Rechnungslegungsgrundsätze und Erläuterungen

Die Zwischenberichterstattung wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IAS 34) erstellt. Der Halbjahresabschluss ist auf der Basis der Bilan­zierungs- und Bewertungsgrundsätze des Jahresabschlusses 2014 erstellt worden. Die entsprechenden Rechnungslegungs­- grundsätze sind im Geschäftsbericht 2014, Seite 90 ff., zu finden.

Der vorliegende Halbjahresbericht 2015 wurde durch die Ernst & Young AG geprüft, wobei die geprüften Informationen und Tabellen im Bericht als «geprüft» gekennzeichnet sind. Die Vorjahresperiode 2014 wurde nicht geprüft.

Änderungen im Konsolidierungskreis

Die VP Bank AG, Vaduz, hat per 7. Januar 2015 die Aktien der Centrum Bank AG, Vaduz, vollumfänglich erworben. Gemäss International Financial Reporting Standards (IFRS) wird die Centrum Bank AG ab diesem Zeitpunkt in der Berichterstattung der VP Bank Gruppe voll konsolidiert. Am 30. April 2015 erfolgte die rechtliche Fusion zwischen der VP Bank AG und der Centrum Bank AG.

Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)

Die Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) können freiwillig angewendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht die Anwendung von Hedge Accounting die Abbildung der Risikomanage­menttätigkeiten eines Unternehmens im Jahresabschluss. Dies geschieht durch Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge der Sicherungsinstrumente mit denen aus den in Hinblick auf bestimmte Risiken designierten Grundgeschäften.

Eine Sicherungsbeziehung kann im Rahmen von Hedge Accounting abgebildet werden, wenn alle der nachfolgenden qualitativen Merkmale erfüllt sind:

  • Die Sicherungsbeziehung besteht aus zulässigen Sicherungsinstrumenten und zulässigen Grundgeschäften.
  • Zu Beginn der Sicherungsbeziehung liegt eine formelle Designation und Dokumentation vor, die Bezug auf die Risikomanagementstrategie und -zielsetzung des Unternehmens für diese Sicherung nimmt.
  • Die Sicherungsbeziehung erfüllt die Anforderungen an die Effektivität.

Die Sicherungsbeziehung muss ab dem Zeitpunkt ihrer Begründung dokumentiert werden. Die Dokumentation umfasst insbesondere die Identifikation des Sicherungsinstruments und des gesicherten Grundgeschäfts sowie die Kennzeichnung des gesicherten Risikos und der Methodik zur Bestimmung der Effektivität der Sicherungsbeziehung. Um sich für die bilanzielle Abbildung im Rahmen von Hedge Accounting zu qualifizieren, muss die Sicherungsbeziehung den folgenden Anforderungen an die Effektivität zu Beginn jeder Sicherungsperiode genügen:

  • Es besteht ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument;
  • Das Ausfallrisiko dominiert nicht die Wertänderungen, die sich aus der wirtschaftlichen Sicherung ergeben; und
  • Die Sicherungsquote (hedge ratio) spiegelt die zur tatsäch­lichen wirtschaftlichen Sicherung eingesetzte Menge des Grundgeschäfts sowie die Menge des Sicherungsinstruments zutreffend wider.

Derivative Finanzinstrumente werden vom Konzern im Rahmen des Risikomanagements hauptsächlich zur Steuerung von Zins- und Fremdwährungsrisiken eingesetzt. Wenn derivative und nicht derivative Finanzinstrumente bestimmte Kriterien erfüllen, können sie als Absicherungsinstrumente eingestuft werden, und zwar zur Absicherung der Veränderungen des Fair Value von erfassten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (Fair Value Hedge Accounting), zur Absicherung der Schwankungen erwarteter künftiger Cashflows, welche erfassten Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten oder vorgesehenen Transaktionen mit einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit zugeordnet sind (Cash Flow Hedge Accounting), oder zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (Absicherung von Nettoinvestitionen).

Fair Value Hedge Accounting

IFRS 9 sieht die Anwendung des Fair Value Hedge Accountings zur Vermeidung einseitiger Ergebniseffekte für Derivate vor, die der Absicherung des beizulegenden Zeitwertes bilanzierter Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten gegen ein oder mehrere festgelegte Risiken dient. Einem Markt­zinsrisiko beziehungsweise Zinsänderungsrisiko unterliegen insbesondere die Kreditgeschäfte des Konzerns und die Wertpapierbestände, sofern es sich um festverzinsliche Papiere handelt. Zur Absicherung dieser Risiken werden vor allem Zinsswaps verwendet. Gemäss den Regelungen des Fair Value Hedge Accountings werden die zur Absicherung eingesetzten derivativen Finanzinstrumente zum Fair Value als Marktwerte aus derivativen Sicherungsin­strumen­- ten bilanziert. Für den gesicherten Vermögenswert bzw. die gesicherte Verbindlichkeit sind die aus dem gesicherten Risiko resultierenden gegenläufigen Fair-Value-Än­derungen ebenfalls bilanziell zu erfassen. Die gegenläufigen Bewertungs­änderungen aus den Sicherungsinstrumenten sowie aus den gesicherten Grundgeschäften werden erfolgswirksam in der Erfolgsrechnung als Erfolg Hedge Accounting erfasst. Der Teil der Zeitwertänderungen, der nicht dem abgesicherten Risiko zuzurechnen ist, wird entsprechend den Regeln der zuge­hörigen Bewertungskategorie behandelt. Fair Value Hedge Accounting kann entweder als Micro Fair Value Hedge oder als Portfolio Fair Value Hedge für Zinsrisiken ausgestaltet werden:

