Rechnungslegungsgrundsätze und Erläuterungen

1. Grundlage der Rechnungslegung

Die VP Bank AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, wurde 1956 gegründet und gehört zu den drei grössten Banken Liechtensteins. Heute verfügt die VP Bank Gruppe über Tochtergesellschaften in Zürich, Luxemburg, auf den British Virgin Islands und in Hongkong, über eine Niederlassung in Singapur sowie über eine Repräsentanz in Hongkong. Die VP Bank Gruppe beschäftigte per 31. Dezember 2018 teilzeitbereinigt 868.4 Personen (per Ende Vorjahr: 799.5 Personen).

Zu den Kernaktivitäten der VP Bank Gruppe gehören die Vermögensverwaltung und Anlageberatung für private und institutionelle Anleger sowie das Kreditgeschäft.

Der Ausweis der Werte in der Jahresrechnung erfolgt in CHF 1'000. Die Jahresrechnung 2018 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Die IFRS enthalten Richtlinien, die vom Management der VP Bank Gruppe bei der Erstellung der Konzernrechnung Annahmen und Schätzungen erfordern. Die wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätze sind in diesem Teil beschrieben, um aufzuzeigen, wie ihre Anwendung die ausgewiesenen Ergebnisse und Informationen der VP Bank Gruppe beeinflusst.

 

Anpassung der konsolidierten Jahresrechnung 2016

Im Rahmen der Vorarbeiten zum Jahresabschluss 2018 hat die VP Bank Gruppe einen Fehler in der konsolidierten Jahresrechnung 2016 festgestellt. Gemäss IAS 8.42 sind wesentliche Fehler aus früheren Perioden rückwirkend zu korrigieren. Wenn der Fehler vor der frühesten dargestellten Periode aufgetreten ist, sind die Eröffnungssalden von Vermögenswerten, Schulden und Eigenkapital für die früheste dargestellte Periode anzupassen.

Bei der Steuerberechnung von latenten und geschuldeten Steuern im Zusammenhang mit der Fusion mit der Cen­trum Bank im Jahre 2015 entstand im Jahr 2016 aufgrund von fehlerhaften Systemabbildungen im Konzernabschluss eine Differenz von CHF 4.049 Mio. Folglich wurde der Steueraufwand im 2016 um diesen Betrag zu wenig belastet und das Konzernergebnis 2016 zu hoch ausgewiesen. Der Effekt wurde rückwirkend auf den 1. Januar 2017 in der Bilanz korrigiert. Durch die Anpassung erhöht sich die Rückstellung für Steuerverpflichtungen per 1. Januar 2017 von CHF 3.892 Mio. auf CHF 7.941 Mio. beziehungsweise per 31.12.2017 und somit per 01.01.2018 von CHF 2.007 Mio. auf CHF 6.056 Mio. Das Eigenkapital verringerte sich per 1. Januar 2017 von CHF 936.938 Mio. auf CHF 932.889 Mio. beziehungsweise per 31. Dezember 2017 und somit per 01. Januar 2018 von CHF 994.180 Mio. auf 990.131 Mio. Das unverwässerte beziehungsweise verwässerte Ergebnis pro Namenaktie A reduzierte sich für 2016 um CHF 0.67 und pro Namenaktie B um CHF 0.07.

 

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 26. Oktober 2018 haben die VP Bank AG und die Catella Bank S.A. die Übernahme der Luxemburger Private Banking Aktivitäten der Catella Bank durch die VP Bank in Luxemburg vereinbart. Der Vollzug der Trans­aktion fand am 1. Februar 2019 statt. Die entsprechenden Angaben sind in Anhang 46 aufgeführt.

Der Verwaltungsrat hat die Konzernrechnung an seiner Sitzung vom 14. Februar 2019 behandelt und genehmigt. Diese Konzernrechnung wird der Generalversammlung vom 26. April 2019 zur Genehmigung vorgelegt.

 

2. Annahmen und Schätzungsunsicherheiten

Die IFRS enthalten Richtlinien, die vom Management der VP Bank Gruppe bei der Erstellung der Konzernrechnung Annahmen und Schätzungen erfordern. Die Annahmen und Schätzungen werden kontinuierlich überprüft und basieren auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren, inklusive Erwartungen aus wahrscheinlichen künftigen Ereignissen. Die effektiven künftigen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

 

Änderungen der Schätzungen

Es wurden keine wesentlichen Schätzungsänderungen vor­genommen oder angewendet. Weitere Ausführungen zu Schätzungen sind in den entsprechenden Anhangs­tabellen (z.B. Goodwill, Rechtsfälle, Gewinnsteuern, ­Vorsorgeeinrichtungen etc.) beschrieben.

 

3. Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze

3.1 Konsolidierungsgrundsätze

Voll konsolidierte Gesellschaften

Die konsolidierte Rechnung umfasst die Abschlüsse der VP Bank AG, Vaduz, sowie deren Tochtergesellschaften, die alle als eine wirtschaftliche Einheit dargestellt werden. Tochtergesellschaften, die direkt oder indirekt von der VP Bank Gruppe kontrolliert werden, sind konsolidiert. Tochtergesellschaften werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, an welchem die Kontrolle übergeht, und zu dem Zeitpunkt dekonsolidiert, an dem die Kontrolle endet.

 

Methode der Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Acquisition-Methode. Dabei wird das Eigenkapital der konsolidierten Gesellschaft zum Erwerbszeitpunkt bzw. zum Zeitpunkt der Gründung mit dem Buchwert der Beteiligung bei der Muttergesellschaft verrechnet.

Nach der Erstkonsolidierung werden Veränderungen aus der Geschäftstätigkeit, welche in der Abrechnungsperiode im Periodenergebnis der Konzernrechnung enthalten sind, den Gewinnreserven zugewiesen. Die Auswirkungen konzerninterner Geschäfte werden bei der Erstellung der konsolidierten Jahresrechnung eliminiert.

Die Minderheitsanteile am Eigenkapital und am Konzern­ergebnis werden in der konsolidierten Bilanz und Erfolgsrechnung separat ausgewiesen.

 

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften

Beteiligungen, auf welche die VP Bank Gruppe einen massgeblichen Einfluss hat, werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein massgeblicher Einfluss wird in der Regel dann angenommen, wenn die VP Bank Gruppe direkt oder indirekt 20 bis 50 Prozent der Stimmrechte hält.

Bei der Equity-Methode werden die Anteile an einem Unternehmen bei Erwerb zu Anschaffungskosten bilanziert. Nach dem Erwerb wird der Buchwert der assoziierten Gesellschaft jeweils um den Anteil der Gruppe am Gewinn oder Verlust und an den erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals der assoziierten Gesellschaft erhöht bzw. vermindert. 

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für die Anteile des Konzerns an assoziierten Unternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, so wird die Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteiles am assoziierten Unternehmen und dem Buchwert des Anteiles als Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst.

 

3.2 Allgemeine Grundsätze

Handelstag versus Erfüllungstag

Beim Kauf oder Verkauf von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wird die Methode der Bilanzierung zum Handelstag angewandt. Dies bedeutet, dass Transaktionen bereits am Tag des Handels und nicht erst am Tag der Erfüllung in der Bilanz erfasst werden.

