Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Gruppe unterhält im Fürstentum Liechtenstein und im Ausland eine Anzahl von Vorsorgeplänen für Mitarbeitende, welche die entsprechenden Kriterien für die Aufnahme erfüllen. Dazu gehören sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Pläne, welche die meisten der Mitarbeitenden der Gruppe für die Risiken Tod, Invalidität bzw. Pensionierung versichern. Daneben bestehen Pläne für Dienstjubiläen, die sich als andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer qualifizieren.

 

Beitragsorientierte Vorsorgepläne

Die Gruppe bietet den Mitarbeitenden, welche die entsprechenden Aufnahmekriterien erfüllen, beitragsorientierte Pläne an. Das Unternehmen ist verpflichtet, einen vorgegebenen Prozentsatz des Jahresgehalts an die Vorsorgepläne zu überweisen. Bei einigen dieser Pläne leisten auch Arbeit­nehmer Beiträge. Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber typischerweise monatlich vom Lohn in Abzug gebracht und ebenfalls an den Vorsorgeplan überwiesen. Neben der Bezahlung der Beiträge und der Überweisung der Arbeitnehmerbeiträge gibt es derzeit keine weiteren Verpflichtungen des Arbeitgebers.

Für das Geschäftsjahr 2016 betrug der Arbeitgeberbeitrag an beitragsorientierte Pläne CHF 1.393 Mio. (Vorjahr: CHF 1.208 Mio.). 

 

Leistungsorientierte Vorsorgepläne

Die Gruppe finanziert leistungsorientierte Vorsorgepläne für Mitarbeitende, welche die entsprechenden Aufnahmekriterien erfüllen. Die wesent­lichsten dieser Pläne befinden sich im Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz. Im Rahmen der Übernahme der Centrum Bank kam ein weiterer Vorsorgeplan dazu. Die betroffenen Mitarbeiter wurden zwischenzeitlich in bestehende Pläne überführt.

Die Gruppe unterhält für die Mitarbeitenden im Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz mehrere Vorsorgepläne mit fest vorgegebenen Aufnahme­- ­kriterien. Der grösste der Pläne wird über eine autonome Stiftung geführt, die restlichen Pläne werden über Sammelstiftungen von Versicherungs­gesellschaften abgewickelt. Das Vermögen zur Deckung der Verpflichtungen ist in diesen Stiftungen ausgesondert. 

Für die Vorsorgepläne, welche über Sammelstiftungen abgewickelt werden, bestehen paritätisch zusammengesetzte Vorsorgekommissionen. 

Der Stiftungsrat der autonomen Vorsorgestiftung setzt sich ebenfalls aus einer gleichen Anzahl von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zu­sammen. Der Stiftungsrat ist aufgrund des Gesetzes und der Vorsorgereglemente verpflichtet, einzig im Interesse der Stiftung und der Destinatäre (Aktivversicherte und Rentenbezüger) zu handeln. Der Arbeitgeber kann somit in diesem Plan nicht selbst über die Leistungen und deren Finanzierung bestimmen, sondern die Beschlüsse werden paritätisch gefasst. Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Festlegung der Anlagestrategie, für die Änderungen der Vorsorgereglemente und insbesondere auch für die Festlegung der Finanzierung der Vorsorgeleistungen. 

Die Altersleistungen in diesem Plan basieren auf einem Sparguthaben. Diesem Sparguthaben werden die jährlichen Spargutschriften und die Zinsen (keine negativen Zinsen möglich) gutgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Pensionierung hat der Versicherte die Wahl zwischen einer lebenslänglichen Rente, welche eine anwartschaftliche Ehegattenrente einschliesst, oder einem Kapitalbezug. Im Jahr 2016 wurden die Faktoren zur Umwandlung des Sparguthabens in eine lebenslängliche Rente gesenkt, was zu einem Gewinn aus Planänderung führte. Neben den Altersleistungen umfassen die Vorsorgeleistungen auch Invaliden- und Partnerrenten. Diese berechnen sich in Prozent des versicherten Jahresgehalts. Der Versicherte kann zudem Einkäufe zur Verbesserung seiner Vorsorgesituation bis zum reglementarischen Maximum tätigen. Beim Austritt wird das Sparguthaben an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers oder an eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen. Diese Art der Leistungsformen kann dazu führen, dass sich die Rentenzahlungen zwischen den einzelnen Jahren erheblich verändern können.

Bei der Festlegung der Leistungen sind die Mindestvorschriften des Gesetzes über die betriebliche Altersvorsorge (BPVG) bzw. des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und die jeweiligen Ausführungsbestimmungen zu beachten. Im BPVG werden der mindestens zu versichernde Lohn und die minimalen Spargutschriften festgelegt. Das BVG nennt weitergehende Vorgaben.

