Rechnungslegungsgrundsätze

1. Grundlage der Rechnungslegung

Die Verwaltungs- und Privat-Bank Aktiengesellschaft mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, wurde 1956 gegründet und gehört zu den drei grössten Banken Liechtensteins. Heute verfügt sie über Tochtergesellschaften in Zürich, Luxemburg, auf den British Virgin Islands, Singapur und Hongkong sowie über Repräsentanzen in Moskau und Hongkong. Die VP Bank Gruppe beschäftigte per 31. Dezember 2012 teilzeitbereinigt 706.9 Personen (per Ende Vorjahr: 737.8 Personen).

Zu den Kernaktivitäten der VP Bank Gruppe gehören die Vermögensverwaltung und Anlageberatung für private und institutionelle Anleger sowie das Kreditgeschäft.

Der Ausweis der Werte in der Jahresrechnung erfolgt in 1‘000 Schweizer Franken. Die Jahresrechnung 2012 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Die IFRS enthalten Richtlinien, die vom Management der VP Bank Gruppe bei der Erstellung der Konzernrechnung Annahmen und Schätzungen erfordern.

Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze sind in diesem Teil beschrieben, um aufzuzeigen, wie ihre Anwendung die ausgewiesenen Ergebnisse und Informationen der VP Bank Gruppe beeinflusst. 

 

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es sind keine für das Geschäftsjahr 2012 wesentlichen bilanz- oder erfolgswirksamen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag zu verzeichnen. 

Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung an seiner Sitzung vom 21. Februar 2013 behandelt und genehmigt. Diese Konzernrechnung wird der Generalversammlung vom 26. April 2013 zur Genehmigung vorgelegt.

 

2. Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze und Vergleichbarkeit

Neue und überarbeitete International Financial Reporting Standards

Seit dem 1. Januar 2012 sind folgende neue oder revi- dierte Standards und Interpretationen in Kraft getreten:

  • IFRS 1 – Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Änderung in Bezug auf ausgeprägte Hochinflation
  • IAS 12 – Latente Steuern: Realisierung der zugrunde liegenden Aktiven

Die Anpassung dieser Standards hatte keinen Einfluss auf die Berichterstattung oder war ohne Bedeutung.

 

Änderung der Bilanzierungsgrundsätze infolge vorzeitiger Anwendung von IAS 19 revised 2011 (IAS 19R) «Leistungen an Arbeitnehmer»

Im Geschäftsjahr 2012 hat die VP Bank Gruppe entschieden, IAS 19R «Leistungen an Arbeitnehmer» und die sich daraus ableitenden Änderungen vor dem effektiven Zeitpunkt des Inkrafttretens einzuführen. 

Auf Basis dieses Entscheides wurden in Übereinstimmung mit den Übergangsbestimmungen von Paragraph 173 IAS 19R die Vorjahreszahlen entsprechend angepasst. 

Die Anpassungen von IAS 19 ändern die Bilanzierung von Vorsorgeverpflichtungen aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen sowie Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die wesentlichsten Anpassungen ergeben sich bei der Bilanzierung der Änderungen im Planvermögen sowie dem Barwert der Vorsorgeverpflichtungen. Der angepasste Standard verlangt, dass diese Veränderungen sofort im Moment ihres Entstehens erfasst werden. Der unter dem bisherigen IAS 19 von der Gruppe angewendete «Korridoransatz» entfällt. Alle aktuariellen Gewinne und Verluste müssen sofort in der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden. Als Folge dieser Änderung entspricht die in der Bilanz erfasste Pensionsverbindlichkeit oder das Pensionsvermögen der Unter- oder Überdeckung des Plans, allenfalls angepasst um Effekte von IFRIC 14 («IAS 19 – Be-grenzung eines leistungsorientierten Vermögenswerts, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung»).Weiter wird der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand künftig sofort in der Erfolgsrechnung erfasst. Für Pläne, bei welchen Arbeitnehmerbeiträge auf Basis eines formellen Reglements bezahlt werden, kann sich aufgrund der Berücksichtigung der Risikoteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Reduktion der Pensionsverbindlichkeit ergeben. 

Der im aktuellen IAS 19 verwendete Zinsaufwand auf dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen und der erwartete Vermögensertrag auf dem Vorsorgevermögen wird gemäss IAS 19R durch den Netto-Zinsaufwand ersetzt. Dieser berechnet sich netto auf Basis des Rechnungszinssatzes und der Pensionsverbindlichkeit oder des Pensionsvermögens am Anfang des Berichtsjahres. Zudem ergeben sich Änderungen bei der Darstellung der Vorsorgekosten und den Anhangsinformationen.

 

Einfluss der vorzeitigen Anwendung von IAS 19R

Die frühzeitige Anwendung des überarbeiteten Standards IAS 19R ergab eine wesentliche Auswirkung auf die vorliegende Jahresrechnung, welche im Anhang 41 sowie nachfolgend dargestellt ist. Unter Anwendung von IAS 8 wurde das Eigenkapital der Gruppe per 1. Januar 2011 um CHF –31.6 Mio. angepasst und das Geschäftsjahr 2011 entsprechend den Anforderungen von IAS 19R angepasst dargestellt. Der Konzerngewinn für das Jahr 2011 ver- änderte sich aufgrund dieser Anpassung von CHF 6.4 Mio. um CHF –1.1 Mio. auf CHF 5.3 Mio. Das Eigenkapital reduzierte sich per 31. Dezember 2011 um CHF 57.7 Mio. 

 

Anpassungen Vorjahreszahlen

Effekte auf die Jahresrechnung 2011 aus vorzeitiger Anwendung von IAS 19R:

31.12.2010

publiziert

Restatement

IAS 19R

31.12.2010

angepasst

 

 

 

6'338

6'058

12'396

13'805

–1'342

12'463

8'512

–268

8'244

33'056

36'540

69'596

906'845

–31'556

875'289

 

31.12.2011

publiziert

Restatement

IAS 19R

31.12.2011

angepasst

 

 

 

7'698

10'236

17'934

14'084

–1'127

12'957

9'217

–225

8'992

48'069

67'043

115'112

898'589

–57'709

840'880

 

 

 

 

 

 

 

124'862

1'085

125'947

930

43

973

6'390

–1'128

5'262

0.75

–0.19

0.56

 

 

 

 

 

 

 

6'390

–1'128

5'262

5'429

0

5'429

–288

0

–288

0

–29'203

–29'203

0

4'178

4'178

5'141

–25'025

–19'884

11'531

–26'153

–14'622

 

 

 

 

2'027

0

2'027

9'504

–26'153

–16'649

 

 

 

 

 

 

 

6'390

–1'128

5'262

–116'658

0

–116'658

–235'582

0

–235'582

–78'017

0

–78'017

13'583

0

13'583

–416'674

0

–416'674

 

