5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen
5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme
Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind im Vergütungsbericht ab Seite 94 beschrieben.
5.2 Transparenz der Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen von Emittenten mit Sitz im Ausland
Die VP Bank als eine Emittentin, deren Gesellschaftssitz nicht in der Schweiz ist, legt die Informationen über Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen im Sinne von Punkt 5.3 des Anhanges zur Corporate-Governance-Richtlinie vom 13. Dezember 2016, das heisst analog Art. 14–16 VegüV, offen. Die Details sind im Finanzbericht, Einzelabschluss der VP Bank AG, Vaduz, (Seite 193 f.) zu finden.