2. Kapitalstruktur

2.1 Kapital

Das Aktienkapital der VP Bank beträgt CHF 66'154'167 und ist eingeteilt in 6'015'000 voll ein­bezahlte Namenaktien A mit einem Nennwert von je CHF 10.00 sowie 6'004'167 voll einbezahlte Namenaktien B mit einem Nennwert von je CHF 1.00 (siehe Finanzbericht). 

 

 

Anzahl

Stand 31.12.2016

Kapital in CHF

6'015'000

60'150'000

6'004'167

6'004'167

12'019'167

66'154'167

 

2.2 Bedingtes und genehmigtes Kapital

Die VP Bank verfügt weder über genehmigtes noch über bedingtes Kapital.

 

2.3 Kapitalveränderungen

Anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung vom 10. April 2015 wurde eine Aktien­kapitalerhöhung um CHF 7‘006‘530 und die Ausgabe von 700‘653 Inhaberaktien mit einem Nennwert von CHF 10.00 genehmigt. An der ordentlichen Generalversammlung vom 29. April 2016 wurde beschlossen, die bisherigen Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 10.00 in neue Namenaktien A umzutauschen. Die bisherigen nichtkotierten Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.00 wurden in Namenaktien B umbenannt. Das gesamte Eigenkapital der VP Bank entwickelte sich in den vergangenen drei Geschäftsjahren (zum jeweiligen Bilanzstichtag) wie folgt:

 

31.12.2014

31.12.2015

31.12.2016

59'148

66'154

66'154

0

47'239

47'143

239'800

239'800

239'800

344'446

344'481

346'646

63'150

63'150

63'150

55'958

77'330

118'847

762'501

838'154

881'741

 

2.4 Aktien und Partizipationsscheine

Die Namenaktien A der VP Bank sind an der SIX Swiss Exchange frei handelbar. Die Namenaktien B sind nicht kotiert, jedoch in der regionalen Bevölkerung gestreut. Beide Aktienkategorien sind mit den im liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) und in den Statuten fest­gelegten Mitgliedschaftsrechten ausgestattet. An der Generalversammlung der VP Bank berechtigt jede Namenaktie A (Nennwert CHF 10.00) und jede Namenaktie B (Nennwert CHF 1.00), unabhängig von ihrem Nennwert, zu einer Stimme.

Die VP Bank hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.

 

2.5 Genussscheine

Die VP Bank hat keine Genussscheine ausgegeben.

 

2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

Die Eintragung und die Übertragung von Namenaktien sind in Art. 7 der Statuten3 im Detail ge­regelt. Nur die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre sind zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte der Gesellschaft gegenüber legitimiert. Der Verwaltungsrat kann die Registrierung im Aktienregister für Namenaktionäre B (Art. 7a der Statuten) aus wichtigen Gründen verweigern.

  1. Statuten im Internet: www.vpbank.com (→ Investoren & Medien → Publikationen → Reglemente)

 

2.7 Wandelanleihen und Optionen

Die VP Bank hat keine Wandelanleihen oder Optionen auf eigene Aktien ausgegeben.