Corporate Governance
Die VP Bank Gruppe ist bestrebt, das Vertrauen sämtlicher Anspruchsgruppen zu gewinnen. Sie handelt daher stets transparent, integer und verantwortungsbewusst und gibt Einblick in die Entscheidungs- und Kontrollprozesse.
Corporate Governance steht für verantwortungsvolle Unternehmensführung und Kontrolle. Der «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» definiert Corporate Governance als die Gesamtheit der auf das Aktionärsinteresse ausgerichteten Grundsätze, die unter Wahrung von Entscheidungsfähigkeit und Effizienz auf der obersten Unternehmensebene Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Führung und Kontrolle anstreben.
Gute Corporate Governance gewährleistet eine transparente und auf den nachhaltigen Erfolg ausgerichtete Führung. Sie soll nicht nur dem Unternehmen und seinen Aktionärinnen und Aktionären, sondern auch externen Anspruchsgruppen dienen. Der Rahmen der Corporate Governance wird massgeblich durch den Gesetzgeber und das Aktionariat bestimmt, die konkrete Ausgestaltung obliegt dem Verwaltungsrat.
Die VP Bank Gruppe ist bestrebt, das Vertrauen sämtlicher Anspruchsgruppen zu gewinnen. Sie handelt daher stets fair, transparent, integer und verantwortungsbewusst und gibt ihren Anspruchsgruppen Einblick in die Entscheidungs- und Kontrollprozesse. Seit Jahren veröffentlicht sie daher auf freiwilliger Basis Informationen zur strategischen Ausrichtung sowie zu den Beziehungen zu ihren Stakeholdern.
Dieser Bericht beschreibt die Grundsätze der Unternehmensführung der VP Bank AG, Vaduz¹, gemäss der revidierten «Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance» (RLCG) der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange AG vom 18. Juni 2021 sowie der liechtensteinischen Gesetzgebung.
In der Schweiz ist seit 1. Januar 2014 die «Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften» (VegüV) in Kraft. Sie findet Anwendung auf Schweizer Aktiengesellschaften, deren Aktien an einer Börse in der Schweiz oder im Ausland kotiert sind, womit die VP Bank nicht direkt betroffen ist. In der Mitteilung Nr. 2/2014 vom 1. September 2014 zur Revision der «Richtlinie betr. Informationen zur Corporate Governance» (RLCG) hält das Regulatory Board fest, dass grundsätzlich alle an der SIX Swiss Exchange AG kotierten Gesellschaften die gleichen Informationen betreffend Corporate Governance offenlegen müssen. Als Folge davon beinhaltet die RLCG teilweise Spezialvorschriften für Emittenten, die der VegüV nicht unterstehen, diese aber zum Teil analog anwenden müssen.
Alle Angaben zur Corporate Governance erfolgen, soweit nicht anders angegeben, per 31. Dezember 2022.