Veränderung des konsolidierten Eigenkapitals

Aktien-
kapital

Eigene
Aktien

Kapital-
reserven

Gewinn-
reserven

Wertverän-
derungen
der Finanz-
instrumente FVTOCI

Versiche-
rungsmathe-
matischer
Erfolg aus leistungs-
orientierten
Plänen

Umrech-
nungs-
differen-
zen

Eigene Mittel 
der Aktionäre
der Verwaltungs-
und Privat-Bank
AG, Vaduz

Minder-
heits-
anteile

Total
Eigen-
kapital

59'148

–38'465

–5'323

896'219

–8'195

0

–14'382

889'002

17'843

906'845

 

 

 

 

 

–37'882

 

–37'882

 

–37'882

 

 

 

 

 

6'326

 

6'326

 

6'326

59'148

–38'465

–5'323

896'219

–8'195

–31'556

–14'382

857'446

17'843

875'289

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

59'148

–38'465

–5'323

896'219

–8'195

0

–14'382

889'002

17'843

906'845

 

–167

1'441

–15'845

5'429

 

–257

–9'399

1'143

–8'256

59'148

–38'632

–3'882

880'374

–2'766

0

–14'639

879'603

18'986

898'589

 

 

 

–1'128

 

–67'085

 

–68'213

 

–68'213

 

 

 

 

 

10'504

 

10'504

 

10'504

59'148

–38'632

–3'882

879'246

–2'766

–56'581

–14'639

821'894

18'986

840'880


Die Anpassungen aus IAS 19R wurden dem Segment CFO & Corporate Center zugewiesen (siehe Segmentreporting).

 

Der Personalaufwand aus leistungsorientierten Vorsorgeplänen wäre im Geschäftsjahr 2012 unter dem bisherigen IAS 19, basierend auf Annahmen, um rund CHF 9 Mio. höher ausgefallen als unter IAS 19R, was unter Berücksichtigung von latenten Steuern einer Reduktion des Konzernergebnisses um rund CHF 8 Mio. entsprochen hätte. Die Erhöhung des Personalaufwands ist zurückzuführen auf die unterschiedlichen aktuariellen Berechnungen sowie darauf, dass die (verzögerte) erfolgswirksame Erfassung von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten (Korridor) unter IAS 19R wegfällt (Zunahme des Personalaufwands um ungefähr CHF 4 Mio.). Aufgrund der sofortigen Erfassung der im Geschäftsjahr angefallenen versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste wäre die konsolidierte Gesamtergebnisrechnung im Geschäftsjahr 2012 unter dem bisherigen IAS 19 um ungefähr CHF 39 Mio. tiefer ausgefallen.

 

International Financial Reporting Standards, die 2013 oder später eingeführt werden müssen

Zahlreiche neue Standards, Überarbeitungen und Interpretationen von bestehenden Standards wurden publiziert, welche für Geschäftsjahre, beginnend am 1. Januar 2013 oder später, zwingend angewendet werden müssen. Die folgenden neuen oder geänderten IFRS-Standards bzw. Interpretationen werden zurzeit von der VP Bank analysiert. Die VP Bank Gruppe machte für diese Neuerungen von der Möglichkeit der vorzeitigen Anwendung keinen Gebrauch.

 

Jährliche Verbesserungen der IFRS (Cycle 2009–2011)

Das International Accounting Standards Board (IASB) listet eine Anzahl von Änderungen zu verschiedenen Standards auf. 

Die Änderungen traten am 1. Januar 2013 in Kraft und werden keinen wesentlichen Einfluss auf die Konzernrechnung der Gruppe haben.

 

IFRS 7 – Verrechnung von Finanzinstrumenten

Die neuen Vorschriften sollen es dem Bilanzleser erlauben, die Auswirkungen (oder möglichen Auswirkungen) von Verrechnungsvereinbarungen, inklusive des Rechts auf Verrechnung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, auf die finanzielle Lage des Unternehmens zu beurteilen.

Der überarbeitete Standard trat per 1. Januar 2013 in Kraft. Die Anwendung des neuen Standards wird keinen materiellen Einfluss auf das konsolidierte Eigenkapital und das Konzernergebnis haben.

 

IFRS 10 – Konzernabschlüsse

Der neue Standard schafft eine einheitliche Definition für den Begriff Beherrschung und damit eine einheitliche Grundlage für die Konsolidierung. Eine Beherrschung liegt vor, wenn folgende drei Elemente kumulativ erfüllt sind: 

  • Das Unternehmen hat die Entscheidungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen.
  • Das Unternehmen ist variablen Ergebnisbestandteilen aus dieser Beteiligung ausgesetzt.
  • Das Unternehmen kann dank seiner Entscheidungsgewalt die Höhe dieser variablen Ergebnisbestandteile beeinflussen.

Die Beurteilung basiert auf allen zur Verfügung stehenden Tatsachen und Umständen und wird bei deren Veränderung jeweils neu überprüft. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Investor bestehende Rechte hat, die ihm die gegenwärtige Möglichkeit geben, diejenigen Aktivitäten zu steuern, die den Ertrag aus dem Beteiligungsunternehmen massgeblich beeinflussen. Beherrschung basiert meist auf dem Besitz von Stimmrechten, kann aber auch aus vertraglichen Rechten stammen oder aus einer Kombination von beiden. Die Rechte, die massgeblichen Aktivitäten zu steuern, basieren auf der Möglichkeit, dies zu tun; das heisst, sie müssen nicht un-bedingt auch ausgeübt werden. Bei der Beurteilung, ob der Investor Kontrolle über das Beteiligungsunternehmen hat, sind potenzielle Stimmrechte, wirtschaftliche Abhängigkeit sowie die Grösse der Beteiligung im Verhältnis zu den anderen Investoren und deren Stimmverhalten an der Generalversammlung zu berücksichtigen.

Der neue Standard führt Leitlinien ein bezüglich der Beurteilung, ob ein Investor mit Entscheidungskompetenz Prinzipal oder Agent ist.

Der neue Standard trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Anwendung des neuen Standards wird keinen materiellen Einfluss auf die Konzernrechnung der Gruppe haben.

 

IFRS 11 – Gemeinsame Vereinbarungen

Der neue Standard fokussiert statt auf die rechtliche Form auf die Rechte und Pflichten in gemeinsamen Vereinbarungen. Es wird unterschieden zwischen gemeinsamen Geschäftstätigkeiten, in denen jeder Partner seinen eigenen Anteil an der Bilanz und der Erfolgsrechnung erfasst sowie Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode im konsolidierten Abschluss erfasst werden.

Der neue Standard trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Anwendung des neuen Standards wird keinen materiellen Einfluss auf die Konzernrechnung der Gruppe haben.

 

IFRS 12 – Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen

Der neue Standard enthält die Offenlegungsvorschriften zu den Beteiligungen an den Tochtergesellschaften, assoziierten Gesellschaften, gemeinsamen Vereinbarungen und nicht konsolidierten strukturierten Einheiten. Die Informationen sollen dem Bilanzleser helfen, die Art und das Risiko bezüglich der Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Effekte dieser Beteiligungen auf das konsolidierte Ergebnis und Eigenkapital sowie auf die konsolidierten Geldflüsse einzuschätzen.

