1. Konzernstruktur und Aktionariat

1.1 Konzernstruktur

1.1.1 Darstellung der operativen Konzernstruktur

Die VP Bank AG ist als Aktiengesellschaft gemäss liechtensteinischem Recht konstituiert. Sie ist die Muttergesellschaft (Stammhaus) der VP Bank Gruppe. Das Organigramm auf Seite 18 zeigt die operative Gruppenstruktur und spiegelt die Organisation der VP Bank Gruppe nach Segmenten wider.

Die Tochtergesellschaften und die wesentlichen Beteiligungen, die zum Konsolidierungskreis gehören, sind unter Angabe von Firma, Sitz und Aktienkapital sowie der Beteiligungsquote im Finanzbericht (Seite 141) aufgeführt. 

Die Geschäftsleitung des Stammhauses wird als «Group Executive Management (GEM)» bezeichnet. Sie nimmt sowohl die operative Führung des Stammhauses als auch die Funktion der Grup­penleitung für die VP Bank Gruppe wahr 1. Die Mitglieder der Geschäftsleitung sind in den Ver­waltungsräten der Tochtergesellschaften vertreten. Als Verwaltungsratspräsident der einzelnen Tochtergesellschaft amtiert in der Regel der Chief Executive Officer oder ein anderes Mitglied der Geschäftsleitung. 

1.1.2 Kotierte Gesellschaften, die zum Konsolidierungskreis gehören

Die Inhaberaktien der VP Bank, Vaduz, sind an der SIX Swiss Exchange kotiert; die Namenaktien sind nicht kotiert.

 

ISIN

Valorennummer

Jahresschluss­kurs 
CHF

Markt­wert 
CHF Mio.

LI0010737596

1.073.759

8.50

51

 

LI0010737216

1.073.721

85.00

452

1

503

 

  1. Börsenkapitalisierung der kotierten Inhaberaktien per 31.12.2014

Der Konsolidierungskreis enthält keine weiteren kotierten Gesellschaften.

1.2 Bedeutende Aktionäre (Ankeraktionäre)

Per 31. Dezember 2014 haben die folgenden Aktionäre deklariert, mehr als 10 Prozent am Aktienkapital der VP Bank zu halten oder mehr als 5 Prozent der Stimmrechte auszuüben.

Namen­-aktien

Inhaber­-aktien

Stimmen

Stimmen­anteil

Kapital-
­anteil

4'452'447

1'026'406

5'478'853

48.4 %

24.9 %

658'370

540'709

1'199'079

10.6 %

10.3 %

0

855'395

855'395

7.6 %

14.5 %

Im Berichtsjahr sind keine weiteren Offenlegungsmeldungen im Sinne von Art. 25 des Gesetzes des Fürstentums Liechtenstein über die Offenlegung von bedeutenden Beteiligungen an einer börsenkotierten Gesellschaft bzw. im Sinne von Art. 20 des Schweizer Bundesgesetzes über die Börsen und den Effektenhandel eingetroffen. Es bestehen keine Aktionärsbindungsverträge.

1.3 Kreuzbeteiligungen

Die VP Bank ist keine kapital- oder stimmenmässige Kreuzbeteiligung mit anderen Gesellschaften eingegangen.