Bericht der Revisionsstelle zur Prüfung der ­konsolidierten Jahresrechnung

An die Generalversammlung der VP Bank AG, Vaduz

 

Prüfungsurteil

Wir haben die konsolidierte Jahresrechnung der VP Bank AG und ihrer Tochtergesellschaften (die Gruppe) – bestehend aus der konsolidierten Erfolgsrechnung, der konso­lidierten Gesamtergebnisrechnung, der konsolidierten Bilanz, der konsolidierten Eigenkapitalentwicklung und der konsolidierten Geldflussrechnung sowie dem Anhang für das zum 31. Dezember 2017 endende Jahr, einschliesslich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden (Seiten 121 bis 185) – sowie den konsolidierten Jahresbericht per 31. Dezember 2017 (Seiten 117 bis 120) geprüft.

Nach unserer Beurteilung vermittelt die konsolidierte Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gruppe zum 31. Dezember 2017 sowie dessen Ertragslage und Cashflows für das dann endende Jahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem liechtensteinischen Gesetz.

 

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem liechtensteinischen Gesetz und den International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind ­ im Abschnitt «Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung» unseres Berichts weitergehend beschrieben.

Wir sind von der Gruppe unabhängig in Übereinstimmung mit den liechtensteinischen gesetzlichen Vorschriften und den Anforderungen des Berufsstands sowie dem Code of Ethics for Professional Accountants des International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA Code), und wir haben unsere sonstigen beruflichen Verhaltenspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

 

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Den im Berichtsabschnitt «Verantwortlichkeiten der Revi­sionsstelle für die Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung» beschriebenen Verantwortlichkeiten sind wir nachgekommen, auch in Bezug auf diese Sachverhalte. Dementsprechend umfasste unsere Prüfung die Durchführung von Prüfungshandlungen, die als Reaktion auf unsere Be­urteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen in der konsolidierten Jahresrechnung geplant wurden. Das Ergebnis unserer Prüfungshandlungen, einschliesslich der Prüfungshandlungen, welche durchgeführt wurden, um die unten aufgeführten Sachverhalte zu berücksichtigen, bildet die Grundlage für unser Prüfungsurteil zur konsolidierten Jahresrechnung.

 

Bewertung der Forderungen gegenüber Kunden

Prüfungssachverhalt

Per 31. Dezember 2017 betragen die Forderungen gegenüber Kunden CHF 5.6 Mrd. oder 44 % der Bilanzsumme der Gruppe, davon entfallen CHF 3.3 Mrd. auf Hypothekarforderungen und CHF 2.3 Mrd. auf Übrige Forderungen.

Forderungen gegenüber Kunden werden bei erstmaliger Erfassung zu effektiven Kosten bewertet, was dem Fair Value bei Gewährung der Ausleihungen entspricht. Ursachen für eine Wertminderung sind insbesondere gegenparteien- oder länderspezifischer Natur. Eine Wertberichtigung für Kreditrisiken wird als Herabsetzung des Buchwertes einer Forderung in der Bilanz erfasst. Für latent vorhandene, bisher noch nicht identifizierte Kreditrisiken auf Portfoliobasis bestehen Portfoliowertberichtigungen. Für alle gefährdeten Forderungen wird mindestens einmal jährlich eine Bonitätsprüfung vorgenommen und bei Änderungen bezüglich Betrag und Zeitpunkt der erwarteten künftigen Zahlungsströme wird die Wertberichtigung für Kreditrisiken angepasst. 

Bei der Bemessung von Wertberichtigungen sind Schätzungen vorzunehmen, welche mit wesentlichem Ermessenspielraum verbunden sind und je nach Beurteilung variieren können.

Aufgrund der inhärenten Ermessensspielräume und der wesentlichen Bedeutung der genannten Bilanzposition stellt deren Bewertung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

Die Gruppe beschreibt ihre Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu den Forderungen gegenüber Kunden auf Seite 130 des Geschäftsberichts. Zudem verweisen wir auf die Anmerkungen 15 und 16 im Anhang zur konso­lidierten Jahresrechnung.

