8. Revisionsstelle

8.1 Dauer des Mandates und Amtsdauer des leitenden Revisors

Ernst & Young AG, Bern, ist seit 1956 Revisionsstelle (nach PGR) der VP Bank und seit 1994 Konzernprüfer der VP Bank Gruppe. Ernst & Young AG übt zusätzlich das Mandat als bankengesetzliche Revisionsstelle im Sinne des liechtensteinischen Bankengesetzes (BankG Art. 37 ff.) aus. Der verantwortliche Mandatsleiter, Bruno Patusi, ist seit dem Jahr 2014 (Generalversammlung vom 25. April 2014) für die VP Bank Gruppe zuständig. Die Funktion des ­leitenden Revisors wird seit 2018 durch Philipp de Boer wahrgenommen.

 

8.2 Revisionshonorar

2018

2017

1'255

1'474

1 Honorare für Revisionsleistungen im Zusammenhang mit dem ­Gruppen- und Einzelabschluss sowie regulatorischen Vorschriften

 

8.3 Zusätzliche Honorare

2018

2017

78

225

1

20

1 Honorare für Prüfungsleistungen bezüglich Compliance mit Rechnungslegungs- und regulatorischen Vorschriften sowie andere Revisions- und Prüfungsleistungen

2 Honorare im Zusammenhang mit steuerlicher Compliance und Beratungsleistungen

Bei der Vergabe von zusätzlichen Aufgaben an die Revi­sionsstelle achtet die Bank darauf, dass diese Dienstleistungen mit den Tätigkeiten der externen Revisionsstelle vereinbar sind und zu keinen Interessenkonflikten führen. 

 

8.4 Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision

Das Audit Committee überprüft sowohl die mehrjährige Revisionsplanung als auch die geplanten jährlichen Revi­sionseinsätze und bespricht diese in einem besonderen Traktandum mit dem Mandatsleiter und dem leitenden Revisor der externen Revisionsstelle sowie dem Leiter des Group Internal Audit. Das Audit Committee legt besonderen Wert auf einen risiko­orientierten Ansatz in der Planung und der Durchführung sowie auf eine sinnvolle Koordination der Prüfungstätig­keiten von externer und interner Revision.

Sämtliche Berichte der externen Revisionsstelle werden jeweils im Rahmen der Sitzungen des Audit Committee behandelt. Die externe Revisionsstelle nahm im Jahr 2018 an allen Sitzungen des Audit Committee teil, an denen Traktanden im Zusammenhang mit der externen Revision behandelt wurden. Ausserdem war der Mandatsleiter zur Präsentation und Behandlung des bankengesetzlichen Berichts an der Sitzung des Verwaltungsrates anwesend.

Das Audit Committee bewertet und beurteilt jährlich die Wirksamkeit und die Unabhängigkeit der externen Revision. Dabei stützt es sich auf die von der externen Revisionsstelle erstellten Dokumente wie den bankengesetz­lichen Bericht und Management Letters sowie auf münd­liche und schriftliche Stellungnahmen zu Einzelaspekten und Sachfragen im Zusammenhang mit der Rechnungs­legung und der Revision. Des Weiteren erfolgt jährlich eine systematische Beurteilung auf Grund von Checklisten und Honorarbranchenvergleichen. Aufgrund dieser Evaluation erfolgt ein Antrag an den Verwaltungsrat zuhanden der Generalversammlung zur Wahl der externen Revisionsstelle und des Konzernprüfers.