7. Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

Die Be­stim­mun­gen des Bör­sen­ge­set­zes über öf­fent­li­che Kauf­an­ge­bo­te sind nur auf Ge­sell­schaf­ten mit Sitz in der Schweiz an­wend­bar. Ent­spre­chend ent­hal­ten die Sta­tu­ten der VP Bank we­der Klau­seln zur An­ge­bots­pflicht noch zu Kon­troll­wech­seln.

 

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