8. Revisionsstelle

8.1 Dauer des Mandates und Amtsdauer des leitenden Revisors

Die Ernst & Young AG, Bern, ist seit 1956 Revisionsstelle (nach PGR4) der Verwaltungs- und Privat-Bank Aktiengesellschaft und seit 1994 Konzernprüfer der VP Bank Gruppe. Die Ernst & Young AG übt zusätzlich das Mandat als bankengesetzliche Revisionsstelle im Sinne des liechtensteinischen Bankengesetzes (BankG, Art. 37 ff.) aus. Der verantwortliche Mandatsleiter5, Stefan Fuchs, ist seit dem Jahr 2007 (Generalversammlung vom 27. April 2007) für die VP Bank zuständig. 

 

8.2 Revisionshonorar

Ernst & Young AG verrechnete der VP Bank Gruppe im Geschäftsjahr 2013 Honorare im Umfang von CHF 1.68 Mio. (Vorjahr: CHF 1.56 Mio.) für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Prüfung der Jahresrechnungen der VP Bank und deren Gruppengesellschaften sowie der Prüfung der Konzernrechnung der VP Bank Gruppe.

 

8.3 Zusätzliche Honorare

Ernst & Young AG erbrachte ausserdem revisionsnahe Dienstleistungen sowie Beratungsarbeiten im Umfang von TCHF 211.7 (Vorjahr TCHF 489.6). 

 

8.4 Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision

Das Audit & Risk Management Committee überprüft sowohl die mehrjährige Revisionsplanung als auch die geplanten jährlichen Revisionseinsätze und bespricht diese in einem besonderen Traktandum mit dem Mandatsleiter der externen Revisionsstelle und dem Leiter des Group Internal Audit. Das Audit & Risk Management Committee legt besonderen Wert auf einen risikoorientierten Ansatz in der Planung und der Durchführung sowie auf eine sinnvolle Koordination der Prüfungs­tätigkeiten von externer und interner Revision.

Sämtliche Berichte der externen Revisionsstelle werden jeweils im Rahmen der Sitzungen des Audit & Risk Management Committee behandelt. Die externe Revisionsstelle nahm im Jahr 2013 an allen Sitzungen des Audit & Risk Management Committee teil, an denen Traktanden im Zusammenhang mit der externen Revision behandelt wurden. Ausserdem war der Mandatsleiter zur Präsentation und Behandlung des bankengesetzlichen Berichts an der Sitzung des Verwaltungsrates anwesend.

Das Audit & Risk Management Committee bewertet und beurteilt jährlich die Wirksamkeit und die Unabhängigkeit der externen Revision. Dabei stützt es sich auf die von der externen Revisionsstelle erstellten Dokumente wie den bankengesetzlichen Bericht und Management Letters sowie auf mündliche und schriftliche Stellungnahmen zu Einzelaspekten und Sachfragen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung und der Revision. Des Weiteren erfolgt jährlich eine systematische Beurteilung auf der Grundlage von Checklisten und Honorarbranchenvergleichen. Aufgrund dieser Evaluation erfolgt ein Antrag an den Verwaltungsrat zuhanden der Generalversammlung zur Wahl der externen Revisionsstelle und des Konzernprüfers.