  • Beim Micro Fair Value Hedge wird das Grundgeschäft mit einem oder mehreren Sicherungsgeschäften in einer Sicherungsbeziehung verknüpft. Die Buchwerte der Grund­geschäfte werden im Falle von Fair-Value-Änderungen, die dem abgesicherten Risiko zuzuordnen sind, erfolgs­wirksam angepasst.
  • Beim Portfolio Fair Value Hedge wird die Absicherung von Zinsrisiken auf Portfolioebene abgebildet. Abgesichert werden nicht einzelne Geschäfte oder Gruppen von Geschäften mit ähnlicher Risikostruktur, sondern ein Betrag von Grundgeschäften, gegliedert nach Laufzeitbändern entsprechend den erwarteten Rückzahlungs- und Zins­anpassungsterminen in einem Portfolio. Portfolios können nur Aktiva, nur Passiva oder beides enthalten. Bei der Absicherung von Zinsrisiken auf Portfolioebene wird die entsprechende Fair-Value-Veränderung unter Sonstige Aktiven oder Sonstige Passiven ausgewiesen.
Cash Flow Hedge Accounting

IFRS 9 sieht die Anwendung des Cash Flow Hedge Accountings zur Vermeidung einseitiger Ergebniseffekte für Derivate vor, die der Absicherung gegen das Risiko einer Veränderung künftiger Zahlungsströme dienen. Im Rahmen des Cash Flow Hedge Accountings eingesetzte Derivate werden zum Fair Value bilanziert. Das Bewertungsergebnis wird, sofern effektiv, erfolgsneutral nach Berücksichtigung latenter Steuern in der Rücklage aus Cash Flow Hedges im Eigenkapital erfasst. Der ineffektive Teil wird hingegen ergebniswirksam als Erfolg Hedge Accounting ausgewiesen. Für die den gesicherten Zahlungsströmen zugrunde liegenden Geschäfte ändern sich die oben beschriebenen allgemeinen Bilanzierungsregeln nicht.

Absicherung von Nettoinvestitionen

Die Absicherung der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb, einschliesslich der Absicherung eines monetären Postens, der als Teil der Nettoinvestition bilanziert wird, wird ähnlich wie ein Cash Flow Hedge abgebildet. Im sonstigen Ergebnis (Gesamtergebnisrechnung) werden die Teile der Aufwendungen und Erträge des Sicherungsinstruments erfasst, die als effektiv gelten, und der ineffektive Teil wird im Periodenergebnis erfasst.

Die kumulierten Aufwendungen und Erträge des Sicherungsinstruments, die sich auf den effektiven Teil der Sicherung beziehen, werden bei (teilweisem) Abgang des ausländischen Geschäftsbetriebs ins Periodenergebnis umgegliedert.

Derivative Finanzinstrumente

Derivative Finanzinstrumente werden zum Fair Value bewertet und in der Bilanz ausgewiesen. Der Fair Value wird aufgrund von Börsennotierungen oder Optionspreismodellen ermittelt. Realisierte bzw. unrealisierte Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam verbucht.

Die VP Bank Gruppe verwendet die folgenden Derivate sowohl für Handels- als auch für Absicherungszwecke. Sie lassen sich in die folgenden Hauptkategorien unterteilen:

  • Swaps: Swaps sind Transaktionen, bei denen zwei Parteien Mittelflüsse (Cashflows) auf einem bestimmten Nominal­betrag für eine im Voraus festgelegte Dauer untereinander austauschen. Zinsswaps: Zinsswaps sind Zinsderivate, die festverzinsliche Instrumente (zum Beispiel nicht strukturierte, festverzins­liche Anleihen oder gedeckte Schuldverschreibungen) gegen Fair-Value-Veränderungen aufgrund von Marktzinsänderungen schützen. Währungsswaps: Währungsswaps beinhalten den Austausch von Zinszahlungen, die auf Basisbeträgen mit zwei unterschiedlichen Währungen und Referenzzinssätzen beruhen, und umfassen im Allgemeinen auch den Austausch der Nominalbeträge zu Beginn oder am Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit. Währungsswaps werden üblicherweise ausserbörslich gehandelt.
  • Terminkontrakte und Futures: Terminkontrakte und Futures sind vertragliche Verpflichtungen, ein Finanzinstrument oder Rohstoffe an einem zukünftigen Datum und zu einem festgelegten Preis zu kaufen oder zu verkaufen. Termin­kontrakte sind massgeschneiderte Vereinbarungen, welche zwischen Parteien ausserbörslich (OTC) abgewickelt werden. Futures hingegen sind standardisierte Kontrakte, die an regulierten Börsen abgeschlossen werden.
  • Optionen und Warrants: Optionen und Warrants sind vertragliche Vereinbarungen, bei denen der Verkäufer (Schreiber) dem Käufer in der Regel das Recht, aber nicht die Verpflichtung, einräumt, an bzw. vor einem bestimmten Datum eine bestimmte Menge eines Finanz­instruments oder eines Rohstoffs zu einem im Voraus festgelegten Preis entweder zu kaufen (Call-Option) oder zu verkaufen (Put-Option). Der Käufer bezahlt dem Verkäufer für dieses Recht eine Prämie. Es gibt auch Optionen mit einer komplexeren Zahlungsstruktur. Optionen können ausserbörslich oder an regulierten Börsen gehandelt werden. Sie können auch in Form einer Wertschrift (Warrant) gehandelt werden.
Banken- und Kundenausleihungen

