsprechenden Grundlagen. Dies betrifft insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Weiterentwicklung und Anpassung von internen Modellen und Methoden zur Berechnung erwarteter Kreditverluste unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen und buchhalterischen Vorgaben
  • Sicherstellung der Verfügbarkeit der erforderlichen internen Daten (unter anderem Ausfallwahrscheinlichkeit, Loss Given Default, Exposure at Default pro Instrument)
  • Berechnung erwarteter Verluste anhand vorausschauender Informationen (z.B. Einfluss des makroökonomischen Umfelds auf die erwarteten Verluste)
  • Implementierung eines Systems zur Berechnung erwarteter Kreditverluste für die betroffenen Einzelgeschäfte auf Basis interner Modelle
  • Definition eines Operating Model zur die Berechnung der erwarteten Verluste für die laufende finanzielle Berichterstattung.

Die Vorbereitungen für die Einführung des Standards in der VP Bank wurden Ende 2015 gestartet. Dieser erfolgt 2017 im Rahmen eines gruppenweiten Projekts, welches die folgenden wesentlichen Phasen umfasst:

  • Konzeption eines Rahmenwerks für die Modellierung erwarteter Kreditverluste
  • Umsetzung des Rahmenwerks, insbesondere Aufbereitung von bankinternen Daten und Auswertungen sowie technische und fachliche Implementierung einer systembasierten Lösung
  • Anpassungen in der Prozessorganisation (Operating Model)
  • Anwendung im Rahmen der Offenlegung.

Die Anwendung von IFRS 9 Impairment wird im Geschäftsjahr 2018 Auswirkungen auf das Eigenkapital und die Erfolgsrechnung der VP Bank haben. Das Ausmass hängt wesentlich von der gewählten Methodik, den zugrunde gelegten Parametern sowie den Szenarioannahmen ab und kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abschliessend quantifiziert werden. Die VP Bank wird die Auswirkungen im Laufe des Geschäftsjahres 2017 auf Basis der verfügbaren sowie vorausschauender Informationen weiter analysieren. 

Verschiedene Studien legen den Schluss nahe, dass die Volatilität der Erfolgsrechnung aufgrund schwankender Impairments zukünftig zunehmen wird. Die erstmalige Anwendung von IFRS 9 Impairment kann zudem einen negativen Effekt auf das Eigenkapital und somit die regulatorische Eigenmittelquote der Bank haben.

 

IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden

In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. Der Standard bietet dafür ein einziges, prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist.

IFRS 15 wurde im Mai 2014 herausgegeben und ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.

 

IFRS 16 – Leasingverhältnisse

Der International Accounting Standards Board hat IFRS 16 «Leasingverhältnisse», den neuen Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen, veröffentlicht. Für Leasingnehmer sieht der neue Standard ein Bilanzierungsmodell vor, das auf eine Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasing verzichtet. Künftig werden die meisten Leasingver­einbarungen in der Bilanz zu erfassen sein. Für Leasing­geber bleiben die Regelungen aus IAS 17 «Leasingverhältnisse» weitgehend bestehen, so dass hier auch künftig zwischen Finanzierungs- und Mietleasingvereinbarungen mit entsprechend unterschiedlichen Bilanzierungskon­sequenzen zu unterscheiden ist. IFRS 16 ersetzt IAS 17 sowie die dazuge­hörigen Interpretationen und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist möglich,sofern zeitgleich IFRS 15 «Erlöse aus Verträgen mit Kunden» angewendet wird.

 

IAS 12 – Änderungen in Bezug auf den Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste

Mit den Änderungen Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste werden folgende Sachverhalte klargestellt:

  • Nicht realisierte Verluste bei schuldrechtlichen Instrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, deren steuerliche Basis aber die Anschaffungskosten sind, führen zu abzugsfähigen temporären Differenzen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Halter erwartet, den Buchwert des Vermögenswerts dadurch wiederzuerlangen, dass er diesen bis zur Fälligkeit hält und sämtliche vertraglichen Zahlungen vereinnahmt, oder ob er ihn zu veräussern beabsichtigt.
  • Der Buchwert eines Vermögenswerts stellt nicht die Obergrenze für die Schätzung wahrscheinlicher, zukünftig zu versteuernder Gewinne dar.
  • Bei der Schätzung zukünftig zu versteuernder Gewinne sind Steuerabzüge aus der Umkehrung abzugsfähiger temporärer Differenzen herauszurechnen.
  • Ein Unternehmen hat einen latenten Steueranspruch in Kombination mit anderen latenten Steueransprüchen zu beurteilen. Wenn das Steuerrecht die Realisierung steuer­licher Verluste beschränkt, hat ein Unternehmen einen latenten Steueranspruch in Kombination mit anderen latenten Steueransprüchen der gleichen (zulässigen) Art zu beurteilen.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Als Übergangserleichterung ist es einem Unternehmen gestattet, bei erstmaliger Anwendung die Veränderungen im Eigenkapital der Eröffnungsbilanz der frühesten angegebenen Vergleichsperiode der Gewinnrücklage zuzuführen, ohne diese zwischen der Gewinnrücklage und anderen Bestandteilen des Eigenkapitals aufzuteilen.

