Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung

An die Generalversammlung der Verwaltungs- und Privat-Bank Aktiengesellschaft, Vaduz

Als Konzernprüfer haben wir die konsolidierte Jahresrechnung (Erfolgsrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Eigenkapitalentwicklung, Geldflussrechnung und Anhang) und den konsolidierten Jahresberichtder Verwaltungs- und Privat-Bank Aktiengesellschaft, Vaduz, für das am 31. Dezember 2013 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

 

Verantwortung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der konsolidierten Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den gesetzlichen Vorschriften sowie für den konsolidierten Jahresbericht verantwortlich.

Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer konsolidierten Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Ver­stössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.

 

Verantwortung der Revisionsstelle

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die konsolidierte Jahresrechnung und deren Einklang mit dem kon­solidierten Jahresbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem liechtensteinischen Gesetz und den Grundsätzen des liechtensteinischen Berufsstandes sowie den International Standards on Auditing (ISA) vorge­nommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die kon­solidierte Jahresrechnung und der konsolidierte Jahresbericht frei von wesentlichen falschen Angaben sind. 

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnach­weisen für die in der konsolidierten Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der konsolidierten Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der konsolidierten Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beur­teilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der konsolidierten Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und ange­messene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.

 

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung vermittelt die konsolidierte Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2013 abgeschlossene Geschäftsjahr ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht dem liechtensteinischen Gesetz. Ferner steht der konsolidierte Jahresbericht mit der konsolidierten Jahresrechnung im Einklang.

Wir empfehlen, die vorliegende konsolidierte Jahresrechnung zu genehmigen.

 

Ernst & Young AG

Stefan FuchsBruno Taugner
Dipl. Wirtschaftsprüfer
(Leitender Revisor)
Dipl. Wirtschaftsprüfer

 

Bern, 28. Februar 2014