Rechnungslegungsgrundsätze und Erläuterungen

Die ungeprüfte Zwischenberichterstattung wurde in Übereinstimmung mit den in der Europäischen Union anwendbaren International Financial Reporting Standards (EU-IFRS, IAS 34) und dem liechtensteinischen Recht erstellt. Der Halbjahresabschluss ist auf der Basis der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Jahresabschlusses 2022 erstellt worden. 

 

Neue und überarbeitete International Financial Reporting Standards

Seit dem 1. Januar 2023 sind folgende neue und revidierte Standards und Interpretationen in Kraft und haben keinen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte Jahresrechnung der VP Bank Gruppe:

Änderungen an IAS 1 Darstellung und Abschluss; Informationen zu wesentlichen anstelle der bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Änderungen an IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen. 

Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern: Latente Steuern auf Vermögenswerte und Schulden aus einer einzigen Transaktion.

 

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Der Verwaltungsrat hat den Halbjahresbericht an seiner Sitzung vom 10. August 2023 behandelt, genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben. 

 

Rechtsfälle

Die VP Bank Gruppe ist im Rahmen des ordentlichen Bankgeschäfts in verschiedene rechtliche Verfahren involviert. Das rechtliche und regulatorische Umfeld, in dem sich die VP Bank Gruppe bewegt, birgt erhebliche Prozess-, Compliance-, Reputations- und andere Risiken im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen und regulatorischen Verfahren. Die Auswirkungen dieser Verfahren auf die finanzielle Stärke bzw. die Profitabilität der VP Bank Gruppe sind abhängig von Verfahrensstand und -ausgang. Die VP Bank Gruppe hat für die Überwachung und die Steuerung dieser Risiken entsprechende Prozesse, Berichte und Gremien eingesetzt. Zudem bildet sie für laufende und drohende Verfahren Rückstellungen, wenn sie die Wahrscheinlichkeit eines finanziellen Vermögensabflusses höher einschätzt als die Wahrscheinlichkeit, dass dieser nicht eintritt. In vereinzelten Fällen, in denen sich der Betrag nicht verlässlich abschätzen lässt, z.B. aufgrund des frühen Stadiums oder der Komplexität eines Verfahrens oder anderer Faktoren, wird keine Rückstellung gebildet, sondern es kann eine Eventualverbindlichkeit ausgewiesen werden. Die nachfolgend beschriebenen Risiken sind gegebenenfalls nicht die einzigen, denen die VP Bank Gruppe ausgesetzt ist. Zusätzliche, gegenwärtig unbekannte Risiken oder derzeit als unwesentlich eingeschätzte Risiken und Verfahren können ebenfalls Einfluss auf den künftigen Geschäftsverlauf, das operative Ergebnis und die Aussichten der VP Bank Gruppe haben.

Der High Court of Justice in London hat der VP Bank (Schweiz) AG Anfang 2020 eine Zivilklage zugestellt. Die VP Bank AG ist ebenfalls Beklagte und erhielt die Klage im März 2020. Hauptbeklagter ist ein ehemaliges Organ eines ausländischen Rentenfonds. Dieser soll in seiner Funktion unrechtmässig Vertriebsentschädigungen für Investmentfonds entgegengenommen haben. Die Klage richtet sich gegen mittlerweile mehr als 40 Beklagte, darunter verschiedene andere Banken und Einzelpersonen, welche Zahlungen abgewickelt oder Vertriebsentschädigungen entrichtet hatten. Der VP Bank AG und der VP Bank (Schweiz) AG wird eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht vorgeworfen. Auch hätten sie bei der Abwicklung der fraglichen Zuwendungen von mindestens USD 46 Mio. mitgewirkt, sodass sie für den entstandenen Schaden eine ausservertragliche Solidarhaftpflicht zu übernehmen hätten. Die VP Bank Gruppe bestreitet die Vorwürfe und den Gerichtsstand. Zwei beklagte Schweizer Banken haben den UK-Gerichtsstand rechtskräftig erfolgreich bestritten.

Aktuell erachtet die VP Bank Gruppe das Risiko eines Vermögensabflusses im oben genannten Fall als gering, weshalb keine Rückstellungen gebildet wurden.

 

Wichtigste Fremdwährungsumrechnungskurse

Für die wichtigsten Währungen galten nachstehende Umrechnungskurse:

 

 

 

 

 

 

 

Veränderungen

 

 

 

Stichtagskurse

Durchschnittskurse

Stichtagskurse

Durchschnittskurse

 

30.06.2023

30.06.2022

31.12.2022

H1 2023

H1 2022

2022

Laufendes
Jahr

Vorjahr

Laufendes
Jahr

Vorjahr

USD/CHF

 0.8947

 0.9574

 0.9252

 0.91231

 0.96986

 0.95513

–3 %

–7 %

–4 %

–6 %

EUR/CHF

 0.9761

 1.0009

 0.9874

 0.98547

 1.02399

 1.00462

–1 %

–2 %

–2 %

–4 %

SGD/CHF

 0.6611

 0.6879

 0.6898

 0.68259

 0.70036

 0.69242

–4 %

–4 %

–1 %

–3 %

HKD/CHF

 0.1142

 0.1220

 0.1185

 0.11639

 0.12357

 0.12197

–4 %

–6 %

–5 %

–6 %

GBP/CHF

 1.1374

 1.1627

 1.1129

 1.12475

 1.19338

 1.17895

 2 %

–2 %

–5 %

–6 %