Der neue Standard trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Anwendung des neuen Standards wird keinen materiellen Einfluss auf die Konzernrechnung der Gruppe haben.

 

IFRS 13 – Bemessung des Fair Value

Der neue Standard definiert den Fair Value, vereint die Anleitung bezüglich der Bestimmung des Fair Value in einem Standard und verlangt Offenlegungen bezüglich der Bestimmung des Fair Value. Er ist anwendbar für alle Standards, die Bewertungen zum Fair Value oder diesbezügliche Offenlegungen verlangen oder erlauben. Der Fair Value entspricht dem Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall unter Marktteilnehmern zum Bewertungszeitpunkt beim Verkauf eines Vermögenswerts erzielt würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen wäre. Diese Definition betont, dass der Fair Value eine marktbezogene und nicht eine unternehmensspezifische Bewertung ist. Deshalb ist die Absicht des Unternehmens, den Vermögenswert zu halten oder die Verpflichtung zu begleichen oder anderweitig zu erfüllen, nicht relevant für die Bestimmung des Fair Value.

Wenn kein Preis für einen vergleichbaren Vermögenswert oder eine vergleichbare Verpflichtung erhältlich ist, dann wendet das Unternehmen für die Bestimmung des Fair Value eine Bewertungstechnik an, welche den Gebrauch relevanter beobachtbarer Einflussgrössen maximiert und nicht beobachtbarer Parametern minimiert.

Der neue Standard trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Die VP Bank Gruppe erwartet keine Auswirkungen des neuen Standards auf die Höhe der zum Fair Value bilanzierten Aktiven und Verbindlichkeiten.

 

IAS 1 – Änderungen in Bezug auf die Darstellung des sonstigen Ergebnisses

Der überarbeitete Standard verlangt, dass die Bestandteile des sonstigen Ergebnisses in zwei Kategorien unterteilt werden. In Ergebnisse, die zu einem späteren Zeitpunkt in der Erfolgsrechnung erfasst werden (Recycling), und in Ergebnisse, die nie in der Erfolgsrechnung erfasst werden.

Der überarbeitete Standard trat am 1. Januar 2013 in Kraft.

 

IAS 27 – Separate Abschlüsse

IAS 27 wurde aufgrund des neuen IFRS 10 «Konzernabschlüsse» überarbeitet. IAS 27 regelt weiterhin die Rechnungslegung für den Einzelabschluss. Kleinere Klarstellungen wurden ergänzt.

 

IAS 28 – Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures

IAS 28 wurde aufgrund des neuen IFRS 11 «Gemeinsame Vereinbarungen» überarbeitet. Kleinere Klarstellungen wurden ergänzt.

 

IAS 32 – Verrechnung von Finanzinstrumenten

Gemäss Änderungen muss das Recht auf Verrechnung nicht nur im normalen Geschäftsverlauf rechtlich durchsetzbar sein, sondern auch für alle beteiligten Parteien im Falle eines Verzugs, bei Insolvenz oder Konkurs. Die zweite Änderung stellt klar, dass gewisse Erfüllungssysteme den Bedingungen für die gleichzeitige Erfüllung genügen.

Der überarbeitete Standard tritt per 1. Januar 2014 in Kraft. Die Anwendung des neuen Standards wird keinen materiellen Einfluss auf das konsolidierte Eigenkapital und das Konzernergebnis haben.

 

3. Konsolidierungskreis

Voll konsolidierte Gesellschaften

Die konsolidierte Rechnung umfasst die Abschlüsse der Verwaltungs- und Privat-Bank AG, Vaduz, sowie deren Tochtergesellschaften, die alle als eine wirtschaftliche Einheit dargestellt werden. Tochtergesellschaften, die direkt oder indirekt von der VP Bank Gruppe kontrolliert werden, sind konsolidiert. Tochtergesellschaften werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, an welchem die Kontrolle übergeht, und zu dem Zeitpunkt dekonsolidiert, an dem die Kontrolle endet.

 

Änderungen im Konsolidierungskreis

Im Jahr 2012 erfolgte keine Änderung des Konsolidierungskreises.

 

Methode der Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der angelsächsischen Purchase-Methode. Dabei wird das Eigenkapital der konsolidierten Gesellschaft zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Gründung mit dem Buchwert der Beteiligung bei der Muttergesellschaft verrechnet.

Nach der Erstkonsolidierung werden Veränderungen aus der Geschäftstätigkeit, welche in der Abrechnungsperiode im Periodenergebnis der Konzernrechnung enthalten sind, den Gewinnreserven zugewiesen. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäfte werden bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung eliminiert.

Die Minderheitsanteile am Eigenkapital und am Konzernergebnis werden in der konsolidierten Bilanz und Erfolgsrechnung separat ausgewiesen.

 

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

Beteiligungen zwischen 20 und 50 Prozent an Gesellschaften, auf welche die VP Bank Gruppe einen massgeblichen Einfluss ausüben kann, werden nach der Equity-Methode bilanziert.

Bei der Equity-Methode werden die Anteile an einem Unternehmen bei Erwerb zu Anschaffungskosten bilanziert. Nach dem Erwerb wird der Buchwert der assoziierten Gesellschaft jeweils um den Anteil der Gruppe am Gewinn oder Verlust und an den erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals der assoziierten Gesellschaft erhöht bzw. vermindert. 

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile des Konzerns an assoziierten Unternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen und dem Buchwert des Anteils als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.

 

4. Annahmen und Schätzungsunsicherheiten

Die IFRS enthalten Richtlinien, die vom Management der VP Bank Gruppe bei der Erstellung der Konzernrechnung Annahmen und Schätzungen erfordern. Die Annahmen und Schätzungen werden kontinuierlich überprüft und basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Fakto- ren, inklusive Erwartungen aus wahrscheinlichen künftigen Ereignissen. Die effektiven künftigen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

 

Gefährdete Ausleihungen

Für alle gefährdeten Forderungen wird mindestens einmal jährlich eine Bonitätsprüfung vorgenommen. Falls sich im Vergleich zu früheren Schätzungen Änderungen bezüglich Betrag und Zeitpunkt der erwarteten künftigen Zahlungsströme ergeben, wird die Wertberichtigung für Kreditrisiken angepasst. Der Wertminderungsbetrag bemisst sich im Wesentlichen nach der Differenz zwischen dem Buchwert und dem voraussichtlich einbringlichen Betrag unter Berücksichtigung des Liquidationserlöses aus der Verwertung allfälliger Sicherheiten. Eine Veränderung des Barwertes der geschätzten künftigen Geldflüsse um +/–5 Prozent würde den Wertberichtigungsbetrag um CHF 1.2 Mio. (Vorjahr: CHF 1.6 Mio.) erhöhen bzw. reduzieren.

