Rechnungslegungsgrundsätze und Erläuterungen
Die ungeprüfte Zwischenberichterstattung wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IAS 34) erstellt. Der Halbjahresabschluss ist auf der Basis der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Jahresabschlusses 2016 erstellt worden. Daraus ergaben sich Umgliederungen in der Vorjahresperiode 2016, wobei sich der Erfolg aus dem Zinsgeschäft um CHF 2.2 Mio. reduzierte. Der Erfolg Handelsgeschäft erhöhte sich in der Vorjahresperiode 2016 um den gleichen Betrag. Die entsprechenden Rechnungslegungsgrundsätze sind im Geschäftsbericht 2016, Seite 113 ff., zu finden.
Weiter wurde per Ende 2016 die Darstellung der Erfolgsrechnung (und damit auch die Segmentberichterstattung) an die aktuelle Branchenusanz angepasst. Das Zwischentotal «Bruttoerfolg» wurde durch den Begriff «Geschäftsertrag» ersetzt. Ausserdem wurden die Positionen «Abschreibungen» und «Wertberichtigungen, Rückstellungen und Verluste» neu im «Geschäftsaufwand» ausgewiesen. Das bisherige Zwischentotal «Bruttogewinn» entfällt. Durch diese Neugestaltung erhöhte sich das Zwischentotal «Geschäftsaufwand» im Halbjahr 2016 von CHF 89.4 Mio. auf CHF 101.5 Mio. Die übrigen Positionen bleiben gleich respektive entfallen.
Neue und überarbeitete International Financial Reporting Standards
Seit dem 1. Januar 2017 sind folgende neue und revidierte Standards und Interpretationen in Kraft:
Änderungen der IFRS 2014–2016 («Improvements to IFRS 2014–2016 Cycles»)
Im Dezember 2016 veröffentlichte das IASB im Rahmen seines Annual-Improvement-Projektes «Improvements to IFRS 2014–2016 Cycles» mehrere Änderungen bestehender IFRS. Diese umfassen sowohl Änderungen verschiedener IFRS mit Auswirkung auf den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Geschäftsvorfällen als auch terminologische oder redaktionelle Korrekturen. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
IAS 7 – Kapitalflussrechnung (Änderungen an IAS 7)
Die Änderungen zielen darauf ab, IAS 7 klarzustellen und die Informationen zu verbessern, die Abschlussadressaten in Bezug auf die Finanzierungstätigkeiten eines Unternehmens zur Verfügung gestellt werden. Sie treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
IAS 12 – Ertragssteuern (Änderungen in Bezug auf den Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste)
Mit den Änderungen werden folgende Sachverhalte klargestellt:
- Nicht realisierte Verluste bei schuldrechtlichen Instrumenten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, deren steuerliche Basis aber die Anschaffungskosten sind, führen zu abzugsfähigen temporären Differenzen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Halter erwartet, den Buchwert des Vermögenswerts dadurch wiederzuerlangen, dass er diesen bis zur Fälligkeit hält und sämtliche vertraglichen Zahlungen vereinnahmt, oder ob er ihn zu veräussern beabsichtigt.
- Der Buchwert eines Vermögenswerts stellt nicht die Obergrenze für die Schätzung wahrscheinlicher, zukünftig zu versteuernder Gewinne dar.
- Bei der Schätzung zukünftig zu versteuernder Gewinne sind Steuerabzüge aus der Umkehrung abzugsfähiger temporärer Differenzen herauszurechnen.
- Ein Unternehmen hat einen latenten Steueranspruch in Kombination mit anderen latenten Steueransprüchen zu beurteilen. Wenn das Steuerrecht die Realisierung steuerlicher Verluste beschränkt, hat ein Unternehmen einen latenten Steueranspruch in Kombination mit anderen latenten Steueransprüchen der gleichen (zulässigen) Art zu beurteilen.
Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Halbjahresabschluss.
