8. Revisionsstelle

8.1 Dauer des Mandates und Amtsdauer des leitenden Revisors

Die Ernst & Young AG, Bern, ist seit 1956 Revisionsstelle (nach PGR 5) der VP Bank AG und seit 1994 Konzernprüfer der VP Bank Gruppe. Die Ernst & Young AG übt zusätzlich das Mandat als bankengesetzliche Revisionsstelle im Sinne des liechtensteinischen Bankengesetzes (BankG Art. 37 ff.) aus. Der verantwortliche leitende Revisor, Bruno Patusi, ist seit dem Jahr 2014 (Generalversammlung vom 25. April 2014) für die VP Bank zuständig.

8.2 Revisionshonorar

Die Ernst & Young AG verrechnete der VP Bank Gruppe im Geschäftsjahr 2014 Honorare im Umfang von CHF 1.49 Mio. (Vorjahr CHF 1.68 Mio.) für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Prüfung der Jahresrechnungen der VP Bank und deren Gruppengesellschaften sowie der Prüfung der Konzernrechnung der VP Bank Gruppe.

8.3 Zusätzliche Honorare

Die Ernst & Young AG erbrachte ausserdem revisionsnahe Dienstleistungen sowie Beratungs­arbeiten im Umfang von CHF 0.34 Mio. (Vorjahr: CHF 0.21 Mio.).

8.4 Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision

Das Audit & Risk Management Committee überprüft sowohl die mehrjährige Revisionsplanung als auch die geplanten jährlichen Revisionseinsätze und bespricht diese in einem besonderen Traktandum mit dem Mandatsleiter der externen Revisionsstelle und dem Leiter des Group Internal Audit. Das Audit & Risk Management Committee legt besonderen Wert auf einen risikoorientierten Ansatz in der Planung und der Durchführung sowie auf eine sinnvolle Koordination der Prüfungs­tätigkeiten von externer und interner Revision.

Sämtliche Berichte der externen Revisionsstelle werden jeweils im Rahmen der Sitzungen des Audit & Risk Management Committee behandelt. Die externe Revisionsstelle nahm im Jahr 2014 an allen Sitzungen des Audit & Risk Management Committee teil, an denen Traktanden im Zusammenhang mit der externen Revision behandelt wurden. Ausserdem war der Mandatsleiter zur Präsentation und Behandlung des bankengesetzlichen Berichts an der Sitzung des Verwaltungs­rates anwesend.

Das Audit & Risk Management Committee bewertet und beurteilt jährlich die Wirksamkeit und die Unabhängigkeit der externen Revision. Dabei stützt es sich auf die von der externen Revisionsstelle erstellten Dokumente wie den bankengesetzlichen Bericht und Management Letters sowie auf mündliche und schriftliche Stellungnahmen zu Einzelaspekten und Sachfragen im Zusammenhang mit der Rechnungslegung und der Revision. Des Weiteren erfolgt jährlich eine systematische Beurteilung auf Basis von Checklisten und Honorarbranchenvergleichen. Aufgrund dieser Evaluation erfolgt ein Antrag an den Verwaltungsrat zuhanden der Generalversammlung zur Wahl der externen Revisionsstelle und des Konzernprüfers.