Die Lieferanten der VP Bank
Das Einkaufsverhalten hat einen bedeutenden Einfluss auf den Umgang mit der Umwelt, das Image und nicht zuletzt auf die Kostenstruktur der VP Bank. Bei der Auftragsvergabe werden verschiedenste Kriterien wie Umweltstandards, Qualität, Energieverbrauch und Entsorgung berücksichtigt.
Die «Beschaffungsgrundsätze der VP Bank» umfassen Richtlinien zur Beschaffungspolitik der VP Bank. Transparente Vergabekriterien und klare Anforderungen an die Lieferanten sichern die Qualität der Beschaffungsprozesse und der Lieferantenbeziehungen.
Bei der Beschaffung ist dem ökologischen Grundsatz «Vermeiden, Vermindern, Verwerten» Rechnung zu tragen. Güter, die besonders umweltverträglich sind oder von umweltzertifizierten Herstellern stammen, werden bei vergleichbaren Eigenschaften und Konditionen bevorzugt.
Die Lieferanten der VP Bank sind angehalten, von sich aus umweltfreundliche Alternativen vorzuschlagen. Sie sind darüber hinaus verpflichtet, nur Waren und Güter zu liefern, die den liechtensteinischen Umweltgesetzen entsprechen und aus Ländern und von Produzenten stammen, welche die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einhalten.
Die Konventionen setzen unter anderem die Minimalstandards betreffend Einhaltung der Menschenrechte, Chancengleichheit (Herkunft, Geschlecht), Arbeitsbedingungen (Gesundheit am Arbeitsplatz, Entlöhnung), Kinderarbeit und Umweltverschmutzung fest.
Im Druckereibereich werden primär Partner gewählt, die klimaneutral drucken. Bei der Beschaffung von Aktionärsgeschenken arbeitet die VP Bank mit nachhaltigen Lieferanten aus der Region – wie etwa dem heilpädagogischen Zentrum des Fürstentums Liechtenstein (HPZ) – zusammen. Auch für Verpackungsarbeiten wird diese Institution von der VP Bank berücksichtigt.
Um die Beziehung zu den Lieferanten zu optimieren, steht die VP Bank mit ihnen in einem steten Dialog. Bei grösseren Beschaffungen werden Pflichtenhefte erstellt und mit den Lieferanten besprochen, sodass diese über den Ablauf des Verfahrens informiert sind.
Bei grösseren Beschaffungsvorhaben werden Lieferanten, welche den Zuschlag nicht erhalten, schrift- lich informiert. Ansonsten erfolgt eine telefonische Absage. In beiden Fällen werden die Gründe für die Absage offen dargelegt.
Die Lieferanten werden in regelmässigen Abständen nach den Kriterien «Qualität, Zuverlässigkeit, Konkurrenzfähigkeit und Partnerschaft» beurteilt. Auf Wunsch wird den Lieferanten das Resultat mündlich erläutert.