5. Entschädigungen, ­Beteiligungen und Darlehen

5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme

Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind im Vergütungsbericht (→  Seite 96ff.) beschrieben.

 

5.2 Transparenz der Entschädigungen, ­Beteiligungen und Darlehen von Emittenten mit Sitz im Ausland

Die VP Bank als eine Emittentin, deren Gesellschaftssitz nicht in der Schweiz ist, legt die Informationen über Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen im Sinne von Punkt 5.3 des Anhangs zur Corporate Governance Richt­linie vom 18. Juni 2021, das heisst analog Art. 14 bis 16 VegüV, offen. Die Details sind im Finanzbericht, Einzelabschluss der VP Bank AG, Vaduz, (→   Seite 205 ff.) zu finden.