Aufgrund der Planausgestaltung und der gesetzlichen Bestimmungen des BPVG bzw. BVG ist der Arbeitgeber versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt. Die wesentlichsten sind dabei das Anlagerisiko, das Zinsrisiko, das Invaliditätsrisiko und das Risiko der Langlebigkeit. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge werden von den Stiftungsräten festgelegt. Dabei hat der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge zu tragen. Im Falle einer Unterdeckung können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer Sanierungsbeiträge zur Beseitigung der Deckungslücke erhoben werden. 

Die letzte versicherungsmathematische Bewertung der Barwerte der leistungsorientierten Verpflichtungen und des Dienstzeitaufwandes wurden per 31.12.2016 von unabhängigen Aktuaren gemäss der Methode der laufenden Einmalprämie durchgeführt. Der beizulegende Zeitwert des Plan­vermögens wurde per 31.12.2016 basierend auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses bekannten Informationen bestimmt. 

Die wesentlichen Annahmen, welche den versicherungsmathematischen Berechnungen zugrunde liegen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

 

31.12.2016

31.12.2015

Rechnungszinssatz

 0.65 %

 0.90 %

Künftige Gehaltssteigerung

 1.00 %

 1.00 %

Künftige Rentenanpassungen 

 0.00 %

 0.00 %

Lebenserwartung im Alter von 65 in Jahren 

 

 

 

 

 

Geburtsjahr

 1951

 1950

Männer

 22.26

 21.49

Frauen

 24.32

 23.96

 

 

 

Geburtsjahr 

 1971

 1970

Männer

 24.18

 23.24

Frauen

 26.22

 25.67

 

Die in der Erfolgsrechnung und im Eigenkapital erfassten Beträge lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Vorsorgekosten

in CHF 1'000

2016

2015

Vorsorgeaufwand, erfasst in der Erfolgsrechnung

 

 

Dienstzeitaufwand

 

 

• Laufender Dienstzeitaufwand

 12'521

 12'791

• Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

 0

–11'776

• Planabgeltung

 0

 0

Nettozinsaufwand

 611

 722

Verwaltungskosten

 272

 282

Total Vorsorgeaufwand in der Periode

 13'404

 2'019

 

 

 

Neubewertungskomponenten, erfasst in der Gesamtergebnisrechnung

 

 

Aktuarielle (Gewinne) / Verluste

 

 

Aufgrund der Anpassung von demographischen Annahmen

–3'720

 0

Aufgrund der Anpassung von wirtschaftlichen Annahmen 

 11'259

 10'371

Erfahrungsabweichung

 6'121

–6'586

Ertrag auf dem Planvermögen (ohne Beträge im Nettozinsaufwand)

 752

 8'626

Total in der Gesamtergebnisrechnung erfasste Aufwendungen 

 14'412

 12'411

Total Vorsorgekosten

 27'816

 14'430

 

Die Entwicklung der Vorsorgeverpflichtungen und des Vorsorgevermögens lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Entwicklung des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtungen

 

 

in CHF 1'000

2016

2015

Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen Anfang Geschäftsjahr

 318'078

 283'922

Laufender Dienstzeitaufwand

 12'521

 12'791

Beiträge der Arbeitnehmer

 5'481

 5'488

Zinsaufwand auf dem Barwert der Verpflichtungen

 2'791

 3'606

Aktuarielle (Gewinne) / Verluste

 13'660

 3'785

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand

 0

–11'776

Unternehmenskäufe

 0

 38'353

Rentenzahlungen durch Vorsorgevermögen

–15'998

–18'091

Bestand Ende Geschäftsjahr

 336'533

 318'078

 

Entwicklung des Vorsorgevermögens

 

 

in CHF 1'000

2016

2015

Vorsorgevermögen Anfang Geschäftsjahr

 243'085

 219'578

Beiträge der Arbeitnehmer

 5'481

 5'488

Beiträge des Arbeitgebers

 8'953

 9'049

Zinsertrag auf dem Vermögen

 2'180

 2'884

Ertrag auf dem Planvermögen (ohne Beträge im Zinsertrag)

–752

–8'626

Unternehmenskäufe

 0

 33'085

Rentenzahlungen durch Vorsorgevermögen

–15'998

–18'091

Verwaltungskosten

–272

–282

Bestand Ende Geschäftsjahr

 242'677

 243'085

 

Die in der Bilanz erfasste Nettoposition aus Pensionsverbindlichkeiten lässt sich wie folgt zusammenfassen:

 

In der Bilanz erfasste Nettoposition aus Pensionsverbindlichkeiten

 