 

Wertberichtigungen auf Finanzinstrumenten

Finanzanlagen werden als wertbeeinträchtigt eingestuft, wenn objektive Hinweise darauf bestehen, dass der Rückgang des Marktpreises ein bestimmtes Ausmass angenommen hat oder andere Indikatoren auf eine dauerhafte Wertbeeinträchtigung hindeuten. Für kotierte Finanzanlagen wird der realisierbare Wert unter Berücksichtigung des Marktpreises bestimmt. Für nicht kotierte Beteiligungstitel wird der realisierbare Wert anhand von Kursnotierungen von Händlern oder externen Preismodellen festgelegt, die auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Zusätzlich schliesst ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung signifikante oder länger anhaltende Änderungen mit nachteiligen Folgen ein, die im technologischen, marktbezogenen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld eingetreten sind. Auf diese Weise erfolgte Bewertungen können vom Management aufgrund dessen Einschätzung angepasst werden. 

 

5. Allgemeine Grundsätze

Handelstag versus Erfüllungstag

Beim Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wird die Methode der Bilanzierung zum Handelstag angewendet. Dies bedeutet, dass Transaktionen bereits am Tag des Handels und nicht erst am Tag der Erfüllung in der Bilanz erfasst werden.

 

Abgrenzung der Erträge

Erträge aus Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht wurde. Vermögensverwaltungsgebühren, Depotgebühren und ähnliche Erträge werden anteilmässig während der Dauer der Dienstleistung erfasst. Zinsen werden periodengerecht abgegrenzt und erfasst. Dividenden werden bei Zahlungseingang erfasst.

 

Fremdwährungsumrechnung

Funktionale Währung und Präsentationswährung:Der konsolidierte Finanzbericht wird in Schweizer Franken präsentiert, welcher sowohl Konzernwährung als auch Präsentationswährung ist.

Die Fremdwährungsumrechnung in die funktionale Währung erfolgt zum Wechselkurs am Tag der Transaktion. Umrechnungsdifferenzen aus solchen Transaktionen und die Erfolge aus der Umrechnung zu Bilanzstichtagskursen für monetäre finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden in der Erfolgsrechnung verbucht. 

Nicht realisierte Wechselkursdifferenzen auf nichtmonetären Finanzaktiven sind Teil der Veränderung ihres Fair Value. 

Für nichtmonetäre Finanzaktiven zum Fair Value werden die Wechselkursdifferenzen in der Erfolgsrechnung verbucht. 

Für nichtmonetäre Finanzaktiven, welche als zur Veräusserung verfügbar klassiert sind, werden die unrealisierten Wechselkursdifferenzen bis zu ihrer Realisierung im Eigenkapital verbucht.

 

Gruppengesellschaften

Sämtliche Bilanzpositionen (ohne das Eigenkapital) werden zum Tageskurs des Bilanzstichtages in die Konzernwährung umgerechnet. Die einzelnen Positionen der Erfolgsrechnung werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. 

Die aus der Umrechnung der Abschlüsse in fremder Währung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral mit dem Eigenkapital (Gewinnreserven) verrechnet.

Umrechnungsdifferenzen aus den Netto-Investitionen in ausländische Gesellschaften werden im Eigenkapital verbucht. Beim Verkauf werden solche Umrechnungsdifferenzen als Teil des Verkaufserfolgs in der Erfolgsrechnung erfasst.

Goodwill- und Fair-Value-Anpassungen aus Akquisitionen von ausländischen Gesellschaften werden als Forderungen und Verpflichtungen dieser ausländischen Gesellschaften behandelt und zu Schlusskursen am Bilanzstichtag umgerechnet.

 

Inland versus Ausland

Unter «Inland» wird die Schweiz miteinbezogen.

 

Segmente

Die VP Bank Gruppe ist in die Geschäftseinheiten CEO & Head of Markets, Banking Liechtenstein & Regional Market sowie COO und CFO & Corporate Center unterteilt. Die externe Segmentberichterstattung widerspiegelt die Organisationsstruktur der VP Bank Gruppe und die interne Berichterstattung an das Management. Sie bildet die Basis für die Entscheidungsträger der Gruppe.

Direkte Erträge und Aufwendungen werden den Segmenten zugewiesen. Verrechnungen zwischen den Geschäftseinheiten bzw. geografischen Segmenten sind zu Marktpreisen erfasst, wie sie externen Kunden für ähnliche Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden. Im CFO & Corporate Center werden Erträge und Kosten übergeordneter Dienstleistungen, die den Segmenten nicht direkt zugeordnet werden können, verbucht. Ausserdem sind die Konsolidierungsposten im CFO & Corporate Center enthalten.

Die geografische Segmentberichterstattung erfolgt nach dem Betriebsstättenprinzip in die Segmente Liechtenstein und Schweiz, übriges Europa und übrige Länder. 

 

Flüssige Mittel und leicht verwertbare Aktiven

Flüssige Mittel und leicht verwertbare Aktiven umfassen die Positionen flüssige Mittel, Forderungen aus Geldmarktpapieren sowie Forderungen gegenüber Banken auf Sicht.

 

6. Finanzinstrumente

Allgemein

Die VP Bank Gruppe unterteilt die Finanzinstrumente, zu denenauch herkömmliche finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen sowie Eigenkapitalinstrumente gehören, wie folgt:

  • Über die Erfolgsrechnung zu verbuchende Finanzinstrumente («fair value through profit or loss») – «Handelsbestände» und «Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value»
  • Finanzinstrumente, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
  • Finanzinstrumente zum Fair Value mit Erfassung der Wertänderungen in der Gesamtergebnisrechnung (FVTOCI) 
  • Gewährte Ausleihungen, die weder zu Handelszwecken gehalten werden noch zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte darstellen («loans and receivables»)

Die Zuordnung der Finanzinstrumente erfolgt zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung nach den Kriterien von IFRS 9.

 

Handelsbestände

Die Handelsbestände setzen sich aus Aktien, Anleihen, Edelmetallen und strukturierten Produkten zusammen. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden zum Fair Value bewertet. Short-Positionen in Wertschriften werden als Verpflichtungen aus Handelsbeständen ausgewiesen. Realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste werden nach Abzug der zugehörigen Transaktionskosten im Erfolg aus dem Handelsgeschäft erfasst. Zinsen und Dividenden aus dem Handelsgeschäft werden im Erfolg aus dem Handelsgeschäft erfasst.

Der Fair Value basiert auf notierten Marktpreisen, wenn ein aktiver Markt vorhanden ist. Falls kein aktiver Markt vorhanden ist, wird der Fair Value anhand von Kursnotierungen von Händlern oder externen Preismodellen festgelegt.

 

Finanzinstrumente, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten

Anlagen, bei denen die Zielsetzung darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um damit vertragliche Zahlungsströme zu erzielen und bei denen die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme einzig Zinsen sowie die Rückzahlung von Teilen des Nominalwerts beinhalten, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Eine zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Finanzanlage wird als wertgemindert eingestuft, wenn es wahrscheinlich ist, dass nicht der gesamte gemäss Vertrag geschuldete Betrag einbringlich ist. Ursachen für eine Wertminderung können gegenparteien- oder länderspezifischer Natur sein. Wenn eine Wertminderung eingetreten ist, wird der Buchwert erfolgswirksam im Erfolg Finanzanlagen auf den erzielbaren Betrag reduziert. 

