1. Konzernstruktur und Aktionariat

1.1 Konzernstruktur

1.1.1 Darstellung der operativen Konzernstruktur

Die VP Bank ist als Aktiengesellschaft gemäss liechtensteinischem Recht konstituiert. Sie ist die Mutter­gesellschaft (Stammhaus) der VP Bank Gruppe. Das Organigramm auf Seite 17 zeigt die operative ­Gruppenstruktur. 

Die Tochtergesellschaften und die wesentlichen Beteiligungen, die zum Konsolidierungskreis gehören, ­ sind unter Angabe von Firma, Sitz und Aktienkapital sowie der Beteiligungsquote im Finanzbericht (Seite 179) aufgeführt. 

Die Geschäftsleitung des Stammhauses wird als «Group Executive Management (GEM)» bezeichnet. Sie nimmt sowohl die operative Führung des Stammhauses als auch die Funktion der Gruppenleitung für die VP Bank Gruppe wahr.2 Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind in den Verwaltungsräten der Tochter­gesellschaften vertreten. Als Verwaltungsratspräsident der einzelnen Tochtergesellschaft amtiert in der Regel der Chief Executive Officer oder ein anderes Mitglied der Geschäftsleitung.

  1. In diesem Kapitel wird grundsätzlich die Bezeichnung «Geschäftsleitung» verwendet.

 

1.1.2 Kotierte Gesellschaften, die zum Konsolidierungskreis gehören

Die Namenaktien A der VP Bank, Vaduz, sind an der SIX Swiss Exchange kotiert; die Namen­aktien B sind nicht kotiert.

 

ISIN

Jahresschlusskurs

CHF

Marktwert

CHF Mio. 

LI0010737216

133.00

800.0

1

LI0010737596

13.30

79.9

 

879.9

 

Börsenkapitalisierung der kotierten Namenaktien A per 31.12.2017

Der Konsolidierungskreis enthält keine weiteren kotierten Gesellschaften.

 

1.2 Bedeutende Aktionäre (Ankeraktionäre)

Per 31. Dezember 2017 haben die folgenden Aktionäre und Aktionärsgruppen deklariert, mehr als 10 Prozent am Aktienkapital der VP Bank zu halten oder mehr als 5 Prozent der Stimmrechte auszuüben.

Namen-
aktien A

Namen-
aktien B

Stimmen

Stimmen-
anteil 

Kapital-
anteil 

1'066'426

4'530'047

5'596'473

46.6 %

23.0 %

546'963

658'370

1'205'333

10.0 %

9.3 %

756'589 

0

756'589

6.3 %

11.4 %

1 inkl. der von der Stiftung kontrollierten Institutionen

Im Berichtsjahr sind keine weiteren Offenlegungsmeldungen im Sinne von Art. 25 des Gesetzes des Fürstentums Liechtenstein über die Offenlegung von bedeutenden Beteiligungen ­­an einer börsenkotierten Gesellschaft bzw. im Sinne von Art. 120–124 des schweizerischen Finanzmarktstrukturgesetzes (FinfraG) eingetroffen. Es bestehen keine Aktionärsbindungsverträge. 

 

1.3 Kreuzbeteiligungen

Die VP Bank ist keine kapital- oder stimmenmässige Kreuzbeteiligung mit anderen Gesellschaften eingegangen.