9. Informationspolitik

Die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen der VP Bank erfolgen rechtswirksam in den amtlichen liechtensteinischen Publikationsorganen (Statuten, Art. 25 Ziffer 1).

Die VP Bank informiert die Aktionäre und die Kapitalmarktteilnehmer offen, umfassend und zeitgerecht. Ihre Informationspolitik richtet sich nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Kapitalmarktteilnehmer. Die VP Bank informiert die Aktionäre und die Kapitalmarktteilnehmer mit ausführlichen Jahres- und Halbjahresberichten, die für die VP Bank Gruppe nach den Inter­national Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt werden, sowie mit Medieninformationen über aktuelle Veränderungen und Entwicklungen. Als an der SIX Swiss Exchange kotiertes Unternehmen unterliegt die VP Bank insbesondere der Pflicht zur unverzüglichen Bekanntgabe kurs­relevanter Ereignisse (Ad-hoc-Publizitätspflicht).

Agenda

Ausserordentliche Generalversammlung: 10. April 2015
52. Ordentliche Generalversammlung: 24. April 2015
Publikation Halbjahreszahlen 2015: 25. August 2015
Bilanzmedienkonferenz, Geschäftsergebnis 2015: 8. März 2016

Wei­ter­füh­ren­de In­for­ma­tio­nen zum Un­ter­neh­men wie auch zu Sta­tu­ten, OGR so­wie wei­te­re Pu­bli­ka­tio­nen fin­den In­ves­to­ren und an­de­re in­ter­es­sier­te Per­so­nen auf der Web­site www.vpbank.com

Kontakt

VP Bank AG
Tanja Muster · Leiterin Group Communications & Marketing
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