 

Abgrenzung der Erträge

Erträge aus Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht wurde. Vermögensverwaltungs­gebühren, Depotgebühren und ähnliche Erträge werden anteilsmässig während der Dauer der Dienstleistung erfasst. Zinsen werden periodengerecht abgegrenzt und erfasst. Dividenden werden bei Zahlungseingang erfasst.

 

Fremdwährungsumrechnung

Funktionale Währung und Präsentationswährung:

Der konsolidierte Finanzbericht wird in Schweizer Franken präsentiert.

Die Fremdwährungsumrechnung in die funktionale Währung erfolgt zum Wechselkurs am Tag der Transaktion. Umrechnungsdifferenzen aus solchen Transaktionen und die Erfolge aus der Umrechnung zu Bilanzstichtagskursen für monetäre finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden in der Erfolgsrechnung verbucht. 

Nicht realisierte Wechselkursdifferenzen auf nichtmone­tären Finanzaktiven sind Teil der Veränderung ihres Fair Value. 

Für die Erstellung der Konzernrechnung werden die auf eine Fremdwährung lautenden Bilanzen der Konzern­gesellschaften zu Stichtagskursen in Schweizer Franken umgerechnet. Für Positionen der Erfolgsrechnung, des sonstigen Ergebnisses und der Geldflussrechnung gelangen Durchschnittskurse für die Berichtsperiode zur Anwendung. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus den Veränderungen der Wechselkurse vom Jahresanfang bis zum Jahresende und der Abweichung zwischen dem Jahreserfolg zu Durchschnittskursen und zu Endkursen ergeben, werden im sonstigen Ergebnis erfasst.

 

Gruppengesellschaften

Sämtliche Bilanzpositionen (ohne das Eigenkapital) werden zum Tageskurs des Bilanzstichtages in die Konzernwährung umgerechnet. Die einzelnen Positionen der Erfolgsrechnung werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Die aus der Umrechnung der Abschlüsse in fremder Währung entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneu­tral mit dem Eigenkapital (Gewinnreserven) verrechnet.

Umrechnungsdifferenzen aus den Netto-Investitionen in ausländische Gesellschaften werden im Eigenkapital verbucht. Beim Verkauf werden solche Umrechnungsdifferenzen als Teil des Verkaufserfolges in der Erfolgsrechnung erfasst.

Goodwill- und Fair-Value-Anpassungen aus Akquisitionen von ausländischen Gesellschaften werden als Forderungen und Verpflichtungen dieser ausländischen Gesellschaften behandelt und zu Schlusskursen am Bilanzstichtag umgerechnet.

 

Inland versus Ausland

Unter «Inland» wird die Schweiz miteinbezogen.

 

Zahlungsmittelbestand

Der Zahlungsmittelbestand umfasst die Positionen «Flüssige Mittel», «Forderungen aus Geldmarktpapieren» mit einer Ursprungslaufzeit von maximal drei Monaten sowie «Forderungen gegenüber Banken auf Sicht».

 

3.3 Finanzinstrumente

Allgemein

Die VP Bank Gruppe unterteilt die Finanzinstrumente, zu denen auch herkömmliche finanzielle Vermögenswerte und Verpflichtungen sowie Eigenkapitalinstrumente gehören, wie folgt:

Über die Erfolgsrechnung zu verbuchende Finanzinstrumente («fair value through profit or loss (FVTPL)») – «Handelsbestände» und «Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value»

  • Finanzinstrumente, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten
  • Finanzinstrumente zum Fair Value mit Erfassung der Wert­änderungen und Wertminderungen in der Gesamtergebnisrechnung («fair value through other comprehensive income (FVTOCI)»)

Die Zuordnung der Finanzinstrumente erfolgt zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung nach den Kriterien von IFRS 9. Die VP Bank Gruppe wendet seit dem 1. Januar 2011 IFRS 9 (2010) und seit dem 1. Januar 2015 IFRS 9 (2013) vorzeitig an. Falls die Hedge Bedingungen erfüllt sind, wendet die VP Bank Gruppe Hedge Accounting gemäss IFRS 9 (2013) vorzeitig an. IFRS 9 (2014) inklusive dem ECL-Modell wird erstmalig ab dem Geschäftsjahr 2018 angewandt (siehe auch 4. Kapitel).

 

Handelsbestände

Die Handelsbestände setzen sich aus Aktien, Anleihen, Edelmetallen und strukturierten Produkten zusammen. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden zum Fair Value bewertet. Short-Positionen in Wertschriften werden als Verpflichtungen aus Handelsbeständen ausgewiesen. Realisierte und unrealisierte Gewinne und Verluste werden nach Abzug der zugehörigen Transaktionskosten im Erfolg aus dem Handelsgeschäft erfasst. Zinsen und Dividenden aus dem Handelsgeschäft werden im Erfolg aus dem Handelsgeschäft erfasst.

Der Fair Value basiert auf notierten Marktpreisen, wenn ein aktiver Markt vorhanden ist. Falls kein aktiver Markt vorhanden ist, wird der Fair Value anhand von Kursnotierungen von Händlern oder externen Preismodellen fest­gelegt.

 

Finanzinstrumente, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten

Anlagen, bei welchen die Zielsetzung darin besteht, die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um damit vertrag­liche Zahlungsströme zu erzielen und bei denen die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme einzig Zinsen sowie die Rückzahlung von Teilen des Nominalwertes beinhalten, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.

Eine zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Finanzanlage wird als wertgemindert eingestuft, wenn es wahrscheinlich ist, dass nicht der gesamte gemäss Vertrag geschuldete Betrag einbringlich ist. Ursachen für eine Wertminderung können gegenparteien- oder länderspezifischer Natur sein. Wenn eine Wertminderung eingetreten ist, wird der Buchwert erfolgswirksam im Erfolg Finanz­anlagen auf den erzielbaren Betrag reduziert. 

Zinsen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode periodengerecht erfasst und im Erfolg Zinsgeschäft unter der Position «Zinsertrag aus Finanzinstrumenten, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten» ausgewiesen.

 

Finanzinstrumente, bewertet zum Fair Value (FVTPL)

Finanzinstrumente, welche die oben genannten Voraus­setzungen nicht erfüllen, werden zum Fair Value bilanziert. Ein daraus resultierender Erfolg wird im Erfolg Finanzanlagen unter der Position «Erfolg auf Finanzinstrumenten, bewertet zum Fair Value», ausgewiesen.

Sofern die Kriterien gemäss IFRS 9 erfüllt sind, kann ein Finanz­instrument bei seiner erstmaligen Erfassung auch zu dieser Kategorie designiert und entsprechend bilanziert werden.

Zinsen und Dividenden werden im Erfolg Finanzanlagen unter den Positionen «Zinsertrag aus Finanzinstrumenten FVTPL» und «Dividendenertrag aus Finanzinstrumenten FVTPL» ausgewiesen.

 

Finanzinstrumente zum Fair Value mit Erfassung der ­Wertänderungen und Wertminderungen in der Gesamt­ergebnisrechnung (FVTOCI) für Equityinstrumente

Anlagen in Eigenkapitalinstrumenten werden in der Bilanz zum Fair Value angesetzt. Wertveränderungen werden erfolgswirksam erfasst, ausser in den Fällen, in denen die VP Bank Gruppe entschieden hat, diese zum Fair Value mit Erfassung der Veränderung im sonstigen Gesamtergebnis («at fair value through other comprehensive income») anzu­setzen.