 

in CHF 1'000

31.12.2016

31.12.2015

Barwert der über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen

 336'533

 318'078

Marktwert des Vermögens

–242'677

–243'085

Unter-/(Über-)deckung

 93'856

 74'993

Barwert der nicht über einen Fonds finanzierten Vorsorgeverpflichtungen 

 0

 0

Nicht erfasste Vermögenswerte

 0

 0

Erfasste Pensionsverbindlichkeiten

 93'856

 74'993

Bei der autonomen Vorsorgeeinrichtung erlässt der Stiftungsrat für die Anlage des Vorsorgevermögens Anlagerichtlinien, welche die taktische Asset-Allokation und die Benchmarks für den Vergleich der Resultate mit einem allgemeinen Anlageuniversum enthalten. Die Vermögen sind gut diversi­fi­ziert, und es sind zudem die gesetzlichen Vorschriften des BPVG zu beachten. Die Vermögensanlagen der Sammelstiftungen sind in Versicherungspolicen bei den Versicherungen investiert. Der Stiftungsrat prüft laufend, ob die gewählte Anlagestrategie für die Erfüllung der Vorsorgeleistungen angemessen ist und ob das Risikobudget der demographischen Struktur entspricht. Die Einhaltung der Anlagerichtlinien und die Anlageresultate der Anlageberater werden laufend geprüft.

 

Das Vorsorgevermögen setzt sich im Wesentlichen aus folgenden Wertschriftenkategorien zusammen:

 

in CHF 1'000

31.12.2016

31.12.2015

Aktien

 47'072

 50'511

• davon kotierte Marktpreise (Level 1)

 47'072

 48'026

Obligationen

 98'721

 106'316

• davon kotierte Marktpreise (Level 1)

 98'721

 101'383

Alternative Finanzanlagen

 21'165

 13'853

• davon kotierte Marktpreise (Level 1)

 5'295

 4'512

Immobilien

 11'876

 11'837

• davon kotierte Marktpreise (Level 1)

 0

 0

Qualifizierte Versicherungspapiere

 39'581

 41'502

Flüssige Mittel

 24'851

 22'932

Andere Finanzanlagen

–589

–3'866

Total

 242'677

 243'085

• davon kotierte Marktpreise (Level 1)

 151'088

 153'921

Die Vorsorgeeinrichtungen halten Aktien der VP Bank AG, Vaduz, mit einem Marktwert von CHF 1.6 Mio. (Vorjahr: CHF 1.2 Mio.). Im Jahr 2016 resultierte auf dem Vermögen ein Ertrag von CHF 1.428 Mio. (Vorjahr: Verlust von CHF 5.742 Mio.).

 

Die leistungsorientierten Verpflichtungen teilen sich wie folgt auf Aktivversicherte, unverfallbar Ausgetretene und Rentenbezüger auf und es ergibt sich die folgende Laufzeit der Verpflichtungen:

in CHF 1'000

31.12.2016

31.12.2015

Aktivversicherte

 245'895

 241'047

Rentenbezüger

 90'638

 77'031

Total

 336'533

 318'078

Die Laufzeit der Verpflichtungen beläuft sich auf rund 18 Jahre (Vorjahr: 18 Jahre).

 

In der folgenden Tabelle werden Sensitivitäten für die wichtigsten Faktoren, welche bei der Berechnung des Barwerts der Vorsorgeverpflichtungen verwendet werden, dargestellt:

 

Veränderung des Barwerts einer leistungsorientierten Verpflichtung

in CHF 1'000

31.12.2016

31.12.2015

Veränderung

 0.25%

–0.25%

 0.25%

–0.25%

Rechnungszinssatz

–13'733

 14'790

–12'418

 13'206

Verzinsung der Altersguthaben

 3'935

–3'735

 2'645

–2'677

Lohnentwicklung

 1'284

–1'267

 1'088

–1'101

 

Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

in CHF 1'000

31.12.2016

31.12.2015

Stand am Anfang des Geschäftsjahres

 3'258

 0

Aufwand Geschäftsjahr

 216

 3'452

Unternehmenskäufe

 0

 545

Zahlungen des Arbeitgebers

–462

–737

Umrechnungsdifferenzen

 2

–2

Bestand Ende Geschäftsjahr

 3'014

 3'258

Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer bestehen in Form von Jubiläumsleistungen. Für diese Leistungen werden analog den leistungs­orientierten Personalvorsorgeplänen versicherungsmathematische Berechnungen durchgeführt und eine passive Abgrenzung gebildet. Die Gruppe hat im Jahr 2015 eine einheitliche Regelung für die Berechnung der Leistungen aus Dienstjubiläen für die meisten Mitarbeiter der Gruppe eingeführt. Für einige Mitarbeiter im Ausland bestehen zudem separate Regelungen. Diese Regelungen qualifizieren als Pläne für andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer.