Rechnungslegungsgrundsätze

1. Grundlage der Rechnungslegung

Die Verwaltungs- und Privat-Bank Aktiengesellschaft mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, wurde 1956 gegründet und gehört zu den drei grössten Banken Liechtensteins. Heute verfügt sie über Tochtergesellschaften in Zürich, Luxemburg, auf den British Virgin Islands, Singapur und Hongkong sowie über Repräsentanzen in Moskau und Hongkong. Die VP Bank Gruppe beschäftigte per 31. Dezember 2013 teilzeitbereinigt 705.8 Personen (per Ende Vorjahr: 706.9 Personen).

Zu den Kernaktivitäten der VP Bank Gruppe gehören die Vermögensverwaltung und Anlageberatung für private und institutionelle Anleger sowie das Kredit­geschäft.

Der Ausweis der Werte in der Jahresrechnung erfolgt in 1‘000 Schweizer Franken. Die Jahresrechnung 2013 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Die IFRS enthalten Richtlinien, die vom Management der VP Bank Gruppe bei der Erstellung der Konzernrechnung Annahmen und Schätzungen erfordern.

Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze sind in diesem Teil beschrieben, um aufzuzeigen, wie ihre Anwendung die ausgewiesenen Ergebnisse und Informationen der VP Bank Gruppe beeinflusst. 

 

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine für das Geschäftsjahr 2013 wesentlichen bilanz- oder erfolgswirksamen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag zu verzeichnen. 

Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung an seiner Sitzung vom 19. Februar 2014 behandelt, genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben. Diese Konzernrechnung wird der Generalversammlung vom 25. April 2014 zur Genehmigung vorgelegt.

 

2. Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze und Vergleichbarkeit

Neue und überarbeitete International Financial Reporting Standards

Seit dem 1. Januar 2013 sind folgende neue oder revi­dierte Standards und Interpretationen in Kraft getreten:

IAS 1 – Änderungen in Bezug auf die Darstellung des sonstigen Ergebnisses

Der überarbeitete Standard verlangt, dass die Bestandteile des sonstigen Ergebnisses in zwei Kategorien unterteilt werden. In Ergebnisse, die zu einem späteren Zeitpunkt in der Erfolgsrechnung erfasst werden (Recycling), und in Ergebnisse, die nie in der Erfolgsrechnung erfasst werden.

IFRS 7 – Verrechnung von Finanzinstrumenten

Die neuen Vorschriften sollen es dem Bilanzleser erlauben, die Aus­wirkungen (oder möglichen Auswirkungen) von Verrechnungsvereinbarungen, inklusive des Rechts auf Verrechnung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, auf die finanzielle Lage des Unternehmens zu beurteilen.

IFRS 10 – Konzernabschlüsse

Der neue Standard ersetzt die bisher relevanten IAS 27 «Konzern- und Einzelabschlüsse» sowie SIC-12 «Konsolidierung – Zweckgesellschaften». Er schafft eine einheitliche Definition für den Begriff der Beherrschung und damit eine einheitliche Grundlage für das Vorliegen einer Mutter-Tochter-Beziehung und die hiermit verbundene Abgrenzung des Konsolidierungskreises. Im Weiteren konkretisiert IFRS 10 eine Reihe von Frage­stellungen, die bisher nicht adressiert waren, wie z.B. die Prinzipal-Agent-Beziehungen.

IFRS 11 – Gemeinsame Vereinbarungen

Der neue Standard fokussiert statt auf die rechtliche Form auf die Rechte und Pflichten in gemeinsamen Vereinbarungen. Es wird unterschieden zwischen gemeinsamen Geschäfts­tätigkeiten, in denen jeder Partner seinen eigenen Anteil an der Bilanz und der Erfolgsrechnung erfasst, sowie Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode im kon­solidierten Abschluss erfasst werden.

IFRS 12 – Angaben zu Beteiligungen an anderen Unter­nehmen

Der neue Standard enthält die Offenlegungsvorschriften zu den Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Gesellschaften, gemeinsamen Vereinbarungen und nicht konsolidierten strukturierten Einheiten. Diese Informationen sollen dem Bilanzleser helfen, die Art und Risiken der Betei­ligungen an anderen Unternehmen sowie deren finanzielle Auswirkungen einschätzen zu können.

IFRS 13 – Bemessung des Fair Value

Der neue Standard enthält einheitliche und konsistente Bestimmungen zur Ermittlung des Fair Value und gelangt zur Anwendung, wenn ein Standard Bewertungen zum Fair Value und/oder Offenlegungen bzgl. Bewertungen zum Fair Value verlangt oder erlaubt. Der Fair Value entspricht dem Preis, der in einer geordneten Transaktion unter Marktteilnehmern zum Bewertungszeitpunkt beim Verkauf eines Vermögenswerts erzielt werden würde oder bei der Übertragung einer Verpflichtung zu zahlen wäre. Beim Fair Value handelt es sich somit um eine marktbasierte Bewertung. 

Der neue Standard enthält auch zusätzliche Offenlegungsvorschriften in Bezug auf die Ermittlung des Fair Value. Zudem sind zahlreiche Offenlegungen zu den Finanzinstrumenten neu auch in den Zwischenabschlüssen erforderlich.

Mit Ausnahme von IAS 1 und IFRS 13 hatten die neuen Standards keinen Einfluss auf die Berichterstattung. IFRS 13 hatte keinen Einfluss auf den Fair Value der bilanzierten Vermögenswerte und somit auch keinen Einfluss auf das Eigenkapital und das Konzernergebnis.

 

Änderung der Bilanzierungsgrundsätze infolge vorzeitiger Anwendung von IAS 19 revised 2011 (IAS 19R) «Leistungen an Arbeitnehmer»

Im Geschäftsjahr 2012 hat die VP Bank Gruppe entschieden, IAS 19R «Leistungen an Arbeitnehmer» und die sich daraus ableitenden Änderungen vor dem effektiven Zeitpunkt des Inkrafttretens einzuführen. 