Bei Eigenkapitalinstrumenten mit langfristigem Anlage­horizont von rund zehn Jahren wird die OCI-Option angewendet. Vor allem bei Private Equity Investments steht die langfristige Wertgenerierung im Vordergrund.

Dividenden werden im Erfolg aus Finanzanlagen unter der Position «Dividenden aus Finanzinstrumenten FVTOCI» ausgewiesen.

 

Banken- und Kundenausleihungen

Forderungen gegenüber Banken und Kunden werden bei erstmaliger Erfassung zu effektiven Kosten bewertet, was dem Fair Value bei Gewährung der Ausleihungen entspricht. Die Folgebewertung erfolgt zu amortisierten Kosten, wobei die Effektivzinsmethode angewandt wird. Zinsen auf nicht überfällige Ausleihungen werden periodengerecht abgegrenzt und nach der Effektivzinsmethode im Erfolg Zins­geschäft ausgewiesen.

Die Buchwerte von Forderungen, für die Micro Fair Value Hedge Accounting angewandt wird, werden um die dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Fair Value-Änderungen angepasst. Bei Anwendung von Portfolio Fair Value Hedge Accounting werden die Fair Value-Änderungen in der Bilanzposition Sonstige Aktiven erfasst.

 

Wertberichtigungen für Kreditrisiken nach IFRS 9 Impairment
Grundlagen der Modellierung erwarteter Kreditverluste

Der internationale Rechnungslegungsstandard IFRS 9 Impairment zur Ermittlung von Wertberichtigungen für Kreditrisiken ersetzt die bisherige Methodik der Einzel- und Portfoliowertberichtigungen nach IAS 39. 

Gegenüber den Vorschriften von IAS 39 führt man neben den bereits eingetretenen (Incurred Loss) neu die erwar­teten Verluste (Expected Credit Loss bzw. ECL) ein. Nach IFRS 9 Impairment muss der erwartete Verlust bereits bei Abschluss des Geschäftes in der Erfolgsrechnung erfasst werden. 

Zu diesem Zweck werden sämtliche Positionen der Aktivseite, die einem potentiellen Kreditrisiko unterliegen und nicht bereits erfolgswirksam zu Fair Value bilanziert werden, einer der drei Stufen zugeordnet:

Stufe 1 (Performing)

Stufe 2 (Underperforming)

Stufe 3 (Nonperforming)

Die betroffenen Finanzinstrumente werden bei Abschluss bzw. Kauf zunächst als «Performing» eingestuft (Stufe 1). Erhöht sich das Kreditrisiko der betroffenen Finanzinstrumente während der Laufzeit signifikant, gilt die Position als «Underperforming» (Stufe 2). Ist eine Gegenpartei ausgefallen oder erscheint eine weitere Zahlung unwahrscheinlich, ist die Anlage als «Nonperforming» einzustufen (Stufe 3). 

Für die Stufe 1 ist der erwartete Kreditverlust aus Kredit­ereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate zu berechnen und zu verbuchen, bei den Stufen 2 und 3 dagegen über die Restlaufzeit des Instrumentes.

Der erwartete Kreditverlust nach IFRS 9 muss einen unverzerrten und wahrscheinlichkeitsgewichteten Betrag darstellen, der durch Beurteilung einer Reihe möglicher Szenarien sowie unter Berücksichtigung des Zeitwertes des Geldes ermittelt wurde. Außerdem sind alle verfügbaren Informationen über vergangene Ereignisse und aktuelle Bedingungen angemessen zu berücksichtigen.

 

Umsetzung von IFRS 9 Impairment bei der VP Bank

Die Methodik von IFRS 9 Impairment wird von der VP Bank seit dem 1. Januar 2018 angewandt und ersetzt die frühere Methodik der Einzel- und Portfoliowertberichtigungen nach IAS 39. Die Umsetzung erfolgt bei der VP Bank nach intern festgelegten Modellen gemäss den Grund­sätzen und Anforderungen des Standards. 

Erfasst werden alle Aktivpositionen, die einem poten­ziellen Kreditrisiko unterliegen, sofern sie nicht bereits erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden. Dazu ­gehören insbesondere Forderungen gegenüber Kunden und Banken, Finanzanlagen bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten, Forderungen aus Geldmarktpapieren und flüssige Mittel. Ebenfalls davon betroffen sind Ausserbilanzpositionen wie Kreditsicherungs- und Gewährleistungsgarantien und unwiderrufliche Kreditzusagen. 

Die Modellierung von erwarteten Kreditverlusten erfolgt bei der VP Bank nach spezifischen Segmenten der Bilanz. Bei der Segmentierung wird insbesondere unterschieden, ob ein externes oder internes Rating vorliegt. 

Bei Positionen mit einem externem Rating von Moody’s oder Standard & Poor’s wird dieses als Hauptkriterium für die Stufenzuordnung verwendet. Stufe 1 gilt grundsätzlich bei Investment Grade entsprechend den internen Vorgaben. Verschiebt sich ein Rating ausserhalb des Investment Grade Bereichs bzw. ausserhalb der Vorgaben für Banken oder Finanzanlagen, gilt Stufe 2. Liegt gemäss externen Ratingagenturen ein Ausfall vor, fällt das Instrument in Stufe 3.

Für Positionen mit internem Rating der VP Bank wird auf einen allfälligen Zahlungsverzug des Schuldners bezüglich Zinsen oder Amortisation abgestellt. Ab 31 Tagen Zahlungsverzug fällt eine Position in die Stufe 2, ab 90 Tagen in die Stufe 3. Ergänzend wird für die Stufenzuordnung eine Verschlechterung des internen Ratings oder eine Einstufung als Kredit mit erhöhtem Ausfallrisiko verwendet. 

Bei Positionen ohne internes oder externes Rating, zu denen in erster Linie Lombardkredite gehören, erfolgt die Risikosteuerung primär über die Besicherung. Als ­Kriterien für die Stufenzuordnung dienen ein allfälliger Zahlungsverzug des Schuldners bezüglich Zinsen oder Amortisation über 30 resp. 90 Tage oder eine Einstufung als Kredit mit erhöhtem Risiko. Ergänzend werden für diese Positionen allfällige Unterdeckungen berücksichtigt.

Bei Positionen, bei denen eine finanzielle Sicherheit oder eine Garantie eines Dritten vorliegt, der über ein externes Rating verfügt, wird das Kreditrisiko des Kreditnehmers durch jenes des Garantiegebers bzw. des Dritten ersetzt (Substitutionsansatz). Die Stufenzuordnung ergibt sich in diesem Fall auf Basis einer Kombination der oben genannten Kriterien.

Die Modellierung des ECL erfolgt bei der VP Bank grundsätzlich auf Stufe Einzelgeschäft und auf der Basis verschiedener Risikoparameter (insbes. Ausfallwahrscheinlichkeit, Erlösquote, Forderungsbetrag und Diskontsatz). 

Sofern möglich wird für die Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten auf externe Daten zurückgegriffen. Dies ist insbesondere bei Vorliegen eines externen Ratings der Fall. Interne Ratings werden näherungsweise auf externe Ratingklassen abgebildet. Für die Bestimmung der Erlösquote wird in erster Linie auf die Besicherung des Kredites abgestellt. Bei unbesicherten Forderungen mit externem Rating werden marktgängige Annahmen getroffen.

Alternativ zu einer getrennten Ermittlung von Ausfallwahrscheinlichkeit und Erlösquote kann zur ECL-Berechnung ein pauschaler Ansatz für einzelne Portfolios anwandt werden. Dies betrifft in erster Linie Lombardkredite. Die VP Bank verwendet in diesen Fällen eine kombinierte Verlustrate («Loss Rate»).

Die VP Bank verwendet bei der Schätzung des ECL neben Vergangenheits- und Gegenwartsinformationen auch vorausschauende Informationen, insbesondere Prognosen über die zukünftige ökonomische Entwicklung.

Für Positionen mit externem Rating wird der ECL zunächst auf Grundlage konjunkturunabhängiger Parameter geschätzt. Der Einbezug vorausschauender Informationen baut auf bestehenden Frühwarnsystemen und Anpassungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten auf. Ausserdem werden Rating-Outlooks berücksichtigt. 

Für Positionen mit internem Rating wird der ECL ebenfalls auf der Basis vorausschauender, konjunkturabhängiger Parameter berechnet. Bei Hypothekarkrediten und zugehörigen Eventualverbindlichkeiten beispielsweise betrifft dies in erster Linie die Erlösquote. Auf diese Weise werden mögliche Veränderungen der Immobilienpreise abgebildet.

Die ECL-Berechnung basiert auf einem Basis-Szenario und zwei Alternativ-Szenarien, welche unterschiedliche makroökonomische Zustände abbilden. Das Basis-Szenario widerspiegelt die zukünftige ökonomische Entwicklung, welche als am wahrscheinlichsten eingeschätzt wird, während ein Up- und ein Down-Szenario eine relative Verbesserung resp. Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Situation darstellen. Die angenommenen Eintrittswahrscheinlichkeiten des Up- und des Down-Szenarios sind identisch.

 

Verpflichtungen gegenüber Banken und Kunden

Im Rahmen des Micro Fair Value Hedge Accountings ­werden gesicherte Verbindlichkeiten um die dem abge­sicherten Risiko zuzurechnenden Fair-Value-Änderungen angepasst. Bei Anwendung von Portfolio Fair Value Hedge Accounting werden die Fair-Value-Änderungen in der Bilanzposition Sonstige Passiven erfasst. 

 

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden zum Fair Value bewertet und in der Bilanz ausgewiesen. Der Fair Value wird aufgrund von Börsennotierungen oder Options­preismodellen ermittelt. Realisierte bzw. unrealisierte Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam verbucht.

Die VP Bank Gruppe verwendet die folgenden Derivate sowohl für Handels- als auch für Absicherungszwecke. Sie lassen sich in die folgenden Hauptkategorien unter­teilen:

  • Swaps: Swaps sind Transaktionen, bei denen zwei Par­teien Mittelflüsse (Cashflows) auf einem bestimmten Nominal­betrag für eine im Voraus festgelegte Dauer untereinander austauschen. 
  • Zinsswaps: Zinsswaps sind Zinsderivate, die festverzinsliche Instrumente (zum ­Beispiel nicht strukturierte, festverzinsliche Anleihen oder gedeckte Schuldverschreibungen) gegen Fair Value-Veränderungen aufgrund von Marktzinsänderungen schützen. 
  • Währungsswaps: Währungsswaps beinhalten den Austausch von Zinszahlungen, die auf Basisbeträgen mit zwei unterschiedlichen Währungen und Referenzzinssätzen beruhen und umfassen im Allgemeinen auch den Austausch der Nominalbeträge zu Beginn oder am Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit. Währungsswaps werden üblicherweise ausserbörslich gehandelt.
  • Terminkontrakte und Futures: Terminkontrakte und Futures sind vertragliche Verpflichtungen, ein Finanz­instrument oder Rohstoffe an einem zukünftigen Datum und zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Terminkontrakte sind massgeschneiderte Ver­einbarungen, welche zwischen Parteien ausserbörslich (OTC) abgewickelt werden. Futures hingegen sind ­standardisierte Kontrakte, die an regulierten Börsen abgeschlossen werden.
  • Optionen und Warrants: Optionen und Warrants sind vertragliche Vereinbarungen, bei denen der Verkäufer (Schreiber) dem Käufer in der Regel das Recht, aber nicht die Verpflichtung, einräumt, an bzw. vor einem bestimmten Datum eine bestimmte Menge eines Finanz­instrumentes oder eines Rohstoffes zu einem im Voraus fest­gelegten Preis entweder zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Der Käufer bezahlt dem Verkäufer für dieses Recht eine Prämie. Es gibt auch Optionen mit einer komplexeren Zahlungsstruktur. Optionen können ausserbörslich oder an regulierten Börsen gehandelt werden. Sie können auch in Form einer Wertschrift (Warrant) gehandelt werden.

 

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)

Die VP Bank Gruppe wendet seit dem 1. Januar 2011 IFRS 9 (2010) und seit dem 1. Januar 2015 IFRS 9 (2013) vorzeitig an. Falls die Hedge Bedingungen erfüllt sind, wendet die VP Bank Gruppe Hedge Accounting gemäss IFRS 9 (2013) respektive IFRS 9 (2014) an. Es gab keine Änderungen zwischen diesen beiden Versionen.

Die VP Bank setzt gemäss Risikopolitik der Gruppe be­stimmte Derivate für Absicherungsgeschäfte ein. Aus ökonomischer Sicht gleichen sich die gegenläufigen Bewertungseffekte aus dem Grund- und dem Sicherungsgeschäft aus. Da diese Geschäfte aber nicht den strengen und spezifischen IFRS-Richtlinien entsprechen, kommt es buchhalterisch zu einer asymmetrischen Abbildung der Wertveränderungen von Grund- und Sicherungsgeschäft. Veränderungen des Fair Value solcher Derivate werden in der entsprechenden Periode im Erfolg Handelsrespektive Zinsgeschäft ausgewiesen.

Die Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) können freiwillig angewandt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht die Anwendung von Hedge Accounting die Abbildung der Risikomanage­menttätigkeiten eines Unternehmens im Jahresabschluss. Dies geschieht durch Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge der Sicherungsinstrumente mit denen aus den in Hinblick auf bestimmte Risiken designierten Grundgeschäften.

Eine Sicherungsbeziehung kann im Rahmen von Hedge Accounting abgebildet werden, wenn alle der nachfolgenden qualitativen Merkmale erfüllt sind:

  • Die Sicherungsbeziehung besteht aus zulässigen Sicherungsinstrumenten und zulässigen Grundgeschäften;
  • Zu Beginn der Sicherungsbeziehung liegt eine formelle Designation und Dokumentation vor, die Bezug auf die Risikomanagementstrategie und -zielsetzung des Unter­nehmens für diese Sicherung nimmt;
  • Die Sicherungsbeziehung erfüllt die Anforderungen an die Effektivität.

