5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme

Das Reglement zur Vergütungspolitik sowie das Reglement zur Risikopolitik der VP Bank schreibt vor, die Entlöhnungssysteme und die Personalführung so zu gestalten, dass persönliche Interessen­konflikte und Verhaltensrisiken minimiert werden. 

Das Nomination & Compensation Committee schlägt dem Verwaltungsrat (siehe Ziffer 3.5.2) die Grundsätze für die Entschädigung sowie die Höhe der Entschädigungen des Ver­waltungsrates und der Gruppen- bzw. der Geschäftsleitung vor. Der Verwaltungsrat genehmigt diese Grundsätze und setzt die Höhe der Entschädigungen für sich und die Mitglieder der Gruppen- bzw. der Geschäftsleitung im Sinne der Reglemente fest.

 

5.1.1 Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat bezieht als Abgeltung für die ihm durch Gesetz und Statuten übertragenen Pflichten und Verantwortlichkeiten eine Entschädigung (Art. 20 der Statuten). Diese legt der Gesamtverwaltungsrat auf Vorschlag des Nomination & Compensation Committee jedes Jahr neu fest. Die Entschädigung an die Mitglieder des Verwaltungsrates ist abgestuft nach deren Funktion im Verwaltungsrat und in den Ausschüssen oder in anderen Gremien (z.B. Pensionskasse). Drei Viertel dieser Entschädigung erfolgen in bar, ein Viertel in Form von frei verfügbaren VP Bank Inhaberaktien. Die Anzahl richtet sich nach dem Marktwert bei Erhalt.

Die VP Bank hat mit den Mitgliedern des Verwaltungsrates keine Vereinbarungen über Abgangsentschädigungen getroffen. 

 

5.1.2 Gruppen- bzw. Geschäftsleitung

Für die Gruppen- bzw. die Geschäftsleitung und die zweite Führungsstufe besteht ein langfristiges und wertorientiertes Entlöhnungsmodell. Die Entlöhnung der Gruppen- und der Geschäftsleitung besteht grundsätzlich aus den folgenden drei Komponenten:

  1. Einem fixen Basislohn, der vom Nomination & Compensation Committee mit den einzelnen Mitgliedern vertraglich vereinbart wird. Zum Basislohn hinzuzurechnen sind anteilige Beiträge an die Kaderversicherung und an die Pensionskasse, die von der VP Bank bezahlt werden.
  2. Einem variablen Leistungsanteil (Short-Term Incentive, STI), der von der jährlichen Wertschaffung der VP Bank Gruppe abhängt. Die Zuteilung erfolgt auf der Basis qualitativer individueller Kriterien und finanzieller Gruppenziele. Letztere werden mit rund zwei Dritteln gewichtet. Der STI wird jährlich in bar ausgerichtet. 
  3. Einer langfristigen, variablen Managementbeteiligung (Long-Term Incentive, LTI) in Form von Inhaberaktien der VP Bank. Als Grundprinzipien gelten die Wertschaffung (Economic Profit), «Pay for performance» und die langfristige Verpflichtung des Managements zu einer variablen Lohnkomponente in Form von Aktien. Die Anzahl der Aktien, die nach Ablauf der Laufzeit von drei Jahren ins Eigentum übergehen, ist direkt von der Entwicklung des Economic Profit der VP Bank Gruppe abhängig. Dieser berücksichtigt die Kapital- und Risikokosten. Die Ziele werden auf der Grundlage einer Aussensicht festgelegt. Ausgangspunkt bildet hierbei die Zielrendite auf dem Marktwert. Je nach finanzieller Entwicklung werden somit mehr oder weniger Aktien ausgerichtet. Der Faktor bewegt sich zwischen mindestens 0.5 und höchstens 2.0. Die bei Planende in Aktien ausgerichtete geldwerte Leistung ist zudem vom Kurs der VP Bank Inhaberaktien abhängig. Die Inhaberaktien, die zur Bedienung des LTI-Beteiligungsplans benötigt werden, stammen entweder aus Beständen der VP Bank Gruppe oder werden an der Börse gekauft.

Der Verwaltungsrat legt jährlich die Planungsparameter des LTI für die nachfolgenden drei Jahre sowie die Höhe des STI fest. Im Programm 2013 bis 2015 wird bei Erreichung der Jahres- und der Dreijahresziele mit einem Zielbonus (LTI und STI) zwischen 65 und 100 Prozent des fixen Jahres­basislohns kalkuliert. Der im Jahr 2013 effektiv an die per 31.12.2013 amtierenden Gruppen- und Geschäftsleitungsmitglieder vergütete variable Leistungsanteil (LTI 2008–2012 sowie LTI 2010–2012 sowie STI) betrug maximal 51 Prozent des fixen Basislohns. Die Übertragung der Aktien aus den LTI-Programmen 2008–2012 und 2010–2012 erfolgte im ersten Semester 2013.

Die VP Bank hat mit den Mitgliedern der Gruppen- bzw. Geschäftsleitung keine Vereinbarungen über Abgangsentschädigungen getroffen. 

Für die Ausgestaltung des Entlöhnungsmodells wurde ein externer Berater hinzugezogen, der über keine zusätzlichen Mandate bei der VP Bank Gruppe verfügt.

 

5.2 Transparenz der Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen von Emittenten mit Sitz im Ausland

Die VP Bank als eine Emittentin, deren Gesellschaftssitz nicht in der Schweiz ist, legt die Informa­tionen über Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen im Sinne von Punkt 5.2 des Anhanges zur Corporate-Governance-Richtlinie vom 29. Oktober 2008, das heisst analog Art. 663bbis des schweizerischen OR, offen. Die Details sind im Finanzbericht, Einzelabschluss der Verwaltungs- und Privat-Bank AG, Vaduz, zu finden.