Auf Basis dieses Entscheides wurden in Übereinstimmung mit den Übergangsbestimmungen von Paragraph 173 IAS 19R die Zahlen 2011 entsprechend angepasst. 

 

International Financial Reporting Standards, die 2014 oder später eingeführt werden müssen

Zahlreiche neue Standards, Überarbeitungen und Interpretationen von bestehenden Standards wurden publiziert, welche für Geschäftsjahre, beginnend am 1. Januar 2014 oder später, zwingend angewendet werden müssen. Die folgenden neuen oder geänderten IFRS bzw. Interpretationen werden zurzeit analysiert oder sind für die VP Bank Gruppe ohne Bedeutung. Die VP Bank Gruppe machte mit Ausnahme von IAS 36 für diese Neuerungen von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung keinen Gebrauch.

  • IFRS 10 – Investmentgesellschaften
  • IFRS 14 – Regulatorische Abgrenzungsposten
  • IAS 19R – Leistungen an Arbeitnehmer (Risk-Sharing)
  • IAS 32 – Verrechnung von Finanzinstrumenten
  • IAS 36 – Die Anpassung in Bezug auf die Offenlegung des erzielbaren Betrags für nicht finanzielle Vermögenswerte wurde vorzeitig angewandt
  • IAS 39 – Novationen von Derivaten und Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung
  • Jährliche Verbesserungen 2010–2012
  • Jährliche Verbesserungen 2011–2013
  • IFRIC 21 – Abgaben

 

Änderungen der Schätzungen

Es wurden keine wesentlichen Schätzungsänderungen vorgenommen oder angewendet.

 

3. Konsolidierungskreis

Voll konsolidierte Gesellschaften

Die konsolidierte Rechnung umfasst die Abschlüsse der Verwaltungs- und Privat-Bank AG, Vaduz, sowie deren Tochtergesellschaften, die alle als eine wirtschaftliche Einheit dargestellt werden. Tochtergesellschaften, die direkt oder indirekt von der VP Bank Gruppe kontrolliert werden, sind konsolidiert. Tochtergesellschaften werden ab dem Zeitpunkt kon­solidiert, an welchem die Kontrolle übergeht, und zu dem Zeitpunkt dekonsolidiert, an dem die Kontrolle endet.

 

Änderungen im Konsolidierungskreis

2013 wurden die Beteiligungen an der IGT Intergestions Trust reg., Vaduz, der Proventus Treuhand und Verwaltung AG, Vaduz, der FIB Finanz- und Beteiligungs-AG, Vaduz, sowie die 60-Prozent-Beteiligung an der VP Bank and Trust Company (BVI) Limited, Tortola, verkauft. Diese Gesellschaften sind aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Der Anteil an der VP Bank (BVI) Limited, Tortola, wurde von 60 Prozent auf 100 Prozent erhöht.

 

Methode der Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Acquisition-Methode. Dabei wird das Eigenkapital der konsolidierten Gesellschaft zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Gründung mit dem Buchwert der Beteiligung bei der Muttergesellschaft verrechnet.

Nach der Erstkonsolidierung werden Veränderungen aus der Geschäftstätigkeit, welche in der Abrechnungsperiode im Periodenergebnis der Konzernrechnung enthalten sind, den Gewinnreserven zugewiesen. Die Auswirkungen konzern­interner Geschäfte werden bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung eliminiert.

Die Minderheitsanteile am Eigenkapital und am Konzern­ergebnis werden in der konsolidierten Bilanz und Erfolgs­rechnung separat ausgewiesen.

 

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

Beteiligungen, auf welche die VP Bank Gruppe einen massgeblichen Einfluss hat, werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein massgeblicher Einfluss wird in der Regel dann angenommen, wenn die VP Bank Gruppe direkt oder indirekt 20 bis 50 Prozent der Stimmrechte hält.

Bei der Equity-Methode werden die Anteile an einem Unternehmen bei Erwerb zu Anschaffungskosten bilanziert. Nach dem Erwerb wird der Buchwert der assoziierten Gesellschaft jeweils um den Anteil der Gruppe am Gewinn oder Verlust und an den erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals der assoziierten Gesellschaft erhöht bzw. vermindert. 

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile des Konzerns an assoziierten Unternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen und dem Buchwert des Anteils als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.

 

4. Annahmen und Schätzungsunsicherheiten

Die IFRS enthalten Richtlinien, die vom Management der VP Bank Gruppe bei der Erstellung der Konzernrechnung Annahmen und Schätzungen erfordern. Die Annahmen und Schätzungen werden kontinuierlich überprüft und basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren, inklusive Erwartungen aus wahrscheinlichen künftigen Ereignissen. Die effektiven künftigen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

 

Gefährdete Ausleihungen

Für alle gefährdeten Forderungen wird mindestens einmal jährlich eine Bonitätsprüfung vorgenommen. Falls sich im Vergleich zu früheren Schätzungen Änderungen bezüglich Betrag und Zeitpunkt der erwarteten künftigen Zahlungsströme ergeben, wird die Wertberichtigung für Kreditrisiken angepasst. Der Wertminderungsbetrag bemisst sich im Wesent­lichen nach der Differenz zwischen dem Buchwert und dem voraussichtlich einbringlichen Betrag unter Berücksichtigung des Liquidationserlöses aus der Verwertung all­fälliger Sicherheiten. Eine Veränderung des Barwertes der geschätzten künftigen Geldflüsse um +/–5 Prozent würde den Wert­berichtigungsbetrag um CHF 1.0 Mio. (Vorjahr: CHF 1.2 Mio.) erhöhen bzw. reduzieren.

