1. Konzernstruktur und Aktionariat

1.1 Konzernstruktur

1.1.1 Darstellung der operativen Konzernstruktur

Die VP Bank ist als Aktiengesellschaft gemäss liechtensteinischem Recht konstituiert. Sie ist die Muttergesellschaft (das Stammhaus) der VP Bank Gruppe. Das Organigramm zeigt die operative Gruppenstruktur und hier wird die detaillierte Segmentberichterstattung aufgeführt.

Die Geschäftsleitung des Stammhauses wird als «Group Executive Management (GEM)» bezeichnet. Sie nimmt sowohl die operative Führung des Stammhauses als auch die Funktion der Gruppenleitung für die VP Bank Gruppe wahr.² Mitglieder der Geschäftsleitung sind in den Verwaltungsräten (VR) der Tochtergesellschaften vertreten. Als Verwaltungsratspräsident der einzelnen Tochtergesellschaften amtiert in der Regel ein Mitglied der Geschäfts­leitung.

 

1.1.2 Kotierte Gesellschaften, die zum Konsolidierungskreis gehören

Die Namenaktien A der VP Bank, Vaduz, sind an der SIX Swiss Exchange AG kotiert; die Namenaktien B sind nicht kotiert.

 

ISIN

Jahresschlusskurs

CHF

Marktwert

CHF Mio. 

LI0010737216

87.80

528.1

1

LI0010737596

8.80

52.8

 

580.9

 

1 Börsenkapitalisierung der kotierten Namenaktien A per 31.12.2022

Der Konsolidierungskreis enthält keine weiteren kotierten Gesellschaften.

 

1.1.3 Nicht kotierte Gesellschaften, die zum Konsolidierungskreis gehören

Die Tochtergesellschaften und die wesentlichen Beteiligungen, die zum Konsolidierungskreis gehören, sind unter Angabe von Firma, Sitz und Aktienkapital sowie der Beteiligungsquote im Finanzbericht aufgeführt.

 

1.2 Bedeutende Aktionäre (Ankeraktionäre)

Per 31. Dezember 2022 haben die folgenden Aktionäre und Aktionärsgruppen deklariert, mehr als 10 Prozent am Aktienkapital der VP Bank zu halten oder mehr als 5 Prozent der Stimmrechte auszuüben.

Namen­aktien A

Namen­aktien B

Stimmen

Stimmen-
anteil 

Kapital­anteil 

1'066'426

4'530'047

5'596'473

46.6 %

23.0 %

578'270

658'370

1’236'640

10.3 %

9.7 %

756'885

0

756'885

6.3 %

11.4 %

1 inkl. der von der Stiftung kontrollierten Institutionen

Im Berichtsjahr sind keine weiteren Offenlegungsmeldungen im Sinne von Art. 25 des Gesetzes des Fürstentums Liechtenstein vom 23. Oktober 2008 über die Offenlegung von Informationen betreffend Emittenten von Wertpapieren (Offenlegungsgesetz; OffG) bzw. im Sinne von Art. 120 bis 124 des schweizerischen Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) eingetroffen. Es bestehen keine Aktionärsbindungsverträge.

 

1.3 Kreuzbeteiligungen

Die VP Bank ist keine kapital­- oder stimmenmässige Kreuzbeteiligung mit anderen Gesellschaften eingegangen.