Zinsen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode periodengerecht erfasst und im Erfolg Zinsgeschäft unter der Position «Zinsertrag aus Finanzinstrumenten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten» ausgewiesen.

 

Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value (FVTPL)

Finanzinstrumente, welche die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, werden zum Fair Value bilanziert. Ein daraus resultierender Erfolg wird im Erfolg Finanzanlagen unter der Position «Erfolg auf Finanzinstrumenten, bewertet zum Fair Value», ausgewiesen.

Sofern die Kriterien gemäss IFRS 9 erfüllt sind, kann ein Finanzinstrument bei seiner erstmaligen Erfassung auch zu dieser Kategorie designiert und entsprechend bilanziert werden.

Zinsen und Dividenden werden im Erfolg Finanzanlagen unter den Positionen «Zinsertrag aus Finanzinstrumenten FVTPL» und «Dividendenertrag aus Finanzinstrumenten FVTPL» ausgewiesen.

 

Finanzinstrumente zum Fair Value mit Erfassung der Wertänderungen und Wertminderungen in der Gesamtergebnisrechnung (FVTOCI)

Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten werden in der Bilanz zum Fair Value angesetzt. Wertveränderungen werden erfolgswirksam erfasst ausser in den Fällen, in denen die VP Bank Gruppe entschieden hat, diese zum Fair Value mit Erfassung der Veränderung im sonstigen Gesamtergebnis («at fair value through other comprehensive income») anzusetzen.

Dividenden werden im Erfolg Finanzanlagen unter der Position «Dividenden aus Finanzinstrumenten FVTOCI» ausgewiesen.

 

Gewährte Ausleihungen

Ausleihungen werden bei erstmaliger Erfassung zu effektiven Kosten bewertet, was dem Fair Value bei Gewährung der Ausleihungen entspricht. Die Folgebewertung erfolgt zu amortisierten Kosten, wobei die Effektivzinsmethode angewendet wird. 

 

Gefährdete Ausleihungen

Gefährdete Ausleihungen sind Ausstände von Kunden und Banken, bei denen unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Ursachen für eine Wertminderung sind gegenparteien- oder länderspezifischer Natur. Zinserträge auf gefährdeten Ausleihungen werden periodengerecht abgegrenzt. Eine Wertberichtigung für Kreditrisiken wird als Herabsetzung des Buchwertes einer Forderung in der Bilanz erfasst. Der Wertminderungsbetrag bemisst sich im Wesentlichen nach der Differenz zwischen dem Buchwert und dem voraussichtlich einbringlichen Betrag unter Berücksichtigung des Liquidationserlöses aus der Verwertung allfälliger Sicherheiten. Für Ausserbilanzpositionen, wie eine feste Zusage, wird dagegen eine Rückstellung für Kreditrisiken unter den Rückstellungen ausgewiesen. Für latent vorhandene, bisher noch nicht identifizierte Kreditrisiken auf Portfoliobasis bestehen Portfoliowertberichtigungen. Für alle gefährdeten Forderungen wird mindestens einmal jährlich eine Bonitätsprüfung vorgenommen. Falls sich im Vergleich zu früheren Schätzungen Änderungen bezüglich Betrag und Zeitpunkt der erwarteten künftigen Zahlungsströme ergeben, wird die Wertberichtigung für Kreditrisiken angepasst und unter Wertberichtigungen für Kreditrisiken bzw. Auflösung von nicht mehr notwendigen Wertberichtigungen und Rückstellungen erfolgswirksam verbucht.

 

Überfällige Ausleihungen

Eine Ausleihung gilt als überfällig oder ertragslos, wenn eine wesentliche vertraglich vereinbarte Zahlung 90 Tage oder länger versäumt wurde. Solche Ausleihungen werden nicht als gefährdet eingestuft, sofern davon ausgegangen wird, dass sie durch bestehende Sicherheiten noch gedeckt sind.

 

Belehnungs- und Bewertungsrichtlinien

Bei der Belehnung von Vermögenswerten verlangt die VP Bank Gruppe eine angemessene Marge. Diese muss so festgelegt werden, dass Marktänderungen, Marktvolatilität, Schuldnerbonität und Gegenparteienrisiko gebührend berücksichtigt und die Forderungen dadurch jederzeit ausreichend gedeckt sind.

 

Deckungskategorien/Deckungsarten

  • Kurant: Grundpfandsicherheiten bis maximal zwei Drittel des amtlichen Verkehrswertes / der Bankschätzung oder Schätzung eines anerkannten Experten; kotierte Wertpapiere; Buchgelder (Konto, Festgeld, Treuhand, Call); Edelmetalle; Kassenobligationen; Rückkaufswerte von Lebensversicherungspolicen; Bankgarantien (von Banken mit offener Plafondlimite)
  • Unkurant: Grundpfandsicherheiten bis maximal 80 Prozent des amtlichen Verkehrswertes / der Bankschätzung oder Schätzung eines anerkannten Experten
  • Ungedeckt: Alle Kredite ohne Sicherstellung; Bürgschaften; nicht kotierte Wertpapiere; Abtretung von Debitorenforderungen; Kaufpreisrestforderungen; Akkreditivforderungen; Diskontwechsel
  • Nicht erwähnte Deckungsarten gelten als «ungedeckt». Die Gruppenleitung sorgt für eine den Risiken im Kreditgeschäft angepasste Kreditüberwachung. Die Werthaltigkeit der Deckungen wird regelmässig überprüft. Die Veränderung der Bonität des Kreditnehmers wird laufend beobachtet.

 

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden zum Fair Value bewertet und in der Bilanz ausgewiesen. Der Fair Value wird aufgrund von Börsennotierungen oder Optionspreismodellen ermittelt. Realisierte bzw. unrealisierte Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam im Handelserfolg verbucht.

 

Finanzielle Garantien

Eine finanzielle Garantie wird nach der erstmaligen Erfassung zum höheren der folgenden zwei Werte bilanziert: die für die finanzielle Garantie zu bildende Rückstellung, wenn ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und dessen Höhe zuverlässig geschätzt werden kann, und der ursprünglich erfasste Betrag abzüglich der erfolgswirksam erfassten kumulierten Amortisationen.

 

Absicherungsgeschäfte (Hedge-Accounting)

Die VP Bank Gruppe wendet kein Hedge-Accounting an.

 

Ausgegebene Schuldtitel

Die Kassenobligationen werden zum Ausgabewert erfasst und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Anleihen werden bei erstmaliger Erfassung zum Fair Value abzüglich Transaktionskosten erfasst. Der Fair Value ent-spricht der erhaltenen Gegenleistung. Anschliessend erfolgt die Bilanzierung zu amortisierten Kosten. Dabei wird die Effektivzinsmethode angewandt, um die Differenz zwischen Ausgabepreis und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit des Schuldtitels zu amortisieren.