Die Sicherungsbeziehung muss ab dem Zeitpunkt ihrer Begründung dokumentiert werden. Die Dokumentation umfasst insbesondere die Identifikation des Sicherungsinstrumentes und des gesicherten Grundgeschäftes sowie die Kennzeichnung des gesicherten Risikos und der Methodik zur Bestimmung der Effektivität der Sicherungsbeziehung. Um sich für die bilanzielle Abbildung im Rahmen von Hedge Accounting zu qualifizieren, muss die Sicherungsbeziehung den folgenden Anforderungen an die Effekti­vität zu Beginn jeder Sicherungsperiode genügen:

  • Es besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument;
  • Das Ausfallrisiko dominiert nicht die Wertänderungen, die sich aus der wirtschaftlichen Sicherung ergeben; und
  • Die Sicherungsquote (hedge ratio) spiegelt die zur ­tat­säch­lichen wirtschaftlichen Sicherung eingesetzte Menge des Grundgeschäftes sowie die Menge des Sicherungsinstrumentes zutreffend wider.

Derivative Finanzinstrumente werden vom Konzern im Rahmen des Risikomanagements hauptsächlich zur Steuerung von Zins- und Fremdwährungsrisiken eingesetzt. Wenn derivative und nicht derivative Finanzinstrumente bestimmte Kriterien erfüllen, können sie als Absicherungsinstrumente eingestuft werden, und zwar zur Absicherung der Veränderungen des Fair Value von erfassten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (Fair Value Hedge Accounting), zur Absicherung der Schwankungen erwarteter künftiger Cashflows, welche erfassten Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder vorgesehenen Transaktionen mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit zugeordnet sind (Cash Flow Hedge Accounting), oder zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäfts­betrieb (Absicherung von Nettoinvestitionen).

 

Fair Value Hedge Accounting

IFRS 9 sieht die Anwendung des Fair Value Hedge Accountings zur Vermeidung einseitiger Ergebniseffekte für Derivate vor, die der Absicherung des beizulegenden Zeitwertes bilanzierter Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten gegen ein oder mehrere festgelegte Risiken dient. Einem Markt­zinsrisiko bzw. Zinsänderungsrisiko unterliegen ­insbesondere die Kreditgeschäfte des Konzernes und die Wertpapierbestände, sofern es sich um festverzinsliche Papiere handelt. Zur Absicherung dieser Risiken werden vor allem Zinsswaps verwendet. Gemäss den Regelungen des Fair Value Hedge Accountings werden die zur Absicherung eingesetzten derivativen Finanzinstrumente zum Fair Value als Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten bilanziert. Für den gesicherten Vermögenswert bzw. die gesicherte Verbind­lichkeit sind die aus dem gesicherten Risiko resultierenden gegenläufigen Fair Value-Änderungen ebenfalls bilanziell zu erfassen. Die gegenläufigen Bewertungsände­rungen aus den Sicherungsinstrumenten sowie aus den gesicherten Grundgeschäften werden erfolgswirksam in der Erfolgs­rechnung als Erfolg Hedge Accounting erfasst. Der Teil der Zeitwertänderungen, der nicht dem abgesicherten Risiko zuzurechnen ist, wird entsprechend den Regeln der zugehörigen Bewertungs­kategorie behandelt. 

Cash Flow Hedge Accounting sowie Portfolio Fair Value Hedges wurden weder in der laufenden noch in der Vor­jahresperiode angewandt.

 

Ausgegebene Schuldtitel

Die Kassenobligationen werden zum Ausgabewert erfasst und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Anleihen werden bei erstmaliger Erfassung zum Fair Value abzüglich Transaktionskosten erfasst. Der Fair Value entspricht der erhaltenen Gegenleistung. Anschliessend erfolgt die Bilanzierung zu amortisierten Kosten. Dabei wird die Effektivzinsmethode angewandt, um die Differenz zwischen Ausgabepreis und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit des Schuldtitels zu amortisieren.

 

Eigene Aktien

Von der VP Bank Gruppe gehaltene Aktien der VP Bank AG, Vaduz, werden im Eigenkapital als eigene Aktien ausgewiesen und zu Anschaffungskosten in Abzug gebracht. Veränderungen des Fair Value werden nicht erfasst. Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös der eigenen Aktien und den entsprechenden Anschaffungskosten wird unter den Kapitalreserven ausgewiesen.

 

Repurchase- und Reverse-Repurchase-Geschäfte

Repo- bzw. Reverse-Repo-Geschäfte dienen der Refinanzierung bzw. Finanzierung oder Beschaffung von Effekten einer bestimmten Gattung. Diese werden als Vorschuss gegen Deckung durch Wertschriften oder als Bareinlage mit Verpfändung von eigenen Wertschriften verbucht.

Erhaltene und gelieferte Wertpapiere werden nur dann bilanzwirksam erfasst bzw. ausgebucht, wenn die Kontrolle über die vertraglichen Rechte (Risiken und Chancen aus Eigentum), welche diese Wertschriften beinhalten, abgetreten wird. Die Fair Values der erhaltenen oder gelieferten Wertschriften werden laufend überwacht, um gegebenenfalls zusätzliche Sicherheiten gemäss den vertraglichen Vereinbarungen bereitzustellen oder einzufordern. 

 

Securities-Lending- und -Borrowing-Geschäfte

Die ausgeliehenen und geborgten Finanzinstrumente, die zum Fair Value bewertet werden und für welche die VP Bank Gruppe als Principal auftritt, sind in den Forderungen bzw. Verpflichtungen gegenüber Kunden und Banken bilanziert. Securities-Lending- und -Borrowing-Geschäfte, in denen die VP Bank Gruppe als Agentin auftritt, werden in der Ausser­bilanz erfasst. 

Erhaltene oder bezahlte Gebühren werden im Kommis­sions­erfolg verbucht.

 

3.4 Übrige Grundsätze

Rückstellungen

Rückstellungen werden nur dann bilanziert, wenn die VP Bank Gruppe eine Verpflichtung gegenüber Dritten hat, welche auf ein Ereignis in der Vergangenheit zurück­zuführen ist, wenn der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und wenn die Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Ist ein Mittelabfluss nicht wahrscheinlich oder kann die Höhe der Verpflichtung nicht zuverlässig geschätzt werden, wird eine Eventualverpflichtung ausgewiesen.

 

Wertminderungen im Anlagevermögen («Impairment»)

Die Werthaltigkeit von Sachanlagen wird immer dann überprüft, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen eine Überbewertung der Buchwerte möglich zu sein scheint. Übersteigt der Buchwert den realisierbaren Wert, wird eine Wertberichtigung verbucht. Eine allfällige Wertaufholung zu einem späteren Zeitpunkt wird erfolgswirksam erfasst.

Die Werthaltigkeit von Goodwill wird mindestens einmal jährlich überprüft. Wenn der Buchwert den realisierbaren Wert übersteigt, erfolgt eine Sonderabschreibung.

 

Sachanlagen

In den Sachanlagen sind Bankgebäude, andere Liegenschaften, Mobiliar und Maschinen sowie Informatiksysteme enthalten. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen.

Sachanlagen werden aktiviert, sofern die Anschaffungs- oder Herstellkosten verlässlich ermittelt werden können, diese die Aktivierungsgrenze übersteigen und die Sach­anlagen einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen bringen. 

