Nachhaltigkeit bei der VP Bank

Vor dem Hintergrund globaler Entwicklungen hat die gesellschaftliche Unternehmensverantwortung eine zunehmende Gewichtung in der öffentlichen Wahrnehmung von Unter­nehmen gewonnen. Nachhaltige Unternehmensführung, Corporate Social Responsibility (CSR) und Corporate Citizen­ship sind dabei verschiede Ausdrücke, die im Kern das gleiche Anliegen meinen. Es geht darum, die Geschäftstätigkeit ganzheitlich zu betrachten und ökonomisch, ökologisch und sozial verträglich zu gestalten. Der Bankensektor ist eine der wesentlichen Branchen in der Volkswirtschaft und wird daher von Analysten und Investoren genau beobachtet. In deren Unternehmensbewertung fliesst verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln zunehmend mit ein.

Die Rolle der VP Bank in der Gesellschaft ist geprägt von einer gelebten Verantwortung gegenüber ihren Interessensgruppen sowie der Umwelt. Die Ausrichtung auf nachhaltige Unternehmensführung ist für die VP Bank ein wesentlicher Faktor erfolgreicher unternehmerischer Tätigkeit.

 

Das Bekenntnis der VP Bank

Die VP Bank Gruppe bekennt sich zum Prinzip des nachhaltigen Handelns. Sie ist überzeugt, dass verantwortungsvolles Handeln und wirtschaftlicher Erfolg einander bedingen. Die Aktivitäten der VP Bank im Bereich der Nachhaltigkeit helfen, das Vertrauen ihrer Kunden zu stärken und auszubauen. Verantwortungsvolles Handeln ist somit ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur, der internen Arbeits­prozesse sowie des operativen Geschäftes der VP Bank. Darüber hinaus verfügt die VP Bank über hohe Standards im Bereich der Corporate Governance.

Die VP Bank führt einen konstruktiven Dialog mit Kunden, Mitarbeitenden, Aktionären sowie ihrem übrigen gesellschaftlichen Umfeld und bezieht diesen in ihre geschäftlichen Entscheidungen ein. Dadurch schafft sie Mehrwert für alle ihre Anspruchsgruppen.

Die Stiftung Fürstl. Kommerzienrat Guido Feger ist Haupt­aktionär der VP Bank. Errichtet 1954 vom Gründer der Bank, unterstützt sie soziale, karitative und kulturelle Projekte, prägt dadurch die Unternehmenskultur und bringt mit ihren Engagements den sozialen Charakter der Bank zum Ausdruck.

Als Partner der Klimastiftung Schweiz gewährt die VP Bank finanzielle Unterstützung für Energieeffizienz und Klimaschutzprojekte kleiner und mittlerer Unternehmen in der Schweiz und in Liechtenstein.

Ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt versucht die VP Bank darüber hinaus mit gezielten Massnahmen für einen sparsamen Umgang mit den Ressourcen gerecht zu werden. Zudem steht die VP Bank durch ihre Geschäftstätigkeit in einer regen Wechselbeziehung zur Gesellschaft und trägt damit zur Weiterentwicklung und Sicherung des Wirtschafts- und Industriestandortes Liechtenstein bei.

Mit ihrer Nachhaltigkeitspolitik definiert die VP Bank klare Minimalstandards für Produkte und Dienstleistungen. Diese Politik gilt bei der Annahme von Spargeldern ebenso wie bei der Kreditvergabe und im Anlagegeschäft. Dabei ist die VP Bank bemüht, ihren Bankbetrieb CO₂-neutral zu halten.

 

Förderung korrekten Verhaltens

Der Bestechung als Kern von Korruption, der Vorteilsgewährung und -annahme sowie der Geldwäscherei im Bankgeschäft wirkt die VP Bank aktiv entgegen. Dies geschieht auf der einen Seite durch regelmässige Schulungen der Kundenberater, auf der anderen Seite durch die Überwachung der Regelungen in der Dienstordnung und in einem Verhaltens­kodex (Code of Conduct). 

Neben den Werten und Führungsgrundsätzen legt der Code of Conduct das Bekenntnis der VP Bank zu einer ethisch korrekten Geschäftsführung fest. Die VP Bank verfolgt die Vision, mit einzigartigen Kundenerlebnissen zu begeistern. Dies erfordert Kundennähe und Vertrauen. Beides fördert die VP Bank, indem sie ihr Handeln mittels freiwilliger Selbstverpflichtung an ethischen Grundwerten ausrichtet und ein tragfähiges Fundament an Handlungsgrundsätzen schafft.

Der Code of Conduct legt die ethischen Prinzipien der VP Bank verbindlich fest und dient als Anleitung für korrektes Handeln. Alle Mitarbeitenden erhalten bei Arbeitsbeginn ein Exemplar des Code of Conduct. Das Dokument steht zusätzlich im Intranet der VP Bank sowie auf der Website als Datei zum Download zur Verfügung. Verstösse gegen den Code of Conduct werden ohne Kompromisse mit Disziplinarmass­nahmen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen geahndet.