 

5. Allgemeine Grundsätze

Handelstag versus Erfüllungstag

Beim Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wird die Methode der Bilanzierung zum Handelstag angewendet. Dies bedeutet, dass Transaktionen bereits am Tag des Handels und nicht erst am Tag der Erfüllung in der Bilanz erfasst werden.

 

Abgrenzung der Erträge

Erträge aus Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht wurde. Vermögensverwaltungs­gebühren, Depotgebühren und ähnliche Erträge werden anteilmässig während der Dauer der Dienstleistung erfasst. Zinsen werden periodengerecht abgegrenzt und erfasst. Dividenden werden bei Zahlungseingang erfasst.

 

Fremdwährungsumrechnung

Funktionale Währung und Präsentationswährung:

Der konsolidierte Finanzbericht wird in Schweizer Franken präsentiert.

Die Fremdwährungsumrechnung in die funktionale Währung erfolgt zum Wechselkurs am Tag der Transaktion. Umrechnungsdifferenzen aus solchen Transaktionen und die Erfolge aus der Umrechnung zu Bilanzstichtagskursen für monetäre finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden in der Erfolgsrechnung verbucht. 

Nicht realisierte Wechselkursdifferenzen auf nichtmonetären Finanzaktiven sind Teil der Veränderung ihres Fair Value. 

Für die Erstellung der Konzernrechnung werden die auf eine Fremdwährung lautenden Bilanzen der Konzerngesellschaften zu Stichtagskursen in Schweizer Franken umgerechnet. Für Positionen der Erfolgsrechnung, des sonstigen Ergebnisses und der Geldflussrechnung gelangen Durchschnittskurse für die Berichtsperiode zur Anwendung. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus den Veränderungen der Wechselkurse vom Jahresanfang bis zum Jahresende und der Abweichung zwischen dem Jahreserfolg zu Durchschnittskursen und zu Endkursen ergeben, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

 

Gruppengesellschaften

Sämtliche Bilanzpositionen (ohne das Eigenkapital) werden zum Tageskurs des Bilanzstichtages in die Konzernwährung umgerechnet. Die einzelnen Positionen der Erfolgsrechnung werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Die aus der Umrechnung der Abschlüsse in fremder Währung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgs­neutral mit dem Eigenkapital (Gewinnreserven) verrechnet.

Umrechnungsdifferenzen aus den Netto-Investitionen in ausländische Gesellschaften werden im Eigenkapital verbucht. Beim Verkauf werden solche Umrechnungsdifferenzen als Teil des Verkaufserfolgs in der Erfolgsrechnung erfasst.

Goodwill- und Fair-Value-Anpassungen aus Akquisitionen von ausländischen Gesellschaften werden als Forderungen und Verpflichtungen dieser ausländischen Gesellschaften behandelt und zu Schlusskursen am Bilanzstichtag umgerechnet.

 

Inland versus Ausland

Zum «Inland» zählt auch die Schweiz. 

 

Segmente

Die VP Bank Gruppe ist in die vier Geschäftssegmente Client Business Liechtenstein, Client Business International, Chief Operating Officer (COO) sowie Corporate Center unterteilt. Die externe Segmentberichterstattung widerspiegelt die Organisationsstruktur der VP Bank Gruppe und die interne Berichterstattung an das Management. Sie bildet die Basis für die Entscheidungsträger der Gruppe.

Direkte Erträge und Aufwendungen werden den Segmenten zugewiesen. Die Verrechnung von Kosten und Erträgen zwischen den Geschäftseinheiten erfolgt auf der Grundlage von intern festgelegten Transferpreisen, effektiver Leistungsverrechnung oder zu marktüblichen Konditionen. Sie werden jährlich überprüft und den wirtschaftlichen Gegebenheiten folgend neu festgelegt. Im Corporate Center werden Erträge und Kosten übergeordneter Dienstleistungen, die den Segmenten nicht direkt zugeordnet werden können, verbucht. Ausserdem sind die Konsolidierungsposten im Corporate Center enthalten.

Die geografische Segmentberichterstattung erfolgt nach dem Betriebsstättenprinzip in die Segmente Liechtenstein und Schweiz, übriges Europa und übrige Länder. 

 

Flüssige Mittel und leicht verwertbare Aktiven

Flüssige Mittel und leicht verwertbare Aktiven umfassen die Positionen «Flüssige Mittel», «Forderungen aus Geldmarkt­papieren» sowie «Forderungen gegenüber Banken auf Sicht».

 

6. Finanzinstrumente

Allgemein

Die VP Bank Gruppe unterteilt die Finanzinstrumente, zu denen auch herkömmliche finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen sowie Eigenkapitalinstrumente gehören, wie folgt:

  • Über die Erfolgsrechnung zu verbuchende Finanzinstrumente («fair value through profit or loss (FVTPL)») – «Handelsbestände» und «Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value»
  • «Finanzinstrumente, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten»
  • «Finanzinstrumente zum Fair Value mit Erfassung der Wert­änderungen» und «Wertminderungen in der Gesamtergebnisrechnung» («fair value through other comprehensive income» (FVTOCI))

Die Zuordnung der Finanzinstrumente erfolgt zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung nach den Kriterien von IFRS 9.

 

Handelsbestände

Die Handelsbestände setzen sich aus Aktien, Anleihen, Edelmetallen und strukturierten Produkten zusammen. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden zum Fair Value bewertet. Short-Positionen in Wertschriften werden als Verpflichtungen aus Handelsbeständen ausgewiesen. Realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste werden nach Abzug der zugehörigen Transaktionskosten im Erfolg aus dem Handelsgeschäft erfasst. Zinsen und Dividenden aus dem Handelsgeschäft werden im Erfolg aus dem Handelsgeschäft erfasst.

