8. Revisionsstelle

8.1 Dauer des Mandates und Amtsdauer des leitenden Revisors

Ernst & Young AG, Bern, ist seit 1956 Revisionsstelle (nach PGR) der VP Bank und seit 1994 Konzernprüfer der VP Bank Gruppe. Ernst & Young AG übt zusätzlich das Mandat als bankengesetzliche Revisionsstelle im Sinne des liechtensteinischen Bankengesetzes (BankG Art. 37 ff.) aus. Der verantwortliche Mandatsleiter, Bruno Patusi, ist seit dem Jahr 2014 (Generalversammlung vom 25. April 2014) für die VP Bank zuständig. 

 

8.2 Revisionshonorar

Ernst & Young AG verrechnete der VP Bank Gruppe im Geschäftsjahr 2017 Honorare im Umfang von CHF 1.47 Mio. (Vorjahr CHF 1.45 Mio.) für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Prüfung der Jahresrechnungen der VP Bank und deren Gruppengesellschaften sowie der Prüfung der Konzernrechnung der VP Bank Gruppe.

 

8.3 Zusätzliche Honorare

Ernst & Young AG erbrachte ausserdem revisionsnahe Dienstleistungen sowie Beratungsarbeiten im Umfang von CHF 0.24 Mio. (Vorjahr CHF 0.21 Mio.). 

 

8.4 Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision

Das Audit Committee überprüft sowohl die mehrjährige Revisionsplanung als auch die geplanten jährlichen Revisionseinsätze und bespricht diese in einem besonderen Traktandum mit dem Mandatsleiter der externen Revisionsstelle und dem Leiter des Group Internal Audit. Das Audit Committee legt besonderen Wert auf einen risikoorientierten Ansatz in der Planung und der Durchführung sowie auf eine sinnvolle Koordination der Prüfungstätigkeiten von externer und interner Revision.

Sämtliche Berichte der externen Revisionsstelle werden jeweils im Rahmen der Sitzungen des Audit Committee behandelt. Die externe Revisionsstelle nahm im Jahr 2017 an allen Sitzungen des Audit Committee teil, an denen Traktanden im Zusammenhang mit der externen Revision behandelt wurden. Ausserdem war der Mandatsleiter zur Präsentation und Behandlung des bankengesetzlichen Berichts an der Sitzung des Verwaltungsrates ­anwesend.

Das Audit Committee bewertet und beurteilt jährlich die Wirksamkeit und die Unabhängigkeit der externen Revision. Dabei stützt es sich auf die von der externen Revisionsstelle erstellten Dokumente wie den bankengesetzlichen Bericht und Management Letters sowie auf mündliche und schriftliche Stellungnahmen zu Einzelaspekten und Sachfragen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung und der Revision. Des Weiteren erfolgt jährlich eine systematische Beurteilung auf Grund von Check­listen und Honorarbranchenvergleichen. Aufgrund dieser Evaluation erfolgt ein Antrag an den Verwaltungsrat zuhanden der Generalversammlung zur Wahl der externen Revisionsstelle und des Konzernprüfers.