Ergänzend regelt die Dienstordnung der VP Bank wichtige Verhaltensweisen zu den Themen Bankgeheimnis, Diskretion, Datenintegrität, Gleichstellung, Social Media Guidelines, Interessenskonflikte, Insiderinformationen und Datenschutz. Die Dienstordnung ist eine Weisung und integrierender Bestandteil jedes Arbeitsvertrages. Sie gilt für alle Mitarbeitenden der VP Bank.

Es ist Ziel der VP Bank, die Bestrebungen im Bereich der Nachhaltigkeitspolitik laufend auszubauen und zu verbessern. Im August 2015 hat das Group Executive Management ein vermehrtes Engagement der VP Bank im Bereich Nachhaltigkeit/CSR beschlossen. Diesem Beschluss folgend, wird CSR in der VP Bank Gruppe weiter gestärkt. Dies soll unter anderem geschehen durch: 

  • verstärkte Vernetzung in relevanten Interessensgruppen
  • Beitritt der VP Bank beim UN Global Compact (siehe unten)
  • aktive interne Bewusstseinsbildung
  • vermehrte Integration in das Beratungsgespräch
  • Einführung eines «Volunteering Day»

 

Zur Umsetzung wurde 2015 eine CSR-Arbeitsgruppe ins Leben gerufen.

Die Berichte über getroffene Massnahmen und Zielerrei­chungen werden derzeit primär mit Daten aus Liechtenstein belegt. Die VP Bank plant, in den nächsten Jahren ein gruppenweites Reporting zu Umweltzahlen erheben zu können. Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit/CSR sind in den folgenden Kapiteln zu finden:

 

CSR – Berichterstattungspflicht

Zu nachhaltigem Wirtschaften und unternehmerischer Verantwortung gehört unabdingbar Transparenz. Das bedeutet die Offenlegung jener Informationen, die für die wesent­lichen Anspruchsgruppen/Stakeholder wichtig sind. Als gesellschaftlich verantwortungsbewusst handelndes Unternehmen möchte die VP Bank auch mit der Berichterstat­tung gegenüber ihren Stakeholdern ein Zeichen setzen.

Um Europas Wirtschaft erfolgreicher und wettbewerbsfähiger zu machen, setzt die EU bei grösseren kapitalmarktorientierten Unternehmen künftig auf die Offenlegung nichtfinan­zieller Kennzahlen. Im Februar 2014 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf eine Berichtspflicht zur gesellschaftlichen Verantwortung (CSR) geeinigt. Grosse Unternehmen sollen künftig zu ihren Leistungen hinsichtlich Umwelt, Gesellschaft, Mitarbeitern, Menschenrechten, Korruptionsbekämpfung und Vielfalt in Führungsgremien (Diversity) berichten. Zu den Rahmenwerken, die die Unternehmen dazu nutzen können, zählt der UN Global Compact.

 

UN Global Compact

Der United Nations Global Compact (deutsch: Globaler Pakt der Vereinten Nationen) ist ein weltweiter Pakt, der zwischen Unternehmen und der UNO geschlossen wird, um die Glo­balisierung sozialer und ökologischer zu gestalten. Der UN Global Compact ist die weltweit grösste Nachhaltig­keitsini­tiative mit über 12'000 Unterzeichnern in 170 Staaten, davon 8'000 Unternehmen.

Mit dem Beitritt verpflichten sich die Unternehmen, in Zukunft bestimmte soziale und ökologische Mindeststandards einzuhalten. Diese Grundsätze sind in zehn Prinzipien gefasst. Sie geben den Unternehmen vor:

 

  1. die international verkündeten Menschenrechte zu respektieren und ihre Einhaltung innerhalb ihrer Einflusssphäre zu fördern,
  2. sicherzustellen, dass sie nicht bei Menschenrechtsverletzungen mitwirken,
  3. die Rechte ihrer Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu betätigen, zu respektieren sowie deren Recht auf Kollektivverhandlungen effektiv anzuerkennen,
  4. alle Formen von Zwangsarbeit bzw. erzwungener Arbeit auszuschliessen,
  5. an der Abschaffung von Kinderarbeit mitzuwirken,
  6. jede Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf auszuschliessen,
  7. eine vorsorgende Haltung gegenuber Umweltgefährdungen einzunehmen,
  8. Initiativen zur Förderung grösseren Umweltbewusstseins zu ergreifen,
  9. zur Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien zu ermutigen,
  10. gegen alle Arten der Korruption einzutreten, einschliesslich Erpressung und Bestechung.

 

Die unterzeichnenden Unternehmen sollen über die Ein­haltung einen jährlichen Bericht verfassen. 

Die VP Bank hat entschieden, künftig das Regelwerk des UN Global Compact zu nutzen. Der Beitritt erfolgte Anfang 2016. Im Geschäftsbericht über das Jahr 2016 wird die VP Bank erstmals gemäss diesem Regelwerk Rechenschaft ablegen.

Weiterführende Informationen zum UN Global Compact finden Sie unter folgendem Link: www.unglobalcompact.org