 

Eigene Aktien

Von der VP Bank Gruppe gehaltene Aktien der Verwaltungs- und Privat-Bank Aktiengesellschaft, Vaduz, werden im Eigenkapital als eigene Aktien ausgewiesen und zu Anschaffungskosten in Abzug gebracht. Veränderungen des Fair Value werden nicht erfasst. Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös der eigenen Aktien und den entsprechenden Anschaffungskosten wird unter den Kapitalreserven ausgewiesen.

 

Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte

Repo- bzw. Reverse-Repo-Geschäfte dienen der Refinanzierung bzw. Finanzierung oder Beschaffung von Effekten einer bestimmten Gattung. Diese werden als Vorschuss gegen Deckung durch Wertschriften oder als Bareinlage mit Verpfändung von eigenen Wertschriften verbucht. Erhaltene und gelieferte Wertpapiere werden nur dann bilanzwirksam erfasst bzw. ausgebucht, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte (Risiken und Chancen aus Eigentum), welche diese Wertschriften beinhalten, abgetreten wird. Die Fair Values der erhaltenen oder gelieferten Wertschriften werden laufend überwacht, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten gemäss den vertraglichen Vereinbarungen bereitzustellen oder einzufordern. 

 

Securities-Lending- und -Borrowing-Geschäfte

Die ausgeliehenen und geborgten Finanzinstrumente, die zum Fair Value bewertet werden und für welche die VP Bank Gruppe als Principal auftritt, sind in den Forderungen bzw. Verpflichtungen gegenüber Kunden und Banken bilanziert. 

Securities-Lending- und -Borrowing-Geschäfte, in denen die VP Bank Gruppe als Agentin auftritt, werden in der Ausserbilanz erfasst. 

Erhaltene oder bezahlte Gebühren werden im Kommissionserfolg verbucht.

 

7. Übrige Grundsätze

Rückstellungen

Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn die VP Bank Gruppe eine Verpflichtung gegenüber Dritten hat, welche auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurückzuführen ist, wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Ist ein Mittelabfluss nicht wahrscheinlich oder kann die Höhe der Verpflichtung nicht zuverlässig geschätzt werden, wird eine Eventualverpflichtung ausgewiesen.

 

Wertminderungen im Anlagevermögen («Impairment»)

Die Werthaltigkeit von Sachanlagen und übrigem Anlagevermögen (einschliesslich Goodwill und immaterieller Vermögenswerte) wird immer dann – jedoch mindestens einmal jährlich – überprüft, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen eine Überbewertung der Buchwerte möglich zu sein scheint. Wenn der Buchwert den realisierbaren Wert übersteigt, erfolgt eine Sonderabschreibung. 

 

Sachanlagen

In den Sachanlagen sind Bankgebäude, andere Liegenschaften, Mobiliar und Maschinen sowie Informatiksysteme enthalten. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen.

Sachanlagen werden aktiviert, sofern die Anschaffungs- oder Herstellkosten verlässlich ermittelt werden können, diese die Aktivierungsgrenze übersteigen und die Sachanlagen einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen bringen. 

Bankgebäude sind Liegenschaften, die von der VP Bank Gruppe zur Erbringung von Dienstleistungen oder zu administrativen Zwecken gehalten und genutzt werden, während andere Liegenschaften der Erwirtschaftung von Mieterträgen und/oder der Wertsteigerung dienen. Wenn eine Liegenschaft teilweise als Bankliegenschaft und teilweise als andere Liegenschaft dient, gilt für die Klassierung das Kriterium, ob die beiden Teile einzeln verkauft werden können. Ist ein Teilverkauf möglich, wird jeder Teilbereich entsprechend verbucht. Können die Teilbereiche nicht einzeln verkauft werden, wird die ganze Liegenschaft als Bankgebäude klassiert, es sei denn, der als Bankgebäude genutzte Teil ist unbedeutend. 

Die Abschreibungen erfolgen linear über die geschätzte Nutzungsdauer:

 

Geschätzte Nutzungsdauer

25 Jahre

keine Abschreibung

5 bis 8 Jahre

3 bis 7 Jahre


Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauer werden jeweils per Jahresende überprüft. Geringfügige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet. Unterhalts- und Renovierungsaufwand wird in der Regel unter dem Sachaufwand verbucht. Wenn der Aufwand substantiell ist und eine wesentliche Wertsteigerung zur Folge hat, erfolgt eine Aktivierung. Diese wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden als übriger Erfolg ausgewiesen. Verluste aus Verkäufen führen zu zusätzlichen Abschreibungen auf dem Anlagevermögen.

 

Leasing

Die Aufwendungen aus Operating Leasing (die Eigentumsrechte und -pflichten aus dem Gegenstand des Leasingvertrags bleiben beim Leasinggeber) werden der Position Sachaufwand belastet. Es bestehen zurzeit keine Forderungen oder Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing.

 

Goodwill

Falls bei einer Akquisition die Erwerbskosten höher sind als die übernommenen und nach konzerneinheitlichen Richtlinien bewerteten Netto-Aktiven (einschliesslich identifizierbarer und aktivierbarer immaterieller Vermögenswerte), bildet die verbleibende Grösse den erworbenen Goodwill. Der Goodwill wird in der Bilanz aktiviert und jährlich auf allfällige Wertberichtigungen überprüft. Die Erfassung eines Goodwills erfolgt in Originalwährung und wird am Bilanzstichtag zu Schlusskursen umgerechnet.

 

Immaterielle Vermögenswerte

Gekaufte Software wird aktiviert und über drei bis sieben Jahre abgeschrieben. Geringfügige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet. Intern generierte immaterielle Vermögenswerte wie beispielsweise Software werden aktiviert, sofern die Aktivierungsvoraussetzungen gemäss IAS 38 gegeben sind, das heisst es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufliessen wird und die Kosten des Vermögenswerts sowohl identifiziert als auch zuverlässig bemessen werden können. Intern entwickelte Software, welche diese Kriterien erfüllt, und gekaufte Software werden unter Software bilanziert. Die aktivierten Werte werden linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt drei bis sieben Jahre. 

Immaterielle Vermögenswerte mit nicht definierter Nutzungsdauer werden mindestens jährlich auf allfällige Wertberichtigungen überprüft. Derzeit hat die VP Bank Gruppe keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer bilanziert.

Andere immaterielle Anlagewerte enthalten separat identifizierbare immaterielle Werte, die aus Akquisitionen sowie gekauften Kundenwerten und Ähnlichem resultieren und über eine geschätzte Nutzungsdauer von fünf bis zehn Jahren linear amortisiert werden. Andere immaterielle Anlagewerte werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Akquisition aktiviert. An jedem Bilanzstichtag, oder wenn Anzeichen bestehen, wird überprüft, ob es Anhaltspunkte für eine Wertbeeinträchtigung oder Änderung im geschätzten künftigen Nutzen gibt. 

