8. Revisionsstelle
8.1 Dauer des Mandates und Amtsdauer des leitenden Revisors
Ernst & Young AG, Bern, ist seit 1956 Revisionsstelle (nach PGR5 ) der VP Bank und seit 1994 Konzernprüfer der VP Bank Gruppe. Ernst & Young AG übt zusätzlich das Mandat als bankengesetzliche Revisionsstelle im Sinne des liechtensteinischen Bankengesetzes (BankG Art. 37 ff.) aus. Die Funktion des leitenden Revisors wird seit 2018 durch Philipp de Boer wahrgenommen.
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2019 endet das Revisionsmandat für Ernst & Young AG, Bern. Aus Corporate Governance-Gründen und mit Blick auf die Einführung der Rotationspflicht wurde auf Antrag des Verwaltungsrates an der Generalversammlung vom 26. April 2019 PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Konzernprüfer und Revisionsstelle für das Geschäftsjahr 2020 gewählt.
- Personen- und Gesellschaftsrecht des Fürstentums Liechtenstein.
8.2 Revisionshonorar
in CHF 1'000 | 2019 | 2018 |
Prüfung Jahresrechnung | 945 | 955 |
andere Prüfungs- bzw. Bestätigungsleistungen | 479 | 300 |
Total | 1'424 | 1'255 |
8.3 Zusätzliche Honorare
in CHF 1'000 | 2019 | 2018 |
Steuerberatungsleistung |
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sonstige Leistungen | 22 | 79 |
davon revisionsnahe Leistungen | 20 | 78 |
davon Rechtsberatung |
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davon sonstige Beratung | 2 | 1 |
Total | 22 | 79 |
Bei der Vergabe von zusätzlichen Aufgaben an die Revisionsstelle achtet die Bank darauf, dass diese Dienstleistungen mit den Tätigkeiten der externen Revisionsstelle vereinbar sind und zu keinen Interessenskonflikten führen.
8.4 Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision
Das Audit Committee überprüft sowohl die mehrjährige Revisionsplanung als auch die geplanten jährlichen Revisionseinsätze und bespricht diese in einem besonderen Traktandum mit dem Mandatsleiter der externen Revisionsstelle und dem Leiter des Group Internal Audit. Das Audit Committee legt besonderen Wert auf einen risikoorientierten Ansatz in der Planung und der Durchführung sowie auf eine sinnvolle Koordination der Prüfungstätigkeiten von externer und interner Revision.
Sämtliche Berichte der externen Revisionsstelle werden jeweils im Rahmen der Sitzungen des Audit Committee behandelt. Die externe Revisionsstelle nahm im Jahr 2019 an allen Sitzungen des Audit Committee teil, an denen Traktanden im Zusammenhang mit der externen Revision behandelt wurden. Ausserdem war der Mandatsleiter zur Präsentation und Behandlung des bankengesetzlichen Berichts an der Sitzung des Verwaltungsrates anwesend.
Das Audit Committee bewertet und beurteilt jährlich die Wirksamkeit und die Unabhängigkeit der externen Revision. Dabei stützt es sich auf die von der externen Revisionsstelle erstellten Dokumente wie den bankengesetzlichen Bericht und Management Letters sowie auf mündliche und schriftliche Stellungnahmen zu Einzelaspekten und Sachfragen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung und der Revision. Des Weiteren erfolgt jährlich eine systematische Beurteilung auf Grund von Checklisten und Honorarbranchenvergleichen. Aufgrund dieser Evaluation erfolgt ein Antrag an den Verwaltungsrat zuhanden der Generalversammlung zur Wahl der externen Revisionsstelle und des Konzernprüfers.