Die Abschreibungen erfolgen linear über die geschätzte Nutzungsdauer:

Geschätzte 
Nutzungsdauer

25 Jahre

keine Abschreibung

5 bis 9 Jahre

3 bis 7 Jahre

Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauer werden jeweils per Jahresende überprüft. 

Geringfügige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet. Unterhalts- und Renovierungsaufwand wird in der Regel unter dem Sachaufwand verbucht. Wenn der Aufwand substantiell ist und eine wesentliche Wertsteigerung zur Folge hat, erfolgt eine Aktivierung. Diese wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Gewinne aus der Veräusserung von Sachanlagen werden als übriger Erfolg ausgewiesen. Verluste aus Verkäufen führen zu zusätzlichen Abschreibungen auf dem Anlagevermögen.

 

Goodwill

Falls bei einer Akquisition die Erwerbskosten höher sind als die übernommenen und nach konzerneinheitlichen Richtlinien bewerteten Netto-Aktiven (einschliesslich identifizierbarer und aktivierbarer immaterieller Vermögenswerte), bildet die verbleibende Grösse den erworbenen Goodwill. Der Goodwill wird in der Bilanz aktiviert und jährlich auf allfällige Wertberichtigungen überprüft. Die Erfassung eines Goodwills erfolgt in Originalwährung und wird am Bilanzstichtag zu Schlusskursen umgerechnet.

 

Immaterielle Vermögenswerte

Gekaufte Software wird aktiviert und über drei bis sieben Jahre abgeschrieben. Geringfügige Anschaffungen werden direkt dem Sachaufwand belastet.

Intern generierte immaterielle Vermögenswerte wie beispielsweise Software werden aktiviert, sofern die Aktivie­rungs­voraussetzungen gemäss IAS 38 gegeben sind, das heisst, es wahrscheinlich ist, dass der Gruppe der künftige wirtschaft­liche Nutzen aus dem Vermögenswert zufliessen wird und die Kosten des Vermögenswertes sowohl identifiziert als auch zuverlässig bemessen werden können. Intern entwickelte Software, welche diese Kriterien erfüllt, und gekaufte Software werden unter Software bilanziert. Die aktivierten Werte werden linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt drei bis sieben Jahre. 

Andere immaterielle Anlagewerte enthalten separat identifizierbare immaterielle Werte, die aus Akquisitionen sowie gewissen gekauften Kundenwerten und Ähnlichem resultieren und über eine geschätzte Nutzungsdauer von fünf bis zehn Jahren linear amortisiert werden. Andere immaterielle Anlagewerte werden in der Bilanz zu Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Akquisition aktiviert.

 

Steuern und latente Steuern

Die laufenden Gewinnsteuern werden auf Basis der anwend­baren Steuergesetze der einzelnen Länder berechnet und als Aufwand in der Rechnungsperiode, in welcher die entsprechenden Gewinne anfallen, erfasst. In der Bilanz werden sie als Steuerverpflichtungen ausgewiesen.

Die Steuereffekte aus zeitlichen Unterschieden zwischen den in der Konzernbilanz ausgewiesenen Werten von Aktiven und Verpflichtungen und deren Steuerwerte werden als latente Steuerforderungen bzw. latente Steuerverpflichtungen bilanziert. Latente Steuerforderungen aus zeitlichen Unterschieden oder aus steuerlich verrechenbaren Verlustvorträgen werden dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass genügend steuerbare Gewinne ver­fügbar sein werden, gegen welche diese Unterschiede bzw. Verlustvorträge verrechnet werden können.

Latente Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen werden gemäss den Steuersätzen berechnet, die voraussichtlich in der Rechnungsperiode gelten, in der diese Steuerforderungen realisiert oder diese Steuerverpflichtungen beglichen werden.

Steuerforderungen und Steuerverpflichtungen werden dann miteinander verrechnet, wenn sie sich auf dasselbe Steuersubjekt beziehen, dieselbe Steuerhoheit betreffen und ein durchsetzbares Recht zu ihrer Verrechnung besteht.

Latente Steuern werden direkt dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet, wenn sich die Steuer auf Positionen bezieht, die in der gleichen oder einer anderen Periode unmittelbar dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet worden sind. 

Die aus der Nutzung von als künftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen erwarteten Steuerersparnisse werden aktiviert. Bei der Bewertung eines aktivierten Vermögens­wertes für künftige Steuerentlastungen wird die Wahrscheinlichkeit der Realisierung des erwarteten Steuervorteiles berücksichtigt. Die Vermögenswerte aus künftigen Steuerentlastungen umfassen aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen den in der Konzernbilanz angesetzten Buchwerten und steuerlichen Wertansätzen sowie die Steuer­ersparnisse aus als künftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen. Latente Steueransprüche in einem Steuerhoheitsgebiet werden mit latenten Steuerschulden desselben Gebietes verrechnet, wenn das Unternehmen einen Anspruch auf Verrechnung tatsächlicher Steuerschulden und Steueransprüche hat und die Steuern von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden; die Verrechnung erfolgt, soweit sich die Fristig­keiten entsprechen. 

 

Vorsorgeeinrichtungen

Die VP Bank Gruppe unterhält im In- und Ausland eine Anzahl von Vorsorgeeinrichtungen für die Mitarbeitenden. Darunter sind sowohl leistungs- als auch beitragsorientierte Pläne. Daneben bestehen Pläne für Dienstjubiläen, die sich als andere langfristige Leistungen an Arbeitnehmer qualifizieren.

Die Berechnung der bilanzierten Abgrenzungen und Verbindlichkeiten gegenüber diesen Einrichtungen basieren auf statistischen und versicherungsmathematischen Berechnungen von Gutachtern.

Für leistungsorientierte Vorsorgepläne werden die Vorsorgekosten auf Basis von unterschiedlichen wirtschaftlichen und demographischen Annahmen mittels der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected Unit Credit Methode) bestimmt. Dabei werden die bis zum Bewertungsstichtag zurückgelegten Versicherungsjahre berücksichtigt. Zu den von der Gruppe einzuschätzenden Berechnungsannahmen gehören unter anderem Erwartungen über die künftige Gehaltsentwicklung, die langfristige Verzinsung von Altersguthaben, das Pensionierungsverhalten sowie die Lebenserwartung. Die Bewertungen werden jährlich von unabhängigen Ver­sicherungsmathematikern durchgeführt. Die Bewertung des Vorsorgevermögens erfolgt jährlich zu Marktwerten.

Die Vorsorgekosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen:

  • Dienstzeitaufwand, welcher in der Erfolgsrechnung erfasst wird;
  • Netto-Zinsaufwand, welcher ebenfalls in der Erfolgs­rechnung erfasst wird; und
  • Neubewertungskomponenten, welche in der Gesamt­ergebnisrechnung erfasst werden.

Der Dienstzeitaufwand umfasst den laufenden Dienstzeitaufwand, den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand sowie Gewinne und Verluste aus nicht routinemässigen Planabgeltungen. Gewinne und Verluste aus Plankürzungen werden nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand gleichgestellt.

Arbeitnehmerbeiträge und Beiträge von Drittpersonen reduzieren den Dienstzeitaufwand und werden von diesem in Abzug gebracht, sofern sie sich aus den Vorsorgereglementen oder einer faktischen Verpflichtung ergeben.

