8. Revisionsstelle

8.1 Dauer des Mandates und Amtsdauer des ­leitenden Revisors

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2019 endete das Revisionsmandat für Ernst & Young AG, Bern. Aus Corporate Governance­-Gründen und mit Blick auf die Einführung der Rotationspflicht wurde auf Antrag des Verwaltungsrates an der General­versammlung vom 26. April 2019 PricewaterhouseCoopers AG, Zürich, als Konzernprüfer und Revisions­stelle für das Geschäftsjahr 2020 gewählt.

Die Funktion des leitenden Revisors wird seit 2020 durch Rolf Birrer wahrgenommen. 

 

8.2 Revisionshonorar1

2020

2019

593

945

521

479

1'114

1'424

  1. Honorare werden exkl. MWST und Spesen ausgewiesen.

 

8.3 Zusätzliche Honorare1

2020

2019

285

 

332

22

davon revisionsnahe Leistungen

 

20

davon Rechtsberatung

 

 

davon sonstige Beratung

332

2

617

22

  1. Honorare werden exkl. MWST und Spesen ausgewiesen.

Bei der Vergabe von zusätzlichen Aufgaben an die Revi­sionsstelle achtet die Bank darauf, dass diese Dienstleis­tungen mit den Tätigkeiten der externen Revisionsstelle vereinbar sind und zu keinen Interessenskonflikten führen. 

 

8.4 Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision

Das Audit Committee überprüft sowohl die mehrjährige Revisionsplanung als auch die geplanten jährlichen Revi­sionseinsätze und bespricht diese in einem besonderen Traktandum mit dem Mandatsleiter der externen Revisionsstelle und dem Leiter Group Internal Audit. Das Audit ­Committee legt besonderen Wert auf einen risikoorientierten Ansatz in der Planung und der Durchführung sowie auf eine sinnvolle Koordination der Prüfungstätigkeiten von externer und interner Revision.

Sämtliche Berichte der externen Revisionsstelle werden jeweils im Rahmen der Sitzungen des Audit Committee behandelt. Die externe Revisionsstelle nahm im Jahr 2020 an allen Sitzungen des Audit Committee teil, an denen Traktanden im Zusammenhang mit der externen Revision behandelt wurden. Ausserdem war der Mandatsleiter zur Präsentation und Behandlung des bankengesetzlichen Berichts an der Sitzung des Verwaltungsrates anwesend.

Das Audit Committee bewertet und beurteilt jährlich die Wirksamkeit und die Unabhängigkeit der externen Revision. Dabei stützt es sich auf die von der externen ­Revisionsstelle erstellten Dokumente wie den banken­gesetzlichen Bericht und Management Letters sowie auf mündliche und schriftliche Stellungnahmen zu Einzelaspekten und Sachfragen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung und der Revision. Des Weiteren erfolgt jährlich eine systematische Beurteilung aufgrund von Checklisten und Honorarbranchenvergleichen. Aufgrund dieser Evaluation erfolgt ein Antrag an den Verwaltungsrat zuhanden der Generalversammlung zur Wahl der externen Revisionsstelle und des Konzernprüfers.