Die Buchwerte von Forderungen, für die Micro Fair Value Hedge Accounting angewendet wird, werden um die dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Fair-Value Änderungen angepasst. Bei Anwendung von Portfolio Fair Value Hedge Accounting werden die Fair-Value Änderungen in der Bilanzposition Sonstige Aktiven erfasst.

Verpflichtungen gegenüber Banken und Kunden

Im Rahmen des Micro Fair Value Hedge Accountings werden gesicherte Verbindlichkeiten um die dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Fair-Value Änderungen angepasst. Bei Anwendung von Portfolio Fair Value Hedge Accounting werden die Fair-Value Änderungen in der Bilanzposition Sonstige Passiven erfasst. 

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Die VP Bank hat am 18. Juni 2015 informiert, dass der Ver­waltungsrat von der Ermächtigung der Generalversammlung vom 24. April 2015 zum Rückkauf eigener Inhaber- und Namenaktien Gebrauch macht und beabsichtigt, über ein Festpreisangebot maximal 5 Prozent des Aktienkapitals zu erwerben, was maximal 300’750 Inhaberaktien und maximal 300’208 nicht kotierten Namenaktien entspricht. Der Rückkaufpreis wurde auf CHF 84.00 je Inhaberaktie und auf CHF 8.40 je Namenaktie festgelegt. Der gesamte Umfang dieser Transaktion wurde per 30. Juni 2015 dem Eigenkapital belastet. 

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 3. Juli 2015 wurden der VP Bank 944’368 Inhaberaktien mit einem Nennwert von CHF 10.00 zu einem Preis von je CHF 84.00 angedient. Da der Rückkauf auf maximal 300’750 Inhaberaktien (4.55 Prozent des Kapitals bzw. 2.50 Prozent der Stimmrechte) beschränkt war, wurden alle Angebote von Inhaberaktien proportional gekürzt.

Gleichzeitig wurden der VP Bank 114’080 nicht kotierte Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 1.00 (0.17 Prozent des Kapitals bzw. 0.95 Prozent der Stimmrechte) zu einem gegenüber der Inhaberaktie nennwertadjustierten Preis von je CHF 8.40 angeboten. Da der VP Bank weniger als 300’208 Namenaktien angedient wurden, erfolgte bei den Namenaktien keine Kürzung der angedienten Titel.

Die Auszahlung des Rückkaufpreises erfolgte mit Valuta 7. Juli 2015. Die Umsatzabgabe sowie allfällige Gebühren wurden von der VP Bank übernommen.

Nach Abschluss des Rückkaufangebots zum Festpreis hielt die VP Bank per 3. Juli 2015 insgesamt 303’058 Inhaberaktien und 115’712 Namenaktien. Dies entspricht einem Anteil von 4.76 Prozent am ausstehenden Aktienkapital und 3.48 Prozent der Stimmrechte.

Die bei diesem Rückkaufangebot zurückgekauften Aktien sollen für künftige Akquisitionen oder für Treasury-Management-Zwecke verwendet werden. Da keine Vernichtung der Aktien stattfindet, bleiben die Kapital- und Stimmrechtsverhältnisse gleich.

Der Verwaltungsrat hat den Halbjahresbericht an seiner Sitzung vom 20. August 2015 behandelt, genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben. 

Für die wichtigsten Konzernwährungen galten nachstehende Umrechnungskurse:

 

 

 

 

 

 

 

Veränderung

 

Stichtagskurse

         Durchschnittskurse

 Stichtagskurse

Durchschnittskurse

 

30.06.2015

30.06.2014

31.12.2014

1H2015

1H2014

2014

Laufendes
Jahr

Vorjahr

Laufendes Jahr

Vorjahr

0.9346

0.8868

0.9937

0.9476

0.8909

0.9149

–6 %

5 %

4 %

6 %

1.0413

1.2142

1.2024

1.0572

1.2213

1.2146

–13 %

–14 %

–13 %

–13 %

0.6941

0.7113

0.7499

0.7018

0.7067

0.7222

–7 %

–2 %

–3 %

–1 %

0.1205

0.1144

0.1281

0.1222

0.1149

0.1180

–6 %

5 %

4 %

6 %

1.4698

1.5163

1.5493

1.4435

1.4871

1.5068

–5 %

–3 %

–4 %

–3 %