Der Netto-Zinsaufwand entspricht dem Betrag, welcher sich aus der Multiplikation des Rechnungszinssatzes mit der Pensionsverbindlichkeit oder dem Pensionsvermögen am Anfang des Berichtsjahres ergibt. Dabei werden unterjährige Kapitalflüsse und Veränderungen gewichtet berücksichtigt.

Neubewertungskomponenten umfassen aktuarielle Gewinne und Verluste aus der Entwicklung des Barwertes der Vorsorgeverpflichtungen und des Vorsorgevermögens. Aktuarielle Gewinne und Verluste ergeben sich ­aufgrund von Annahmeänderungen und Erfahrungs­abweichungen. Die Gewinne und Verluste auf dem Ver­mögen entsprechen dem Vermögens­ertrag abzüglich der Beträge, welche im Netto-Zinsaufwand enthalten sind. Die Neubewertungskomponente umfasst ebenfalls Ver­änderungen der nicht erfassten Vermögenswerte abzüglich der Effekte, welche im Netto-Zinsaufwand enthalten sind. Neubewertungskomponenten werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst und können nicht durch die Erfolgsrechnung in den nächsten Jahren umgebucht ­werden (recycling). Die in der Gesamtergebnisrechnung erfassten Beträge können innerhalb des Eigenkapitals verschoben werden. Der Dienstzeitaufwand und der Netto-Zinsaufwand werden in der konsolidierten Jahresrechnung im Personalaufwand erfasst. Neubewertungskomponenten werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Die in der konsolidierten Jahresrechnung erfassten Pen­sionsverbindlichkeiten oder Pensionsvermögen entsprechen der Über- oder Unterdeckung der leistungsorientierten Vorsorgepläne. Das erfasste Pensionsvermögen wird jedoch auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens der Gruppe aus künftigen Beitragsreduktionen oder Rück­zahlungen beschränkt.

Verpflichtungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Gruppe keine andere Möglichkeit mehr hat, als die angebotenen Leistungen zu finanzieren. In jedem Falle wird der Aufwand frühestens zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem auch der übrige Restrukturierungsaufwand erfasst wird. 

Für andere langfristige Leistungen wird der Barwert der erworbenen Verpflichtung am Bilanzstichtag erfasst. Veränderungen des Barwertes werden direkt in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand verbucht.

Arbeitgeberbeiträge an beitragsorientierte Vorsorgepläne werden zu jenem Zeitpunkt, zu dem der Mitarbeiter den Anspruch darauf erwirbt, im Personalaufwand erfasst.

 

4. Änderungen der Rechnungslegungsgrundsätze und Vergleichbarkeit

Neue und überarbeitete International Financial Reporting Standards

Seit dem 1. Januar 2018 sind folgende neue oder revidierte Standards und Interpretationen in Kraft getreten:

Änderungen der IFRS 2014–2016 («Improvements to IFRS 2014–2016 Cycles»)

Im Dezember 2016 veröffentlichte das IASB im Rahmen seines Annual-Improvement-Projektes «Improvements to IFRS 2014–2016 Cycles» mehrere Änderungen bestehender IFRS. Diese umfassen sowohl Änderungen verschiedener IFRS mit Auswirkung auf den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Geschäftsvorfällen als auch terminologische oder redaktionelle Korrekturen. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

 

IFRS 9 Finanzinstrumente

Die Zuordnung der Finanzinstrumente erfolgt zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung nach den Kriterien von IFRS 9. Die VP Bank Gruppe wendet seit dem 1. Januar 2011 IFRS 9 (2010) und seit dem 1. Januar 2015 IFRS 9 (2013) vorzeitig an. Falls die Hedge Bedingungen erfüllt sind, wendet die VP Bank Gruppe Hedge Accounting gemäss IFRS 9 (2013) vorzeitig an. Die Änderungen zwischen IFRS 9 (2013) und IFRS 9 (2014) betreffend Klassifizierung und Bewertung von Schuldtiteln at fair falue through OCI (FVTOCI), die im IFRS 9 (2013) noch nicht existierten, hatten keinen Einfluss auf die Abschlusserstellung. Dem­zufolge gibt es auch keine Überleitungsrechnung für den neuen IFRS 9 (2014) betreffend Klassifizierung und Bewertung (Phase I) sowie Hedge Accounting (Phase III).

 

Anwendung von IFRS 9 Wertminderungsvorschriften (Phase II)

Am 1. Januar 2018 ersetzte IFRS 9 Impairment die nach IAS 39 berechneten Einzel- und Portfoliowertberichtigungen. Der neue Standard umfasst sämtliche Positionen der Aktivseite und Ausserbilanzpositionen, die einem potentiellen Kreditrisiko unterliegen und nicht bereits erfolgswirksam zu Fair Value bilanziert werden. Am 1. Januar 2018 wurden die Einzel- und Portfoliowertberichtigungen nach IAS 39 über das Eigenkapital ausgebucht und erwartete Kreditverluste nach IFRS 9 Impairment in das Eigenkapital ein­gebucht. Aus dieser Aus- und Einbuchung aufgrund der Umstellung auf IFRS 9 Impairment resultiert ein Effekt nach Steuern in der Höhe von CHF 0.044 Mio., welcher direkt im Eigenkapital verbucht wurde.

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Einteilung der wesentlichen Bilanzpositionen, welche unter IFRS 9 Impairment fallen, auf die einzelnen Stufen sowie die gemäss dem Standard ermittelte Wertberichtigung (ohne Steuern) per 31.12.2017.

Per 31.12.2017 betrug die ermittelte Wertberichtigung der VP Bank Gruppe nach IFRS 9 Impairment für die Stufe 1 CHF 2.2 Mio., für die Stufe 2 CHF 20.7 Mio. und für die Stufe 3 CHF 41.7 Mio. Dies entspricht einer Summe von CHF 64.6 Mio. 

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Wertberichtigungen per 31.12.2017 sowie die Verrechnung per 01.01.2018 mit IFRS 9 Phase 2. 

Wertberichtigungen für Kreditrisiken

 

31.12.2017 / 01.01.2018

41'543

25'359

66'902

64'589

2'313

In Übereinstimmung mit IFRS 9 wurde auf eine Anpassung der Vorjahresperiode verzichtet. 

Ergänzende Informationen können im Geschäftsbericht 2017 der VP Bank Gruppe, Änderungen der Rechnungs­legungsgrundsätze und Vergleichbarkeit, im Abschnitt International Financial Reporting Standards, die 2018 oder später eingeführt werden müssen, im Subabschnitt Anwendung von IFRS 9 Impairment auf Seite 135 nachgelesen werden. 

 

IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden

In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. Der Standard bietet dafür ein einziges prinzipienbasiertes fünfstufiges Modell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist.

IFRS 15 wurde im Mai 2014 herausgegeben und ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Einführung von IFRS 15 hatte im Allgemeinen keinen oder nur wenig Einfluss auf die Erfassung, Bilanzierung, Darstellung und Offenlegung der VP Bank Gruppe. Sofern materiell, erfolgt die Aufnahme weiterer Erlöspositionen zu einer detaillierteren Darstellung der gezeigten Erlösarten aus Erträgen aus dem Dienstleistungs- und Kommissionsgeschäft.