Bestehen solche Anhaltspunkte, wird ermittelt, ob der Buchwert vollständig einbringbar ist. Übersteigt der Buchwert den realisierbaren Wert, wird eine Amortisation vorgenommen.

 

Steuern und latente Steuern

Die laufenden Gewinnsteuern werden auf Basis der anwendbaren Steuergesetze der einzelnen Länder berechnet und als Aufwand in der Rechnungsperiode, in welcher die entsprechenden Gewinne anfallen, erfasst. In der Bilanz werden sie als Steuerverpflichtungen ausgewiesen.

Die Steuereffekte aus zeitlichen Unterschieden zwischen den in der Konzernbilanz ausgewiesenen Werten von Aktiven und Verpflichtungen und deren Steuerwerte werden als latente Steuerforderungen bzw. latente Steuerverpflichtungen bilanziert. Latente Steuerforderungen aus zeitlichen Unterschieden oder aus steuerlich verrechenbaren Verlustvorträgen werden dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass genügend steuerbare Gewinne verfügbar sein werden, gegen welche diese Unterschiede bzw. Verlustvorträge verrechnet werden können.

Latente Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen werden gemäss den Steuersätzen berechnet, die voraussichtlich in der Rechnungsperiode gelten, in der diese Steuerforderungen realisiert oder diese Steuerverpflichtungen beglichen werden.

Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen werden dann miteinander verrechnet, wenn sie sich auf dasselbe Steuersubjekt beziehen, dieselbe Steuerhoheit betreffen und ein durchsetzbares Recht zu ihrer Verrechnung besteht.

Latente Steuern werden direkt dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet, wenn sich die Steuer auf Positionen bezieht, die in der gleichen oder einer anderen Periode unmittelbar dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet worden sind. 

Die aus der Nutzung von als künftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen erwarteten Steuerersparnisse werden aktiviert. Bei der Bewertung eines aktivierten Vermögenswertes für künftige Steuerentlastungen wird die Wahrscheinlichkeit der Realisierung des erwarteten Steuervorteils berücksichtigt. Die Vermögenswerte aus künftigen Steuer-entlastungen umfassen aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen den in der Konzernbilanz angesetzten Buchwerten und steuerlichen Wertansätzen sowie die Steuerersparnisse aus als künftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen. Latente Steueransprüche in einem Steuerhoheitsgebiet werden mit latenten Steuerschulden desselben Gebietes verrechnet, wenn das Unternehmen einen Anspruch auf Verrechnung tatsächlicher Steuerschulden und Steueransprüche hat und die Steuern von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Die Verrechnung erfolgt, soweit sich die Fristigkeiten entsprechen. 

 

Vorsorgeeinrichtungen

Die VP Bank Gruppe unterhält in Liechtenstein, der Schweiz und im Ausland Vorsorgeeinrichtungen für die Mitarbeitenden. Darunter sind sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Pläne.

Die Berechnung der bilanzierten Abgrenzungen und Verbindlichkeiten gegenüber diesen Einrichtungen basieren auf statistischen und versicherungsmathematischen Berechnungen von Gutachtern.

Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demographischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected Unit Credit Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Gruppe einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die künftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, das Pensionierungsverhalten sowie die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Versicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Vorsorgevermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten. 

Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

  • Dienstzeitaufwand, welcher in der Erfolgsrechnung erfasst wird;
  • Netto-Zinsaufwand, welcher ebenfalls in der Erfolgsrechnung erfasst wird; und
  • Neubewertungskomponenten, welche in der Gesamtergebnisrechnung erfasst werden.

Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand sowie Gewinne und Verluste aus nicht routinemässigen Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen werden nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand gleichgestellt. Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sie sich aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben. 

Der Netto-Zinsaufwand entspricht dem Betrag, welcher sich aus der Multiplikation des Rechnungszinssatzes mit der Pensionsverbindlichkeit oder dem Pensionsvermögen am Anfang des Berichtsjahres ergibt. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen gewichtet berücksichtigt. 

Neubewertungskomponenten umfassen aktuarielle Ge-winne und Verluste aus der Entwicklung des Barwertes der Vorsorgeverpflichtungen und des Vorsorgevermögens. Aktuarielle Gewinne und Verluste ergeben sich aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungsabweichungen. Die Gewinne und Verluste auf dem Vermögen entsprechen dem Vermögensertrag abzüglich der Beträge, welche im Netto- Zinsaufwand enthalten sind. Die Neubewertungskomponente umfasst ebenfalls Veränderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, welche im Netto-Zinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst und können nicht über die Erfolgsrechung in den nächsten Jahren umgebucht werden. Die in der Gesamtergebnisrechnung erfassten Beträge können innerhalb des Eigenkapitals verschoben werden.

Der Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand werden in der konsolidierten Jahresrechnung im Personalaufwand erfasst. Neubewertungs-Komponenten werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. 

Die in der konsolidierten Jahresrechnung erfassten Pensionsverbindlichkeiten oder Pensionsvermögen entsprechen der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne. Das erfasste Pensionsvermögen wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen oder Rückzahlungen beschränkt.

Verpflichtungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Gruppe keine andere Möglichkeit mehr hat, als die angebotenen Leistungen zu finanzieren. In jedem Falle wird der Aufwand frühestens zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem auch der übrige Restrukturierungsaufwand erfasst wird. 

Für andere langfristige Leistungen wird der Barwert der erworbenen Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwertes werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht. 

Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden zum Zeitpunkt, zu dem der Mitarbeiter den Anspruch darauf erwirbt, im Personalaufwand erfasst. 

 

Mitarbeiterbeteiligungspläne

Der Beteiligungsplan sieht vor, dass die Mitarbeitenden jährlich eine bestimmte Anzahl an Inhaberaktien der Ver- waltungs- und Privat-Bank AG, Vaduz, zu einem Vorzugs- preis mit einer zeitlichen Verkaufsbeschränkung von vier Jahren beziehen können. 

Nach Ablauf der Verkaufsbeschränkung bzw. zum Zeitpunkt des Austritts aus der VP Bank Gruppe werden die entsprechenden Aktien frei verfügbar. 

Da die Mitarbeitenden damit letztlich die Möglichkeit haben, die Aktien jederzeit und vollumfänglich zu beziehen, wird der mit den Mitarbeiterbeteiligungsplänen verbundene Aufwand jeweils vollumfänglich zum Zeitpunkt der Zuteilung erfasst. Die Anzahl der zu beziehenden Inhaberaktien richtet sich nach Dienstalter und Führungsstufe. 

Der Kaufpreis wird jährlich gemäss dem Stichtageswert der Inhaberaktie an der Schweizer Börse (jeweils ex-Dividende) festgelegt. Die auf diese Weise abgegebenen Aktien stammen entweder aus Beständen der VP Bank Gruppe oder werden eigens zu diesem Zweck über die Börse gekauft. Mit dem dadurch entstehenden Aufwand werden die Personalkosten direkt belastet. 

