5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen
5.1 Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme
Inhalt und Festsetzungsverfahren der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind im Vergütungsbericht beschrieben.
5.2 Transparenz der Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen von Emittenten mit Sitz im Ausland
Die VP Bank als eine Emittentin, deren Gesellschaftssitz nicht in der Schweiz ist, legt die Informationen über Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen im Sinne von Punkt 5.3 des Anhangs zur Corporate-Governance-Richtlinie vom 20. Juni 2019, das heisst analog Art. 14 bis 16 VegüV, offen. Die Details sind im Finanzbericht, Einzelabschluss der VP Bank AG, Vaduz, zu finden.