 

International Financial Reporting Standards, die 2019 oder später eingeführt werden müssen

Zahlreiche neue Standards, Überarbeitungen und Inter­preta­tionen von bestehenden Standards wurden publiziert, welche für Geschäftsjahre, beginnend am 1. Januar 2019 oder später, zwingend angewandt werden müssen. Die folgenden neuen oder geänderten IFRS-Standards bzw. Interpretationen werden zurzeit analysiert oder sind für die VP Bank Gruppe ohne Bedeutung. Die VP Bank Gruppe machte von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung keinen Gebrauch.

 

IFRS 16 – Leasingverhältnisse

Der International Accounting Standards Board hat IFRS 16 «Leasingverhältnisse», den neuen Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen, veröffentlicht. Für Leasingnehmer sieht der neue Standard ein Bilanzierungsmodell vor, das auf eine Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Mietleasing verzichtet. Künftig werden die meisten Leasingver­einbarungen in der Bilanz zu erfassen sein. Für Leasing­geber bleiben die Regelungen aus IAS 17 «Leasingverhältnisse» weitgehend bestehen, so dass hier auch künftig zwischen Finanzierungs- und Mietleasingverein­barungen mit entsprechend unterschiedlichen Bilanzie­rungskon­sequenzen zu unterscheiden ist. IFRS 16 ersetzt IAS 17 sowie die dazugehörigen Interpretationen und ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Auswirkungen dieses neuen Standards auf die VP Bank Gruppe werden als nicht wesentlich eingestuft. Die VP Bank Gruppe wendet den modifiziert retroperspektiven Ansatz an, wonach bei der Erstanwendung die Leasingverbindlichkeit und das Right-of-Use Asset (RoU) zum Barwert der ausstehenden Leasing­raten auf Basis der Grenzfinanzierungsrate erfolgt. Es bestehen Leasingsachverhalte für Mieten für Liegenschaften und Räumlichkeiten sowie Fahrzeuge. Die Bilanzsumme wird um rund CHF 36 Mio. vergrössert. In der Erfolgsrechnung fallen ab 2019 anstelle von Miet­aufwänden (rund CHF 6 Mio.) neu Abschreibungen (rund CHF 6 Mio.) und Zinsaufwände (rund CHF 0.5 Mio.) an.

 

IAS 19 – Leistungen an Arbeitnehmer, Änderungen der Planänderung, -kürzung oder -abgeltung

Die Änderungen der Bilanzierungsvorschriften in IAS 19 betreffen Leistungen an Arbeitnehmer für den Fall einer Anpassung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Vorsorgeplanes. Zukünftig wird zwingend verlangt, dass bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplanes der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln sind, die zur erforderlichen Neubewertung der Nettoschuld (Vermögenswert) verwendet wurden. Weiter wurden Ergänzungen zur Klarstellung aufgenommen, wie sich eine Planänderung, -kürzung oder -abgeltung auf die Anforderungen an die Vermögenswertobergrenze auswirkt. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.

 

IFRIC 23

Die Interpretation ist auf zu versteuernde Gewinne (steuerliche Verluste), steuerliche Bemessungsgrundlagen, noch nicht genutzte Verlustvorträge, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze anzuwenden, wenn Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung nach IAS 12 besteht. Ein Unternehmen hat Ermessen anzuwenden, wenn es bestimmt, ob jede steuerliche Behandlung einzeln oder ob manche steuerlichen Behandlungen gemeinsam beurteilt werden sollen. Die Entscheidung sollte darauf beruhen, welcher Ansatz die bessere Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit ermöglicht. 

Ein Unternehmen hat zu erwägen, ob es wahrscheinlich ist, dass die entsprechende Behörde die jeweilige steuerliche Behandlung (oder Kombination von steuerlichen Behandlungen) akzeptiert, die es bei seiner Ertragsteuererklärung verwendet hat oder zu verwenden beabsichtigt.

Wenn das Unternehmen zum Schluss gelangt, dass dies nicht wahrscheinlich ist, hat es den wahrscheinlichsten Wert der steuerlichen Behandlung zu verwenden. Die Entscheidung sollte darauf beruhen, welche Methode die bessere Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit ermöglicht.

IFRIC 23 tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig, wird von der VP Bank Gruppe aber nicht angewandt. Die Übernahme der Änderungen wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernrechnung der VP Bank Gruppe haben.

 

5. Eigenmittelbewirtschaftung

Im Fokus eines wertorientierten Risikomanagements steht die Erwirtschaftung einer aus Sicht der Aktionäre risiko­gerechten, nachhaltigen Rendite auf das investierte Kapital. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die VP Bank im ­Rahmen der Bewirtschaftung ihrer Eigenmittel auf eine konsequente Verzahnung von Rentabilität und Risiko; sie verzichtet bewusst darauf, kurzfristige Zinsvorteile zulasten der Kapitalsicherheit zu erwirtschaften. Die VP Bank vermeidet extreme Risiken, welche die Risikotragfähigkeit und damit die Gesundheit bzw. Existenz der Gruppe gefährden könnten, und steuert sämtliche Risiken innerhalb des vom Verwaltungsrat besprochenen Risikobudgets. Dank der starken Kapitalisierung kann die VP Bank in das Wachstum der Geschäfte investieren. Bei der Bewirtschaftung des Kapitals prüft die VP Bank sowohl den Eigenkapitalbedarf (Mindestkapitalbetrag zur Abdeckung der Risiken gemäss den aufsichtsrechtlichen Anforderungen) als auch die ­verfügbaren anrechenbaren eigenen Mittel (das Kapital der VP Bank, berechnet nach den Kriterien der Auf­sichtsbe­hörden) und prognostiziert deren künftige Entwicklung. Eigenmittel, die nicht für das Wachstum oder ­ die Geschäftstätigkeiten benötigt werden, erstattet die VP Bank durch Dividendenzahlungen im Sinne der lang­fristigen Dividendenpolitik. Durch aktive Bewirtschaftung ist die VP Bank so in der Lage, die solide Kapitalisierung sowie das Kreditrating aufrechtzuerhalten und weiterhin nachhaltig Wert für die Aktionäre zu schaffen.

 

Kapitalkennzahlen

Die Bestimmung des Eigenmittelerfordernisses und des Tier Kapitals nach Basel III erfolgt auf Basis des IFRS-Konzern­abschlusses, wobei unrealisierte Erfolge vom Kernkapital in Abzug gebracht werden. Das Gesamtkapital (Kern- und Ergänzungskapital) muss sich auf mindestens 13 Prozent der risikogewichteten Aktiven belaufen.

Per 31. Dezember 2018 beliefen sich die risikogewichteten Aktiven auf CHF 4.5 Mrd., gegenüber CHF 3.8 Mrd. im Vorjahr. Das Kernkapital betrug per 31. Dezember 2018 CHF 942.8 Mio., gegenüber CHF 976.6 Mio. im Vorjahr. Die Gesamtkapitalquote reduzierte sich um 4.8 Prozentpunkte von 25.7 Prozent am 31. Dezember 2017 auf 20.9 Prozent per 31. Dezember 2018. Sowohl am 31. Dezember 2017 als auch am 31. Dezember 2018 war die VP Bank Gruppe gemäss den jeweils gültigen Richtlinien der FMA und der BIZ ausreichend kapitalisiert.