 

Managementbeteiligungspläne

Für die Geschäftsleitung und die zweite Führungsstufe besteht ein langfristiges und wertorientiertes Entlöhnungsmodell. Gemäss diesem Modell besteht die Entlöhnung der Geschäftsleitung grundsätzlich aus drei Komponenten:

  1. Einem fixen Basislohn, der vom Verwaltungsratsausschuss (Nomination & Compensation Committee) mit den Mitgliedern der Geschäftsleitung vertraglich vereinbart wird. Zum Basislohn hinzuzurechnen sind anteilige Beiträge an die Kaderversicherung und an die Pensionskasse, die von der VP Bank bezahlt werden.
  2. Einem variablen Leistungsanteil (Short-Term Incentive, STI), der von der jährlichen Wertschaffung der VP Bank Gruppe abhängt. Die Zuteilung erfolgt mittels qualitativer individueller Kriterien und finanzieller Gruppenziele. Die finanziellen Gruppenziele werden mit rund zwei Dritteln gewichtet. Der STI wird jährlich in bar ausgerichtet. 
  3. Einer langfristigen, variablen Managementbeteiligung (Long-Term Incentive, LTI) in Form von Inhaberaktien der VP Bank. Als Grundprinzipien gelten die Wertschaffung (Economic Profit) sowie die langfristige Verpflichtung des Managements zu einer variablen Lohnkomponente in Form von Aktien. Die Anzahl der Aktien, die nach Ablauf der Laufzeit von drei Jahren ins Eigentum übergehen, ist direkt von der Entwicklung des Economic Profit der VP Bank Gruppe abhängig. Dieser berücksichtigt die Kapital- und Risikokosten. Die Festlegung der Zielsetzung wird auf Grundlage einer Aussensicht vorgenommen. Ausgangspunkt bildet hierbei die Zielrendite auf dem Marktwert. Je nach finanzieller Entwicklung werden somit mehr oder weniger Aktien ausgerichtet. Der Faktor bewegt sich zwischen mindestens 0.5 und höchstens 2.0. Die Grundlage für die Berechnung des Aufwands der Managementbeteiligung besteht aus der Anzahl der Aktien, dem Faktor der Zielerreichung und dem Börsenkurs der Aktien zum Zeitpunkt der Zielfestlegung des Plans. Der Kurswert wird aufgrund des Schlusskurses der kotierten Inhaberaktie an der SIX Swiss Exchange AG am jeweiligen Grantdate bestimmt. Die bei Planende in Aktien ausgerichtete geldwerte Leistung ist zudem abhängig vom Kurs der VP Bank Inhaberaktien. Die Inhaberaktien, die zur Bedienung des LTI-Beteiligungsplans benötigt werden, stammen entweder aus Beständen der VP Bank Gruppe oder werden an der Börse gekauft.

Der LTI wird gemäss den Bilanzierungsvorschriften von IFRS 2 als aktienbasierte Vergütungstransaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente behandelt. Der mit dem LTI verbundene Aufwand wird über den Erdienungszeitraum in der Erfolgsrechnung erfasst und ein entsprechender Betrag den Kapitalreserven zugeführt. Bezüglich der Verfallsrate werden Annahmen getroffen, die über den Erdienungszeitraum hinweg regelmässig angepasst werden, sodass an dessen Ende nur der Aufwand für die tatsächlich erdienten Anwartschaften erfasst sein wird.

 

Ergebnis pro Aktie

Das unverwässerte Ergebnis pro Aktie wird ermittelt, indem der den Aktionären zurechenbare Reingewinn oder Reinverlust für die Berichtsperiode durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der in dieser Periode ausstehenden Aktien (abzüglich eigener Aktien) dividiert wird.

Das verwässerte Ergebnis pro Aktie wird mittels der gleichen Methode berechnet, doch werden die Bestimmungsgrössen angepasst, um die potenzielle Verwässerung widerzuspiegeln, die durch eine Umwandlung oder Ausübung von Optionen, Warrants, wandelbaren Schuldtiteln oder anderen Kontrakten auf die Aktien entstehen würde.

 

8. Eigenmittelbewirtschaftung

Im Fokus eines wertorientierten Risikomanagements steht die Erwirtschaftung einer aus Sicht der Aktionäre risikogerechten, nachhaltigen Rendite auf das investierte Kapital. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die VP Bank im Rahmen der Bewirtschaftung ihrer Eigenmittel auf eine konsequente Verzahnung von Rentabilität und Risiko. Sie verzichtet bewusst darauf, kurzfristige Zinsvorteile zulasten der Kapitalsicherheit zu erwirtschaften. Die VP Bank vermeidet extreme Risiken, welche die Risikotragfähigkeit und damit die Gesundheit bzw. Existenz der Gruppe gefährden könnten und steuert sämtliche Risiken innerhalb des vom Verwaltungsrat gesprochenen Risikobudgets. 

Dank der starken Kapitalisierung kann die VP Bank in das Wachstum der Geschäfte investieren. Bei der Bewirtschaftung des Kapitals prüft sie sowohl den Eigenkapitalbedarf (Mindestkapitalbetrag zur Abdeckung der Risiken gemäss den aufsichtsrechtlichen Anforderungen) als auch die verfügbaren anrechenbaren eigenen Mittel (das Kapital der VP Bank, berechnet nach den Kriterien der Aufsichtsbehörden) und prognostiziert deren künftige Entwicklung. 

Eigenmittel, die nicht für das Wachstum oder die Geschäftstätigkeiten benötigt werden, erstattet die VP Bank durch Dividendenzahlungen im Sinne der langfristigen Dividendenpolitik. Durch aktive Bewirtschaftung ist die VP Bank in der Lage, die solide Kapitalisierung sowie das Kreditrating aufrechtzuerhalten und weiterhin nachhaltig Wert für die Aktionäre zu schaffen.

 

Kapitalkennzahlen

Die Bestimmung des Eigenmittelerfordernisses und des Tier-Kapitals erfolgt auf Basis des IFRS-Konzernabschlusses, wobei unrealisierte Erfolge vom Kernkapital in Abzug gebracht werden. Das Gesamtkapital (Kern- und Ergänzungskapital) muss sich auf mindestens 8 Prozent der risikogewichteten Aktiven belaufen.

Per 31. Dezember 2012 beliefen sich die risikogewichteten Aktiven auf CHF 3.9 Mrd., gegenüber CHF 4.5 Mrd. im Vorjahr. Das Kernkapital betrug per 31. Dezember 2012 CHF 834.0 Mio., gegenüber CHF 801.0 Mio. im Vorjahr. Die Gesamtkapitalquote erhöhte sich um 3.5 Prozentpunkte von 18.0 Prozent am 31. Dezember 2011 auf 21.5 Prozent per 31. Dezember 2012. Sowohl am 31. Dezember 2012 als auch am 31. Dezember 2011 war die VP Bank Gruppe gemäss den jeweils gültigen Richtlinien der FMA und der BIZ ausreichend kapitalisiert.