Der Fair Value basiert auf notierten Marktpreisen, wenn ein aktiver Markt vorhanden ist. Falls kein aktiver Markt vorhanden ist, wird der Fair Value anhand von Kursnotierungen von Händlern oder externen Preismodellen festgelegt.

 

Finanzinstrumente, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten

Anlagen, bei welchen die Zielsetzung darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um damit vertragliche Zahlungsströme zu erzielen und bei denen die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme einzig Zinsen sowie die Rückzahlung von Teilen des Nominalwerts beinhalten, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Eine zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Finanzanlage wird als wertgemindert eingestuft, wenn es wahrscheinlich ist, dass nicht der gesamte gemäss Vertrag geschuldete Betrag einbringlich ist. Ursachen für eine Wert­minderung können gegenpartei- oder länderspezifischer Natur sein. Wenn eine Wertminderung eingetreten ist, wird der Buchwert erfolgswirksam im Erfolg Finanzanlagen auf den erzielbaren Betrag reduziert. 

Zinsen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode periodengerecht erfasst und im Erfolg Zinsgeschäft unter der Position «Zinsertrag aus Finanzinstrumenten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten» ausgewiesen.

 

Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value (FVTPL)

Finanzinstrumente, welche die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, werden zum Fair Value bilanziert. Ein daraus resultierender Erfolg wird im Erfolg Finanzanlagen unter der Position «Erfolg auf Finanzinstrumenten, bewertet zum Fair Value», ausgewiesen.

Sofern die Kriterien gemäss IFRS 9 erfüllt sind, kann ein Finanz­instrument bei seiner erstmaligen Erfassung auch zu dieser Kategorie designiert und entsprechend bilanziert werden.

Zinsen und Dividenden werden im Erfolg Finanzanlagen unter den Positionen «Zinsertrag aus Finanzinstrumenten FVTPL» und «Dividendenertrag aus Finanzinstrumenten FVTPL» ausgewiesen.

 

Finanzinstrumente zum Fair Value mit Erfassung der Wertänderungen und Wertminderungen in der Gesamtergebnisrechnung (FVTOCI)

Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten werden in der Bilanz zum Fair Value angesetzt. Wertveränderungen werden erfolgswirksam erfasst, ausser in den Fällen, in denen die VP Bank Gruppe entschieden hat, diese zum Fair Value mit Erfassung der Veränderung im sonstigen Gesamtergebnis («at fair value through other comprehensive income») anzusetzen.

Dividenden werden im Erfolg aus Finanzanlagen unter der Position «Dividenden aus Finanzinstrumenten FVTOCI» ausgewiesen.

 

Gewährte Ausleihungen

Ausleihungen werden bei erstmaliger Erfassung zu effektiven Kosten bewertet, was dem Fair Value bei Gewährung der Ausleihungen entspricht. Die Folgebewertung erfolgt zu amortisierten Kosten, wobei die Effektivzinsmethode angewendet wird. 

 

Gefährdete Ausleihungen

Gefährdete Ausleihungen sind Ausstände von Kunden und Banken, bei denen unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Ursachen für eine Wertminderung sind gegenpartei- oder länderspezifischer Natur. Zinserträge auf gefährdeten Ausleihungen werden periodengerecht abgegrenzt. Eine Wertberichtigung für Kreditrisiken wird als Herabsetzung des Buchwertes einer Forderung in der Bilanz erfasst. Der Wertminderungsbetrag bemisst sich im Wesentlichen nach der Differenz zwischen dem Buchwert und dem voraussichtlich einbringlichen Betrag unter Berücksichtigung des Liquidationserlöses aus der Verwertung allfälliger Sicherheiten. Für Ausserbilanzpositionen, wie eine feste Zusage, wird dagegen eine Rückstellung für Kreditrisiken unter den Rückstellungen ausgewiesen. Für latent vorhandene, bisher noch nicht identifizierte Kreditrisiken auf Portfoliobasis bestehen Portfoliowertberichtigungen. Für alle gefährdeten Forderungen wird mindestens einmal jährlich eine Bonitätsprüfung vorgenommen. Falls sich im Vergleich zu früheren Schätzungen Änderungen bezüglich Betrag und Zeitpunkt der erwarteten künftigen Zahlungsströme ergeben, wird die Wertberichtigung für Kreditrisiken angepasst und unter Wertberichtigungen für Kreditrisiken bzw. Auflösung von nicht mehr notwendigen Wertberichtigungen und Rückstellungen erfolgswirksam verbucht.

 

Überfällige Ausleihungen

Eine Ausleihung gilt als überfällig oder ertragslos, wenn eine wesentliche vertraglich vereinbarte Zahlung 90 Tage oder länger versäumt wurde. Solche Ausleihungen werden nicht als gefährdet eingestuft, sofern davon ausgegangen wird, dass sie durch bestehende Sicherheiten noch gedeckt sind.

 

Belehnungs- und Bewertungsrichtlinien

Bei der Belehnung von Vermögenswerten verlangt die VP Bank Gruppe eine angemessene Marge. Diese muss so festgelegt werden, dass Marktänderungen, Marktvolatilität, Schuldnerbonität und Gegenparteirisiko gebührend berücksichtigt und die Forderungen dadurch jederzeit aus­reichend gedeckt sind.

 

Deckungskategorien/Deckungsarten

Die VP Bank Gruppe ordnet alle banküblichen Ausleihungen den drei Deckungskategorien «kurant», «unkurant» oder «ungedeckt» zu. 

