9. Informationspolitik

Die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen der VP Bank erfolgen rechtswirksam in den amtlichen liechtensteinischen Publikationsorganen (Statuten, Art. 25 Ziffer 1).

Die VP Bank informiert die Aktionäre und die Kapitalmarktteilnehmer offen, umfassend und zeitgerecht. Ihre Infor­mationspolitik richtet sich nach dem Grundsatz der Gleich­behandlung aller Kapitalmarktteilnehmer. Die VP Bank informiert die Aktionäre und die Kapitalmarktteilnehmer mit ausführlichen Jahres- und Halbjahresberichten, die für die VP Bank Gruppe nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt werden, sowie mit Medieninformationen über aktuelle Veränderungen und Entwicklungen. Als an der SIX Swiss Exchange kotiertes Unternehmen unterliegt die VP Bank insbesondere der Pflicht zur unverzüglichen Bekanntgabe kursrelevanter Ereignisse (Ad-hoc-Publizitätspflicht).

 

Agenda

Ordentliche Generalversammlung: 26. April 2019 

Halb­jahresbericht 2019: 20. August 2019 

Weiterführende Informationen zum Unternehmen wie auch zu Statuten, OGR sowie wei­tere Publika­tionen finden Investoren und andere interessierte Personen auf der ­Website www.vpbank.com

 

Kontakt

VP Bank AG

Cécile Bachmann

Leiterin Group Communications & Marketing

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T +423 235 67 62 · Fax +423 235 66 20

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