 

IAS 7 – Kapitalflussrechnung, Änderungen als Ergebnis der Angabeninitiative

Die Änderungen in Angabeninitiative (Änderungen an IAS 7) folgen der Zielsetzung, dass ein Unternehmen Angaben zu leisten hat, die Adressaten von Abschlüssen in die Lage setzen, Veränderungen in den Finanzschulden zu beurteilen.

Um diese Zielsetzung zu erreichen, fordert der IASB, dass die folgenden Veränderungen im Fremdkapital als Ergebnis von Finanzierungstätigkeiten anzugeben sind (im erforderlichen Ausmass): (i) Veränderungen bei den Cashflows aus Finanzierungstätigkeit; (ii) Veränderungen als Ergebnis der Erlangung bzw. des Verlusts von Beherrschung über Tochter- oder andere Unternehmen; (iii) Auswirkungen von Wechselkurs­änderungen; (iv) Änderungen von beizulegenden Zeitwerten; und (v) sonstige Änderungen. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen.

 

IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütungen, Änderungen zur Klassifizierung und Bewertung

In Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung (Änderungen an IFRS 2) sind die folgenden Klarstellungen und Änderungen enthalten:

Bilanzierung in bar erfüllter anteilsbasierter Ver-gütungen, die eine Leistungsbedingung beinhalten:

Bisher enthielt IFRS 2 keine Leitlinien dazu, welche Auswirkungen Ausübungsbedingungen auf den beizulegenden Zeitwert in bar erfüllter anteilsbasierter Vergütungen haben. Der IASB hat jetzt Leitlinien dazu in den Standard aufgenommen und Rechnungslegungsvorschriften für in bar erfüllte Vergütungen eingeführt, die dem gleichen Ansatz folgen wie bei der Bilanzierung von in Eigenkapitaltiteln erfüllten Vergütungen.

Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungen, die mit Steuereinbehalt erfüllt werden:

Der IASB hat eine Ausnahme in IFRS 2 aufgenommen, nach der eine anteilsbasierte Vergütung, bei der das Unternehmen die anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Steuereinbehalt erfüllt, zur Gänze als in Eigenkapitaltiteln erfüllt zu klassi­fizieren ist, wenn die anteilsbasierte Vergütung als in Eigen­kapital erfüllt klassifiziert worden wäre, wenn sie nicht das Merkmal der Erfüllung mit Steuereinbehalt aufgewiesen hätte.

Bilanzierung von Modifizierungen von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen von erfüllt in bar zu erfüllt in Eigenkapitaltiteln:

In IFRS 2 wurden bislang Situationen, in denen eine in bar erfüllte Vergütungstransaktion aufgrund der Änderungen der Bedingungen zu einer in Eigenkapitaltiteln erfüllten Vergütungstranskation wird, nicht gesondert behandelt. Der IASB hat die folgenden Klarstellungen aufgenommen:

  • Bei solchen Änderungen wird die ursprünglich für die in bar erfüllte Vergütung angesetzte Schuld ausgebucht, und die in Eigenkapitaltiteln erfüllte Vergütung wird mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Modifizierung in dem Mass angesetzt, wie bis zum Änderungszeitpunkt Leistungen erbracht wurden.
  • Jegliche Differenzen zwischen dem Buchwert der Schuld zum Änderungszeitpunkt und dem im Eigenkapital zum selben Zeitpunkt erfassten Betrag sind sofort im Period­energebnis zu erfassen.

Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen.