  • Kurant: Grundpfandsicherheiten bis maximal zwei Drittel des amtlichen Verkehrswertes / der Bankschätzung oder Schätzung eines anerkannten Experten; kotierte Wert­papiere; Buchgelder (Konto, Festgeld, Treuhand, Call); Edelmetalle; Kassenobligationen; Rückkaufswerte von Lebensversicherungspolicen; Bankgarantien (von Banken mit offener Plafondlimite) 
  • Unkurant: Grundpfandsicherheiten bis maximal 80 Prozent des amtlichen Verkehrswertes / der Bankschätzung oder Schätzung eines anerkannten Experten
  • Ungedeckt: Alle Kredite ohne Sicherstellung; Bürgschaften; nicht kotierte Wertpapiere; Abtretung von Debitorenforderungen; Kaufpreisrestforderungen; Akkreditivforderungen; Diskontwechsel Nicht erwähnte Deckungsarten gelten als «ungedeckt». Die Gruppenleitung sorgt für eine den Risiken im Kreditgeschäft angepasste Kreditüberwachung. Die Werthaltigkeit der Deckungen wird regelmässig überprüft. Die Veränderung der Bonität des Kreditnehmers wird laufend beobachtet.

 

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden zum Fair Value bewertet und in der Bilanz ausgewiesen. Der Fair Value wird aufgrund von Börsennotierungen oder Optionspreismodellen ermittelt. Realisierte bzw. unrealisierte Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam verbucht.

 

Finanzielle Garantien

Eine finanzielle Garantie wird nach der erstmaligen Erfassung zum höheren der folgenden zwei Werte bilanziert: die für die finanzielle Garantie zu bildende Rückstellung, wenn ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und dessen Höhe zuverlässig geschätzt werden kann, oder der ursprünglich erfasste Betrag abzüglich der erfolgswirksam erfassten kumulierten Amortisationen.

 

Absicherungsgeschäfte (Hedge-Accounting)

Die VP Bank Gruppe wendet kein Hedge-Accounting an.

 

Ausgegebene Schuldtitel

Die Kassenobligationen werden zum Ausgabewert erfasst und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Anleihen werden bei erstmaliger Erfassung zum Fair Value abzüglich Transaktionskosten erfasst. Der Fair Value entspricht der erhaltenen Gegenleistung. Anschliessend erfolgt die Bilanzierung zu amortisierten Kosten. Dabei wird die Effektivzinsmethode angewandt, um die Differenz zwischen Ausgabepreis und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit des Schuldtitels zu amortisieren.

 

Eigene Aktien

Von der VP Bank Gruppe gehaltene Aktien der Verwaltungs- und Privat-Bank AG, Vaduz, werden im Eigenkapital als eigene Aktien ausgewiesen und zu Anschaffungskosten in Abzug gebracht. Veränderungen des Fair Value werden nicht erfasst. Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös der eigenen Aktien und den entsprechenden Anschaffungskosten wird unter den Kapitalreserven ausgewiesen.

 

Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte

Repo- bzw. Reverse-Repo-Geschäfte dienen der Refinanzierung bzw. Finanzierung oder Beschaffung von Effekten einer bestimmten Gattung. Diese werden als Vorschuss gegen Deckung durch Wertschriften oder als Bareinlage mit Verpfändung von eigenen Wertschriften verbucht.

Erhaltene und gelieferte Wertpapiere werden nur dann bilanzwirksam erfasst bzw. ausgebucht, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte (Risiken und Chancen aus Eigentum), welche diese Wertschriften beinhalten, abgetreten wird. Die Fair Values der erhaltenen oder gelieferten Wertschriften werden laufend überwacht, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten gemäss den vertraglichen Vereinbarungen bereitzustellen oder einzufordern. 

 

Securities-Lending- und -Borrowing-Geschäfte

Die ausgeliehenen und geborgten Finanzinstrumente, die zum Fair Value bewertet werden und für welche die VP Bank Gruppe als Principal auftritt, sind in den Forderungen bzw. Verpflichtungen gegenüber Kunden und Banken bilanziert.

Securities-Lending- und -Borrowing-Geschäfte, in denen die VP Bank Gruppe als Agentin auftritt, werden in der Ausserbilanz erfasst. 

Erhaltene oder bezahlte Gebühren werden im Kommissions­erfolg verbucht.

 

7. Übrige Grundsätze

Rückstellungen

Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn die VP Bank Gruppe eine Verpflichtung gegenüber Dritten hat, welche auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Ist ein Mittelabfluss nicht wahrscheinlich oder kann die Höhe der Verpflichtung nicht zuverlässig geschätzt werden, wird eine Eventualverpflichtung ausgewiesen.

 

Wertminderungen im Anlagevermögen («Impairment»)

Die Werthaltigkeit von Sachanlagen und übrigem Anlage­vermögen (einschliesslich Goodwill und immaterieller Ver­mögenswerte) wird immer dann – jedoch mindestens einmal jährlich – überprüft, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen eine Überbewertung der Buchwerte möglich zu sein scheint. Wenn der Buchwert den realisier­baren Wert übersteigt, erfolgt eine Sonderabschreibung. 

 

Sachanlagen

In den Sachanlagen sind Bankgebäude, andere Liegenschaften, Mobiliar und Maschinen sowie Informatiksysteme ent­halten. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen.

Sachanlagen werden aktiviert, sofern die Anschaffungs- oder Herstellkosten verlässlich ermittelt werden können, diese die Aktivierungsgrenze übersteigen und die Sachanlagen einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen bringen. 

Bankgebäude sind Liegenschaften, die von der VP Bank Gruppe zur Erbringung von Dienstleistungen oder zu administrativen Zwecken gehalten und genutzt werden, während andere Liegenschaften der Erwirtschaftung von Mieterträgen und/oder der Wertsteigerung dienen. Wenn eine Liegenschaft teilweise als Bankliegenschaft und teilweise als andere Liegenschaft dient, gilt für die Klassierung das Kriterium, ob die beiden Teile einzeln verkauft werden können. Ist ein Teilverkauf möglich, wird jeder Teilbereich entsprechend verbucht. Können die Teilbereiche nicht einzeln verkauft werden, wird die ganze Liegenschaft als Bankgebäude klassiert, es sei denn, der als Bankgebäude genutzte Teil ist unbedeutend. 

