9. Informationspolitik

Die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen der VP Bank erfolgen rechtswirksam in den amtlichen liechtensteinischen Publikationsorganen (Statuten, Art. 25 Ziffer 1).

Die VP Bank informiert die Aktionäre und die Kapitalmarktteilnehmer offen, umfassend und zeitgerecht. Ihre Informationspolitik richtet sich nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Kapitalmarktteilnehmer. Die VP Bank informiert die Aktionäre und die Kapitalmarktteilnehmer mit ausführlichen Jahres- und Halb­jahresberichten, die für die VP Bank Gruppe nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt werden, sowie mit Medieninformationen über aktuelle Veränderungen und Entwicklungen. Als an der SIX Swiss Exchange kotiertes Unternehmen unterliegt die VP Bank insbesondere der Pflicht zur unverzüglichen Bekanntgabe kursrelevanter Ereignisse (Ad-hoc-Publizitätspflicht).

 

Agenda

Ordentliche Generalversammlung: 24. April 2020 

Halb­jahresbericht 2020: 18. August 2020 

Weiterführende Informationen zum Unternehmen wie auch zu Statuten, OGR sowie weitere Publikationen finden Investoren und andere interessierte Personen auf der Website www.vpbank.com

 

Kontakt

VP Bank AG

Cécile Bachmann

Leiterin Group Communications & Marketing

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