 

Unser Prüfvorgehen

Wir beurteilten die Prozesse und Kontrollen im Zusammenhang mit der Kreditgewährung und -überwachung sowie der Identifikation und Berechnung von Wertberichtigungen. Dies umfasste auf Basis einer Stichprobe die Prüfung der Werthaltigkeit von Kreditengagements auf Einzelbasis sowie die Beurteilung der verwendeten Verfahren und Annahmen bei der Bemessung von Wertberichtigungen. Weitere Prüfungshandlungen umfassten die Beurteilung der Angemessenheit der angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie die Prüfung der Offenlegungen im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung.

 

Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten

Prüfungssachverhalt

Die Gruppe weist Finanzinstrumente mit einer Fair Value-­Bewertung insbesondere in den Positionen Handels­bestände, Derivative Finanzinstrumente und Finanzinstrumente bewertet zum Fair Value aus. 

Der Fair Value basiert auf notierten Marktpreisen, wenn ein aktiver Markt vorhanden ist. Falls kein aktiver Markt vorhanden ist, wird der Fair Value anhand von Kursnotierungen von Händlern oder externen Preismodellen festgelegt (Level 2). Die Anwendung von Bewertungsmodellen wird massgeblich von den verwendeten Annahmen beeinflusst, die Zins-, Forward und Swap-Sätze, Spreadkurven, Volatilitäten und Schätzungen zukünftiger Mittelflüsse einschliessen. Die Festlegung dieser Annahmen ist mit einem wesentlichen Ermessensspielraum verbunden. 

Aufgrund der inhärenten Ermessensspielräume und der wesentlichen Bedeutung der genannten Bilanzpositionen stellt deren Bewertung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. 

Wir verweisen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der Gruppe auf Seite 129 f. und die Anmerkungen 17 bis 19 sowie 37 im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung.

 

Unser Prüfvorgehen

Wir beurteilten die Auswahlprozesse für die im Rahmen der Bewertungen verwendeten Schlüsselannahmen und prüften diese auf der Basis von Stichproben unter Einbezug von unseren Bewertungsspezialisten. Wir führten im Rahmen unserer Prüfungshandlungen kombinierte Modell- und Parametertests durch, d.h. wir überprüften die Bewertungen der genannten Bilanzpositionen mittels unabhängigen Bewertungsmodellen und Eingabeparameter. Verwendete und direkt von einem aktiven Markt verfügbare Fair Values prüften wir anhand von Stichproben und durch den Vergleich mit Drittquellen.

 

Vollständigkeit und Höhe der Rückstellungen für Rechtsrisiken und andere Verfahren

Prüfungssachverhalt

Die Gruppe ist im Rahmen des normalen Geschäftsganges in verschiedene rechtliche, regulatorische und administrative Verfahren involviert, die wesentliche Auswirkungen auf die Gruppe haben könnten. 

Die Gruppe bildet für laufende und drohende Verfahren Rückstellungen, wenn sie die Wahrscheinlichkeit, dass solche Verfahren eine finanzielle Verpflichtung oder einen Verlust nach sich ziehen werden, höher einschätzt, als die Wahrscheinlichkeit, dass dies nicht der Fall ist. In vereinzelten Fällen, in welchen der Betrag nicht verlässlich abgeschätzt werden kann, dies z.B. aufgrund des frühen Stadiums oder der Komplexität eines Verfahrens oder anderer Faktoren, wird keine Rückstellung gebildet, sondern eine Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. 

Die Erfassung und Bewertung der Rückstellungen sowie die Bestimmung und Offenlegung von Eventualverbindlichkeiten in Bezug auf Rechtsrisiken und andere Verfahren erfordert ein erhebliches Mass an Ermessen. 

Die Gruppe beschreibt ihre Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zu den Rückstellungen für Rechtsrisiken und anderen Verfahren auf Seite 132 des Geschäftsberichts. Zudem verweisen wir auf die Anmerkungen 9, 28 sowie 33 im Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung.

 

Unser Prüfvorgehen

Wir beurteilten die Prozesse und Kontrollen im Zusammenhang mit der Identifikation, Evaluation und Bewertung von potenziellen Verpflichtungen aus Rechtsrisiken und anderen Verfahren. Beim Vorliegen von Ermessensaspekten und juristischen Interpretationen begutachteten wir die rechtlichen Analysen und verlangten Einschätzungen von externen Anwälten, um die von der Gruppe gemachten Analysen zu erhärten. Ferner beurteilten wir die Offenlegung der Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten. 