Die Abschreibungen erfolgen linear über die geschätzte Nutzungsdauer:

 

Geschätzte Nutzungsdauer

25 Jahre

keine Abschreibung

5 bis 8 Jahre

3 bis 7 Jahre

Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauer werden jeweils per Jahresende überprüft. Geringfügige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet. Unterhalts- und Renovierungsaufwand wird in der Regel unter dem Sachaufwand verbucht. Wenn der Aufwand substantiell ist und eine wesentliche Wertsteigerung zur Folge hat, erfolgt eine Aktivierung. Diese wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden als übriger Erfolg ausgewiesen. Verluste aus Verkäufen führen zu zusätzlichen Abschreibungen auf dem Anlagevermögen.

 

Leasing

Die Aufwendungen aus Operating Leasing (die Eigentumsrechte und -pflichten aus dem Gegenstand des Leasing­vertrags bleiben beim Leasinggeber) werden der Position «Sachaufwand» belastet.

Es bestehen zurzeit keine Forderungen oder Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing.

 

Goodwill

Falls bei einer Akquisition die Erwerbskosten höher sind als die übernommenen und nach konzerneinheitlichen Richtlinien bewerteten Netto-Aktiven (einschliesslich identifizierbarer und aktivierbarer immaterieller Vermögenswerte), bildet die verbleibende Grösse den erworbenen Goodwill. Der Goodwill wird in der Bilanz aktiviert und jährlich auf allfällige Wertberichtigungen überprüft. Die Erfassung eines Goodwills erfolgt in Originalwährung und wird am Bilanzstichtag zu Schlusskursen umgerechnet.

 

Immaterielle Vermögenswerte

Gekaufte Software wird aktiviert und über drei bis sieben Jahre abgeschrieben. Geringfügige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet.

Intern generierte immaterielle Vermögenswerte wie beispielsweise Software werden aktiviert, sofern die Aktivierungs­voraussetzungen gemäss IAS 38 gegeben sind, das heisst es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe der künftige wirtschaft­liche Nutzen aus dem Vermögenswert zufliessen wird und die Kosten des Vermögenswerts sowohl identifiziert als auch zuverlässig bemessen werden können. Intern entwickelte Software, welche diese Kriterien erfüllt, und gekaufte Software werden unter Software bilanziert. Die aktivierten Werte werden linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt drei bis sieben Jahre. 

Immaterielle Vermögenswerte mit nicht definierter Nutzungsdauer werden mindestens jährlich auf allfällige Wertberichtigungen überprüft. Derzeit hat die VP Bank Gruppe keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer bilanziert.

Andere immaterielle Anlagewerte enthalten separat identifizierbare immaterielle Werte, die aus Akquisitionen sowie gewissen gekauften Kundenwerten und Ähnlichem resultieren und über eine geschätzte Nutzungsdauer von fünf bis zehn Jahren linear amortisiert werden. Andere immaterielle Anlagewerte werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Akquisition aktiviert. An jedem Bilanzstichtag, oder wenn Anzeichen bestehen, wird überprüft, ob es Anhaltspunkte für eine Wertbeeinträchtigung oder Änderung im geschätzten künftigen Nutzen gibt. Bestehen solche Anhaltspunkte, wird ermittelt, ob der Buchwert vollständig einbringbar ist. Übersteigt der Buchwert den realisierbaren Wert, wird eine Amortisation vorgenommen.

 

Steuern und latente Steuern

Die laufenden Gewinnsteuern werden auf Basis der anwendbaren Steuergesetze der einzelnen Länder berechnet und als Aufwand in der Rechnungsperiode, in welcher die entsprechenden Gewinne anfallen, erfasst. In der Bilanz werden sie als Steuerverpflichtungen ausgewiesen.

Die Steuereffekte aus zeitlichen Unterschieden zwischen den in der Konzernbilanz ausgewiesenen Werten von Aktiven und Verpflichtungen und deren Steuerwerte werden als latente Steuerforderungen bzw. latente Steuerverpflichtungen bilanziert. Latente Steuerforderungen aus zeitlichen Unterschieden oder aus steuerlich verrechenbaren Verlustvorträgen werden dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass genügend steuerbare Gewinne verfügbar sein werden, gegen welche diese Unterschiede bzw. Verlustvorträge verrechnet werden können.

Latente Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen werden gemäss den Steuersätzen berechnet, die voraussichtlich in der Rechnungsperiode gelten, in der diese Steuerforderungen realisiert oder diese Steuerverpflichtungen beglichen werden.

Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen werden dann miteinander verrechnet, wenn sie sich auf dasselbe Steuersubjekt beziehen, dieselbe Steuerhoheit betreffen und ein durchsetzbares Recht zu ihrer Verrechnung besteht.

Latente Steuern werden direkt dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet, wenn sich die Steuer auf Positionen bezieht, die in der gleichen oder einer anderen Periode unmittelbar dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet worden sind. 

Die aus der Nutzung von als künftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen erwarteten Steuerersparnisse werden aktiviert. Bei der Bewertung eines aktivierten Vermögens­wertes für künftige Steuerentlastungen wird die Wahrscheinlichkeit der Realisierung des erwarteten Steuervorteils berücksichtigt. Die Vermögenswerte aus künftigen Steuer­­entlastungen umfassen aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen den in der Konzernbilanz angesetzten Buchwerten und steuerlichen Wertansätzen sowie die Steuerersparnisse aus als künftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen. Latente Steueransprüche in einem Steuerhoheitsgebiet werden mit latenten Steuerschulden desselben Gebietes verrechnet, wenn das Unternehmen einen Anspruch auf Verrechnung tatsächlicher Steuerschulden und Steuer­ansprüche hat und die Steuern von der gleichen Steuer­behörde erhoben werden; die Verrechnung erfolgt, soweit sich die Fristigkeiten entsprechen. 

