2. Kapitalstruktur
2.1 Kapital
Das Aktienkapital der VP Bank beträgt CHF 66'154'167 und ist eingeteilt in 6'015'000 voll einbezahlte Namenaktien A mit einem Nennwert von je CHF 10.00 sowie 6'004'167 voll einbezahlte Namenaktien B mit einem Nennwert von je CHF 1.00 (siehe Finanzbericht, → Seite 174).
| Anzahl | Stand 31.12.2023 Kapital in CHF |
---|---|---|
Namenaktien A | 6'015'000 | 60'150'000 |
Namenaktien B | 6'004'167 | 6'004'167 |
Total | 12'019'167 | 66'154'167 |
2.2 Kapitalband und bedingtes Kapital
Die VP Bank verfügt nicht über bedingtes Kapital. Ein Kapitalband ist für die VP Bank AG als liechtensteinische Gesellschaft nicht anwendbar.
2.3 Kapitalveränderungen
Das gesamte Eigenkapital der VP Bank entwickelte sich in den vergangenen drei Geschäftsjahren (zum jeweiligen Bilanzstichtag) wie folgt:
in CHF 1'000 | 31.12.2021 | 31.12.2022 | 31.12.2023 |
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Aktienkapital | 66'154 | 66'154 | 66'154 |
Kapitalreserve | 47'049 | 47'049 | 47'049 |
Gesetzliche Reserve | 239'800 | 239'800 | 239'800 |
Andere Reserven | 361'062 | 363'615 | 366'007 |
Rückstellungen für allgemeine Bankrisiken | 63'150 | 63'150 | 63'150 |
Bilanzgewinn | 158'736 | 149'498 | 145'469 |
Total | 935'951 | 929'266 | 927'629 |
2.4 Aktien und Partizipationsscheine
Die Namenaktien A der VP Bank sind an der SIX Swiss Exchange AG frei handelbar. Die Namenaktien B sind nicht kotiert, jedoch in der regionalen Bevölkerung gestreut. Beide Aktienkategorien sind mit den im liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) und in den Statuten festgelegten Mitgliedschaftsrechten ausgestattet.
An der Generalversammlung der VP Bank berechtigt jede Namenaktie A (Nennwert CHF 10.00) und jede Namenaktie B (Nennwert CHF 1.00), unabhängig von ihrem Nennwert, zu einer Stimme.
Die VP Bank hat keine Partizipationsscheine ausgegeben.
2.5 Genussscheine
Die VP Bank hat keine Genussscheine ausgegeben.
2.6 Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen
Die Eintragung und die Übertragung von Namenaktien sind in Art. 7 der Statuten3 im Detail geregelt. Nur die im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionäre sind zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte der Gesellschaft gegenüber legitimiert.
Der Verwaltungsrat kann die Registrierung im Aktienregister für Namenaktionäre B (Art. 7a der Statuten) aus wichtigen Gründen verweigern. Im Berichtsjahr hat der Verwaltungsrat von dieser Kompetenz keinen Gebrauch gemacht.
2.7 Wandelanleihen und Optionen
Die VP Bank hat keine Wandelanleihen oder Optionen auf eigene Aktien ausgegeben.