Aktienrückkauf
Die VP Bank AG hatte beschlossen, im Rahmen der Ermächtigung der Generalversammlung vom 24. April 2015 die Anzahl eigener Aktien mittels eines weiteren Aktienrückkaufs auf bis zu 10 % des Aktienkapitals zu erhöhen. Die VP Bank AG knüpfte damit an die zwei erfolgreichen Programme aus dem Jahr 2015 an.
Die VP Bank AG war im Rahmen des öffentlichen Aktienrückkaufprogramms bereit, bis zu 120'000 Namenaktien A zurückzukaufen. Sie durfte jedoch zu keinem Zeitpunkt mehr eigene Namenaktien A halten, als es ihr im Rahmen der oben erwähnten Ermächtigung durch die Generalversammlung erlaubt war (bis maximal 601'500 Stück, was 10 % aller Namenaktien A entspricht).
Im Rahmen dieses Rückkaufprogramms erwarb die VP Bank zwischen dem 7. Juni 2016 und 31. Mai 2017 88'835 Namenaktien A zu einem Preis CHF 8.8 Mio.
Die zurückgekauften Namenaktien A sollen für künftige Akquisitionen oder für Treasury-Management-Zwecke verwendet werden. Die VP Bank AG hatte die Zürcher Kantonalbank mit der Durchführung des Rückkaufs der börsenkotierten Namenaktien A beauftragt.
Rückstellungen
Das Halbjahresergebnis beinhaltet eine Rückstellung basierend auf einer entsprechenden Einigung mit den Behörden in Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit unversteuerten Vermögenswerten deutscher Kunden. Dies ist eine umfassende Lösung und gilt für sämtliche deutschen Bundesländer. Sie schafft somit Klarheit und Rechtssicherheit. Die Einigung umfasst die VP Bank AG und alle ihre Tochterbanken. Das Halbjahresergebnis beinhaltet eine Rückstellung für die Einigung in der Höhe von EUR 9.9 Mio.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Der Verwaltungsrat hat den Halbjahresbericht an seiner Sitzung vom 17. August 2017 behandelt, genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben.
International Financial Reporting Standards, die 2018 oder später eingeführt werden müssen
IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden
In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. Der Standard bietet dafür ein einziges, prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist.
IFRS 15 wurde im Mai 2014 herausgegeben und ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Gemäss aktuellem Umsetzungsstand wird die Einführung von IFRS 15 im Allgemeinen nur wenig Einfluss auf die Erfassung, Bilanzierung, Darstellung und Offenlegung der VP Bank Gruppe haben. Sofern in Zukunft materiell, erfolgt die Aufnahme weiterer Erlöspositionen zu einer detaillierteren Darstellung der gezeigten Erlösarten aus Erträgen aus dem Dienstleistungs- und Kommissionsgeschäft.
Anwendung von IFRS 9 Impairment
Die Methodik des Expected Credit Loss unter IFRS 9 ersetzt die heutigen Wertberichtigungen für Kreditrisiken der VP Bank ab 1. Januar 2018. Per 31. Dezember 2017 erfolgen die Berechnung und der Ausweis von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken (Delkredere) letztmals nach heutiger Methodik. Am 1. Januar 2018 wird das Delkredere über das Eigenkapital ausgebucht und erwartete Kreditverluste nach IFRS 9 in das Eigenkapital eingebucht. Veränderungen des erwarteten Kreditverlusts werden fortan in der Erfolgsrechnung verbucht. IFRS 9 Impairment betrifft sämtliche Positionen der Aktivseite, die einem potenziellen Kreditrisiko unterliegen und nicht bereits erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden. Dazu gehören insbesondere Kundenausleihungen, Forderungen gegenüber Banken und Finanzanlagen, bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten. Ebenfalls davon betroffen sind Ausserbilanzpositionen wie etwa Kreditzusagen und Garantien. Die Vorbereitung für die Einführung des Standards in der VP Bank wurde Ende 2015 gestartet. Die Umsetzung befindet sich in der finalen Phase. Nach Abschluss der Phasen «Konzeption», «Analyse» und «Datenaufbereitung» folgt nun, basierend auf dem Fachkonzept, die Adjustierung und Verfeinerung der implementierten Softwarelösung. Gleichzeitig wird die Datenrückführung ins Bankensystem fertiggestellt und die Integration in die laufenden operativen Prozesse vorangetrieben, sodass die VP Bank Gruppe, wo notwendig, die Daten auf der Ebene der Einzelgesellschaften und in der Gruppe per 1. Januar 2018 verbuchen kann.