 

Vorsorgeeinrichtungen

Die VP Bank Gruppe unterhält in Liechtenstein, der Schweiz und im Ausland eine Anzahl von Vorsorgeeinrichtungen für die Mitarbeitenden. Darunter sind sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Pläne. 

Die Berechnung der bilanzierten Abgrenzungen und Verbindlichkeiten gegenüber diesen Einrichtungen basieren auf statistischen und versicherungsmathematischen Berechnungen von Gutachtern.

Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demographischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected Unit Credit Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Gruppe einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die künftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, das Pensionierungsverhalten sowie die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Ver­sicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Vorsorgevermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten. 

Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

  • Dienstzeitaufwand, welcher in der Erfolgsrechnung erfasst wird;
  • Netto-Zinsaufwand, welcher ebenfalls in der Erfolgs­rechnung erfasst wird; und
  • Neubewertungskomponenten, welche in der Gesamt­ergebnisrechnung erfasst werden.

Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand sowie Gewinne und Verluste aus nicht routinemässigen Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen werden nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand gleichgestellt. 

Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sie sich aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben. 

Der Netto-Zinsaufwand entspricht dem Betrag, welcher sich aus der Multiplikation des Rechnungszinssatzes mit der Pensionsverbindlichkeit oder dem Pensionsvermögen am Anfang des Berichtsjahres ergibt. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen gewichtet berücksichtigt. 

Neubewertungskomponenten umfassen aktuarielle Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwertes der Vorsorge­verpflichtungen und des Vorsorgevermögens. Aktuarielle Gewinne und Verluste ergeben sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen. Die Gewinne und Verluste auf dem Vermögen entsprechen dem Vermögens­ertrag abzüglich der Beträge, welche im Netto-Zinsaufwand enthalten sind. Die Neubewertungskomponente umfasst ebenfalls Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, welche im Netto-Zinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden in der Ge­samt­ergebnisrechnung erfasst und können nicht durch die Erfolgsrechnung in den nächsten Jahren umgebucht werden (Recycling). Die in der Gesamtergebnisrechnung erfassten Beträge können innerhalb des Eigenkapitals verschoben werden.

Der Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand werden in der konsolidierten Jahresrechnung im Personalaufwand erfasst. Neubewertungskomponenten werden in der Gesamt­ergebnisrechnung erfasst. 

Die in der konsolidierten Jahresrechnung erfassten Pensionsverbindlichkeiten oder Pensionsvermögen entsprechen der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne. Das erfasste Pensionsvermögen wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen oder Rückzahlungen beschränkt.

Verpflichtungen aus Anlass der Beendigung des Arbeits­verhältnisses werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Gruppe keine andere Möglichkeit mehr hat als die angebotenen Leistungen zu finanzieren. In jedem Falle wird der Aufwand frühestens zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem auch der übrige Restrukturierungsaufwand erfasst wird. 

Für andere langfristige Leistungen wird der Barwert der erworbenen Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwertes werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht. 

Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden zum Zeitpunkt, zu dem der Mitarbeiter den Anspruch darauf erwirbt, im Personalaufwand erfasst. 

 

Mitarbeiterbeteiligungspläne

Der Beteiligungsplan sieht vor, dass die Mitarbeitenden jährlich eine bestimmte Anzahl an Inhaberaktien der Verwaltungs- und Privat-Bank AG, Vaduz, zu einem Vorzugspreis mit einer zeitlichen Verkaufsbeschränkung von vier Jahren beziehen können. Nach Ablauf der Verkaufsbeschränkung bzw. zum Zeitpunkt des Austritts aus der VP Bank Gruppe werden die entsprechenden Aktien frei verfügbar. Da die Mitarbeitenden damit letztlich die Möglichkeit haben, die Aktien jederzeit und vollumfänglich zu beziehen, wird der mit den Mitarbeiterbeteiligungsplänen verbundene Aufwand jeweils vollumfänglich zum Zeitpunkt der Zuteilung erfasst. Die Anzahl der zu beziehenden Inhaberaktien richtet sich nach Dienstalter und Führungsstufe. 

Der Kaufpreis wird jährlich gemäss dem Stichtagswert der Inhaberaktie an der Schweizer Börse (jeweils ex-Dividende) festgelegt. Die auf diese Weise abgegebenen Aktien stammen entweder aus Beständen der VP Bank Gruppe oder werden eigens zu diesem Zweck über die Börse gekauft. Mit dem dadurch entstehenden Aufwand werden die Personalkosten direkt belastet. 

 

Managementbeteiligungspläne

Für die Geschäftsleitung und die zweite Führungsstufe besteht ein langfristiges und wertorientiertes Entlöhnungs­modell. Gemäss diesem Modell besteht die Entlöhnung der Geschäftsleitung grundsätzlich aus drei Komponenten:

