5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme

Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind im Vergütungsbericht beschrieben.

 

5.2 Transparenz der Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen von Emittenten mit Sitz im Ausland

Die VP Bank als eine Emittentin, deren Gesellschaftssitz nicht in der Schweiz ist, legt die Informationen über Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen im Sinne von Punkt 5.3 des Anhanges zur Corporate-­Governance-Richtlinie vom 20. März 2018, das heisst analog Art. 14–16 VegüV, offen. Die Details sind im Finanzbericht, Einzelabschluss der VP Bank AG, Vaduz, (➔ Seite 178 f.) zu finden.