 

Übrige Informationen im Geschäftsbericht

Der Verwaltungsrat ist für die übrigen Informationen im Geschäftsbericht verantwortlich. Die übrigen Informa­tionen umfassen alle im Geschäftsbericht dargestellten Informationen, mit Ausnahme der konsolidierten Jahresrechnung, der Jahresrechnung und unserer dazugehörigen Berichte.

Die übrigen Informationen im Geschäftsbericht sind nicht Gegenstand unseres Prüfungsurteils zur konsolidierten Jahresrechnung und wir machen keine Prüfungsaussage ­ zu diesen Informationen.

Im Rahmen unserer Prüfung der konsolidierten Jahres­rechnung ist es unsere Aufgabe, die übrigen Informationen zu lesen und zu beurteilen, ob wesentliche Unstimmigkeiten zur konsolidierten Jahresrechnung oder zu unseren Erkenntnissen aus der Prüfung bestehen oder ob die übrigen Informationen anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf der Basis unserer Arbeiten ­ zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung der übrigen Informationen vorliegt, haben wir darüber zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang keine Bemerkungen anzubringen.

 

Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates für die konsolidierte Jahresrechnung

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung einer konsolidierten Jahresrechnung, die in Übereinstimmung mit den IFRS und den gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, und für die internen Kontrollen, die der Ver­waltungsrat als notwendig feststellt, um die Aufstellung einer konsolidierten Jahresrechnung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbe­absichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung der konsolidierten Jahresrechnung ist der Verwaltungsrat dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gruppe zur Fortführung der Geschäftstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Geschäftstätigkeit – sofern zutreffend – anzugeben sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fort­führung der Geschäftstätigkeit anzuwenden, es sei denn, der Verwaltungsrat beabsichtigt, entweder die Gruppe zu liquidieren oder Geschäftstätigkeiten einzustellen, oder hat keine realistische Alternative dazu.

 

Verantwortlichkeiten der Revisionsstelle für die ­Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die konsolidierte Jahresrechnung als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und einen Bericht abzu­geben, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Mass an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit dem liechtensteinischen Gesetz und den ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieser konsolidierten Jahresrechnung getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Prüfung in Übereinstimmung mit dem liechtensteinischen Gesetz und den ISA üben wir während der gesamten Prüfung pflichtgemässes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

 identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Dar­stellungen in der konsolidierten Jahresrechnung, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus ­dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ­­ ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Ausserkraftsetzen interner Kontrollen ­beinhalten können.

 gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gruppe abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungs­legung und damit zusammenhängenden Angaben.

 schlussfolgern wir über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Geschäftstätigkeit durch den Verwaltungsrat sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnach­weise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gruppe zur Fortführung der Geschäftstätigkeit aufwerfen kann. Falls wir die Schlussfolgerung treffen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bericht auf die dazugehörigen Angaben im Anhang der konsolidierten Jahresrechnung aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Berichts erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gruppe von der Fortführung der Geschäftstätigkeit zur Folge haben.

 beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt der konsolidierten Jahresrechnung einschliesslich der Angaben im konsolidierten Anhang sowie, ob die konsolidierte Jahresrechnung die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass eine sachgerechte Gesamtdarstellung erreicht wird.

 erlangen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb der Gruppe, um ein Prüfungsurteil zur konsolidierten Jahresrechnung abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Prüfung der konsolidierten Jahres­rechnung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Verwaltungsrat bzw. dessen zuständigem Ausschuss aus, unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Prüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschliesslich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung erkennen.

Wir geben dem Verwaltungsrat bzw. dessen zuständigem Ausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben und uns mit ihnen über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte austauschen, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern zutreffend – damit zusammenhängende Schutzmassnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Verwaltungsrat bzw. dessen zuständigem Ausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung der konsolidierten Jahresrechnung des aktuellen Zeitraums waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bericht, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schliessen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äusserst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bericht mitgeteilt werden soll, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

 

Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen ­rechtlichen Anforderungen

Der konsolidierte Jahresbericht steht im Einklang mit der konsolidierten Jahresrechnung und enthält gemäss unserer Beurteilung keine wesentlichen fehlerhaften Angaben.

Wir empfehlen, die vorliegende konsolidierte Jahres­rechnung zu genehmigen.

 

Ernst & Young AG

Moreno Halter
dipl. Wirtschaftsprüfer
(Leitender Revisor)

Bruno Patusi
dipl. Wirtschaftsprüfer (CH)

Bern, 28. Februar 2018