  1. Einem fixen Basislohn, der vom Verwaltungsratsausschuss (Nomination & Compensation Committee) mit den Mit­gliedern der Geschäftsleitung vertraglich vereinbart wird. Zum Basislohn hinzuzurechnen sind anteilige Beiträge an die Kaderversicherung und an die Pensionskasse, die von der VP Bank bezahlt werden.
  2. Einem variablen Leistungsanteil (Short-Term Incentive, STI), der von der jährlichen Wertschaffung der VP Bank Gruppe abhängt. Die Zuteilung erfolgt mittels qualitativer individueller Kriterien und finanzieller Gruppenziele. Die finanziellen Gruppenziele werden mit rund zwei Drittel gewichtet. Der STI wird jährlich in bar ausgerichtet.
  3. Einer langfristigen, variablen Managementbeteiligung (Long-Term Incentive, LTI) in Form von Inhaberaktien der VP Bank. Als Grundprinzipien gelten die Wertschaffung (Economic Profit) sowie die langfristige Verpflichtung des Managements zu einer variablen Lohnkomponente in Form von Aktien. Die Anzahl der Aktien, die nach Ablauf der Laufzeit von drei Jahren ins Eigentum übergehen, ist direkt von der Entwicklung des Economic Profit der VP Bank Gruppe abhängig. Dieser berücksichtigt die Kapital- und Risikokosten. Die Festlegung der Zielsetzung wird auf Grundlage einer Aussensicht vorgenommen. Ausgangspunkt bildet hierbei die Zielrendite auf dem Marktwert. Je nach finanzieller Entwicklung werden somit mehr oder weniger Aktien ausgerichtet. Der Faktor bewegt sich zwischen mindestens 0.5 und höchstens 2.0. Die Grundlage für die Berechnung des Aufwandes der Managementbeteiligung besteht aus der Anzahl der Aktien, dem Faktor der Zielerreichung und dem Börsenkurs der Aktien zum Zeitpunkt der Zielfestlegung des Plans. Der Kurswert wird aufgrund des Schlusskurses der kotierten Inhaberaktie an der SIX Swiss Exchange AG am jeweiligen Grantdate bestimmt. Die bei Planende in Aktien ausgerichtete geldwerte Leistung ist zudem abhängig vom Kurs der VP Bank Inhaber­aktien. Die Inhaberaktien, die zur Bedienung des LTI-Beteiligungsplans benötigt werden, stammen entweder aus Beständen der VP Bank Gruppe oder werden an der Börse gekauft.

Der LTI wird gemäss den Bilanzierungsvorschriften von IFRS 2 als aktienbasierte Vergütungstransaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente behandelt. Der mit dem LTI verbundene Aufwand wird über den Erdienungszeitraum in der Erfolgsrechnung erfasst und ein entsprechender Betrag den Kapitalreserven zugeführt. Bezüglich der Verfallsrate werden Annahmen getroffen, die über den Erdienungszeitraum hinweg regelmässig angepasst werden, sodass an dessen Ende nur der Aufwand für die tatsächlich erdienten Anwartschaften erfasst sein wird.

 

Ergebnis pro Aktie

Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie wird ermittelt, indem der den Aktionären zurechenbare Reingewinn oder Reinverlust für die Berichtsperiode durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der in dieser Periode ausstehenden Aktien (abzüglich eigener Aktien) dividiert wird.

Das verwässerte Ergebnis pro Aktie wird mittels der gleichen Methode berechnet, doch werden die Bestimmungsgrössen angepasst, um die potenzielle Verwässerung widerzuspiegeln, die durch eine Umwandlung oder Ausübung von Optionen, Warrants, wandelbaren Schuldtiteln oder anderen Kontrakten auf die Aktien entstehen würde.

 

8. Eigenmittelbewirtschaftung

Im Fokus eines wertorientierten Risikomanagements steht die Erwirtschaftung einer aus Sicht der Aktionäre risikogerechten, nachhaltigen Rendite auf das investierte Kapital. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die VP Bank im Rahmen der Bewirtschaftung ihrer Eigenmittel auf eine konsequente Verzahnung von Rentabilität und Risiko; sie verzichtet bewusst darauf, kurzfristige Zinsvorteile zulasten der Kapitalsicherheit zu erwirtschaften. Die VP Bank vermeidet extreme Risiken, welche die Risikotragfähigkeit und damit die Gesundheit bzw. Existenz der Gruppe gefährden könnten, und steuert sämtliche Risiken innerhalb des vom Verwaltungsrat gesprochenen Risikobudgets. Dank der starken Kapitalisierung kann die VP Bank in das Wachstum der Geschäfte investieren. Bei der Bewirtschaftung des Kapitals prüft die VP Bank sowohl den Eigenkapitalbedarf (Mindestkapitalbetrag zur Abdeckung der Risiken gemäss den aufsichtsrechtlichen Anforderungen) als auch die verfügbaren anrechenbaren eigenen Mittel (das Kapital der VP Bank, berechnet nach den Kriterien der Aufsichtsbehörden) und prognostiziert deren künftige Entwicklung. Eigenmittel, die nicht für das Wachstum oder die Geschäftstätigkeiten benötigt werden, erstattet die VP Bank durch Dividendenzahlungen im Sinne der langfristigen Dividendenpolitik. Durch aktive Bewirtschaftung ist die VP Bank so in der Lage, die solide Kapitalisierung sowie das Kredit­rating aufrechtzuerhalten und weiterhin nachhaltig Wert für die Aktionäre zu schaffen.

 

Kapitalkennzahlen

Die Bestimmung des Eigenmittelerfordernisses und des Tier-Kapitals erfolgt auf Basis des IFRS-Konzernabschlusses, wobei unrealisierte Erfolge vom Kernkapital in Abzug gebracht werden. Das Gesamtkapital (Kern- und Ergänzungskapital) muss sich auf mindestens 8 Prozent der risikogewichteten Aktiven belaufen.

Per 31. Dezember 2013 beliefen sich die risikogewichteten Aktiven auf CHF 4.1 Mrd., gegenüber CHF 3.9 Mrd. im Vorjahr. Das Kernkapital betrug per 31. Dezember 2013 CHF 840.8 Mio., gegenüber CHF 834.0 Mio. im Vorjahr. Die Gesamtkapitalquote reduzierte sich um 1.1 Prozentpunkte von 21.5 Prozent am 31. Dezember 2012 auf 20.4 Prozent per 31. Dezember 2013. Sowohl am 31. Dezember 2013 als auch am 31. Dezember 2012 war die VP Bank Gruppe gemäss den jeweils gültigen Richtlinien der FMA und der BIZ ausreichend kapitalisiert.