1. Konzernstruktur und Aktionariat

1.1 Konzernstruktur

1.1.1 Darstellung der operativen Konzernstruktur

Die VP Bank ist als Aktiengesellschaft gemäss liechtensteinischem Recht konstituiert. Sie ist die Muttergesellschaft (Stammhaus) der VP Bank Gruppe. Das Organigramm zeigt die operative Gruppenstruktur und spiegelt die Organisation der VP Bank Gruppe nach Segmenten wider.

Die Tochtergesellschaften und die wesentlichen Beteiligungen, die zum Konsolidierungskreis gehören, sind unter Angabe von Firma, Sitz und Aktienkapital sowie der Beteiligungsquote im Finanzbericht aufgeführt. 

Die Geschäftsleitung des Stammhauses wird als «Group Executive Management (GEM)» bezeichnet. Sie nimmt sowohl die operative Führung des Stammhauses als auch die Funktion der Gruppenleitung für die VP Bank Gruppe wahr.2 Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind in den Verwaltungsräten der Tochtergesellschaften vertreten. Als Verwaltungsratspräsident der einzelnen Tochtergesellschaft amtiert in der Regel der Chief Executive Officer oder ein anderes Mitglied der Geschäftsleitung. 

 

  1. In diesem Kapitel wird grundsätzlich die Bezeichnung «Geschäftsleitung» verwendet.
1.1.2 Kotierte Gesellschaften, die zum Konsolidierungskreis gehören

Die Namenaktien A der VP Bank, Vaduz, sind an der SIX Swiss Exchange kotiert; die Namenaktien B sind nicht kotiert.

 

 

ISIN

Jahresschlusskurs CHF

Marktwert

CHF Mio. 

LI0315487269

108.00

649

 

LI0010737596

10.80

65

1

714

 

1 Börsenkapitalisierung der kotierten Namenaktien A per 31.12.2016

Der Konsolidierungskreis enthält keine weiteren kotierten Gesellschaften.

 

1.2 Bedeutende Aktionäre (Ankeraktionäre)

Per 31. Dezember 2016 haben die folgenden Aktionäre deklariert, mehr als 10 Prozent am Aktienkapital der VP Bank zu halten oder mehr als 5 Prozent der Stimmrechte auszuüben.

 

Namen-
aktien A

Namen-
aktien B

Stimmen

Stimmen-
anteil 

Kapital-
anteil 

1'066'426

4'530'047

5'596'473

46.6 %

23.0 %

546'718

658'370

1'205'088

10.0 %

9.3 %

756'381 

0

756'381

6.3 %

11.4 %

1 inkl. der von der Stiftung kontrollierten Institutionen

Im Berichtsjahr sind keine weiteren Offenlegungsmeldungen im Sinne von Art. 25 des Gesetzes des Fürstentums Liechtenstein über die Offenlegung von bedeutenden Beteiligungen an einer börsenkotierten Gesellschaft bzw. im Sinne von Art. 20 des Schweizer Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel eingetroffen. Es bestehen keine Aktionärsbindungsverträge. 

 

1.3 Kreuzbeteiligungen

Die VP Bank ist keine kapital- oder stimmenmässige Kreuzbeteiligung mit anderen Gesellschaften eingegangen.