Für die Modellierung des Expected Credit Losses orientiert sich die VP Bank an internationalen Standards. Verfügt eine Anlage über ein externes Rating einer ankerkannten Ratingagentur (z.B. S&P, Moody’s), wird dieses Rating als Basis für die Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten herangezogen. Liegt kein externes Rating vor, stützt sich die VP Bank grundsätzlich auf das interne Rating ab. Dort, wo die Beschaffung zusätzlicher Information nur unter unverhältnismässig hohen Kosten und Arbeitsaufwänden möglich ist, wurde von erlaubten Vereinfachungen Gebrauch gemacht. So wird z.B. auf Lombardkredite ein sogenannter «Loss Rate Approach» angewendet. Die Höhe erwarteter Kreditverluste bestimmt sich anhand der Zuordnung des Finanzinstruments in eine der drei Stufen: Bei Stufe 1 liegt keine signifikante Verschlechterung der Kreditqualität seit dem erstmaligen Ansatz vor, und es sind Wertminderungen in Höhe des Verlustes aus möglichen Kreditereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate erfolgswirksam zu verbuchen. Liegt kein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung, jedoch eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Wertminderung bis zur Höhe der erwarteten Verluste über die gesamte Restlaufzeit erfolgswirksam zu verbuchen (Stufe 2). In der Stufe 3 hat ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorzuliegen und es ist eine Einzelwertberichtigung für das Finanzinstrument zu erfassen. Verschiedene Studien legen den Schluss nahe, dass die Volatilität der Erfolgsrechnung aufgrund schwankender Wertberichtigungen zukünftig zunehmen wird. Gegenwärtige Analysen zeigen, dass durch den Wegfall bestehender pauschaler Wertberichtigungen und die erstmalige Anwendung von IFRS 9 Impairment für die VP Bank in Summe keine negativen Effekte auf das Eigenkapital und somit die regulatorische Eigenmittelquote zu erwarten sind.
Wichtigste Fremdwährungsumrechnungskurse
Für die wichtigsten Währungen galten nachstehende Umrechnungskurse:
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| Stichtagskurse | Durchschnittskurse | Stichtagskurse | Durchschnittskurse | ||||||
| 30.06.2017 | 30.06.2016 | 31.12.2016 | 1H2017 | 1H2016 | 2016 | Laufendes | Vorjahr | Laufendes | Vorjahr |
USD/CHF | 0.9577 | 0.9742 | 1.0164 | 0.99416 | 0.9819 | 0.9853 | –6 % | –2 % | 1 % | 1 % |
EUR/CHF | 1.0922 | 1.0823 | 1.0720 | 1.07658 | 1.0954 | 1.0897 | 2 % | 1 % | –1 % | –2 % |
SGD/CHF | 0.6955 | 0.7238 | 0.7035 | 0.70807 | 0.7116 | 0.7137 | –1 % | –4 % | –1 % | –0 % |
HKD/CHF | 0.1227 | 0.1256 | 0.1311 | 0.12789 | 0.1264 | 0.1269 | –6 % | –2 % | 1 % | 1 % |
GBP/CHF | 0.1244 | 1.3023 | 1.2559 | 1.25157 | 1.4064 | 1.3333 | –90 % | –90 % | –6 % | –11 % |