 

5. Eigenmittelbewirtschaftung

Im Fokus eines wertorientierten Risikomanagements steht die Erwirtschaftung einer aus Sicht der Aktionäre risikogerechten, nachhaltigen Rendite auf das investierte Kapital. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die VP Bank im Rahmen der Bewirtschaftung ihrer Eigenmittel auf eine konsequente Verzahnung von Rentabilität und Risiko; sie verzichtet bewusst darauf, kurzfristige Zinsvorteile zulasten der Kapitalsicherheit zu erwirtschaften. Die VP Bank vermeidet extreme Risiken, welche die Risikotragfähigkeit und damit die Gesundheit bzw. Existenz der Gruppe gefährden könnten, und steuert sämtliche Risiken innerhalb des vom Verwaltungsrat besprochenen Risikobudgets. Dank der starken Kapitalisierung kann die VP Bank in das Wachstum der Geschäfte investieren. Bei der Bewirtschaftung des Kapitals prüft die VP Bank sowohl den Eigenkapitalbedarf (Mindestkapitalbetrag zur Abdeckung der Risiken gemäss den aufsichtsrechtlichen Anforderungen) als auch die verfügbaren anrechenbaren eigenen Mittel (das Kapital der VP Bank, berechnet nach den Kriterien der Aufsichtsbehörden) und prognostiziert deren künftige Entwicklung. Eigenmittel, die nicht für das Wachstum oder die Geschäftstätigkeiten benötigt werden, erstattet die VP Bank durch Dividendenzahlungen im Sinne der lang­fristigen Dividendenpolitik. Durch aktive Bewirtschaftung ist die VP Bank so in der Lage, die solide Kapitalisierung sowie das Kreditrating aufrechtzuerhalten und weiterhin nachhaltig Wert für die Aktionäre zu schaffen.

 

Aktienrückkauf

Die VP Bank AG hat beschlossen, im Rahmen der Ermächtigung der Generalversammlung vom 24. April 2015 die Anzahl eigener Aktien mittels eines weiteren Aktienrückkaufs auf bis zu 10 Prozent des Aktienkapitals zu erhöhen. Die VP Bank AG knüpft damit an die zwei erfolgreichen Programme aus dem Jahr 2015 an. Die Rückkäufe der Namenaktien A, die vom 7. Juni 2016 bis längstens 31. Mai 2017 dauern werden, sollen über die ordentliche Handelslinie an der SIX Swiss Exchange erfolgen.

Die VP Bank AG ist im Rahmen des öffentlichen Aktienrückkaufprogramms bereit, bis zu 120'000 Namenaktien A zurückzukaufen. Sie wird jedoch zu keinem Zeitpunkt mehr eigene Namenaktien A halten, als es ihr im Rahmen der oben erwähnten Ermächtigung durch die Generalversammlung erlaubt ist (bis maximal 601'500 Stück, was 10 Prozent aller Namenaktien A entspricht). 

Die zurückgekauften Namenaktien A sollen für künftige Akquisitionen oder für Treasury-Management-Zwecke verwendet werden. Die VP Bank AG hat die Zürcher Kantonalbank mit der Durchführung des Rückkaufs der börsenkotierten Namenaktien A beauftragt.

Bis zum 31. Dezember 2016 hat die VP Bank AG 81'786 Namenaktien A aus dem Rückkaufprogramm zurückgekauft. Per 31. Dezember 2016 hielt die VP Bank Gruppe insgesamt 593'777 Namenaktien A und 127'812 Namenaktien B. Dies entspricht einem Anteil von 9.17 Prozent am ausstehenden Aktienkapital und 6.0 Prozent der Stimmrechte.

 

Kapitalkennzahlen

Die Bestimmung des Eigenmittelerfordernisses und des Tier Kapitals nach Basel III erfolgt auf Basis des IFRS-Konzern­abschlusses, wobei unrealisierte Erfolge vom Kernkapital in Abzug gebracht werden. Das Gesamtkapital (Kern- und Ergänzungskapital) muss sich auf mindestens 13 Prozent der risikogewichteten Aktiven belaufen.

Per 31. Dezember 2016 beliefen sich die risikogewichteten Aktiven auf CHF 3.5 Mrd., gegenüber CHF 3.7 Mrd. im Vorjahr. Das Kernkapital betrug per 31. Dezember 2016 CHF 938.5 Mio., gegenüber CHF 911.2 Mio. im Vorjahr. Die Gesamtkapitalquote erhöhte sich um 2.7 Prozentpunkte von 24.4 Prozent am 31. Dezember 2015 auf 27.1 Prozent per 31. Dezember 2016. Sowohl am 31. Dezember 2015 als auch am 31. Dezember 2016 war die VP Bank Gruppe gemäss den jeweils gültigen Richtlinien der FMA und der BIZ ausreichend kapitalisiert.