9. Informationspolitik

Die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen der VP Bank erfolgen rechtswirksam in den amtlichen liechtensteinischen Publikationsorganen (Statuten, Art. 25 Ziffer 1).

Die VP Bank informiert die Aktionärinnen und Aktionäre und die Kapitalmarktteilnehmer offen, umfassend und zeitgerecht. Ihre Informationspolitik richtet sich nach dem Grundsatz der Gleich­behandlung aller Kapitalmarktteilnehmer. Die VP Bank informiert die Aktionärinnen und Aktionäre sowie die Kapitalmarktteilnehmerinnen und -teilnehmer mit ausführlichen Jahres- und Halbjahresberichten, die für die VP Bank Gruppe nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt werden, sowie mit Medieninformationen über aktuelle Veränderungen und Entwicklungen. 

Als an der SIX Swiss Exchange AG kotiertes Unternehmen untersteht die VP Bank insbesondere der Pflicht zur unverzüglichen Bekanntgabe kursrelevanter Ereignisse (Ad-hoc-­Publizitätspflicht).