Bericht des unabhängigen Abschlussprüfers zum konsolidierten Halbjahresbericht

An den Verwaltungsrat der VP Bank AG, Vaduz

Wir haben den konsolidierten Halbjahresbericht der VP Bank AG, bestehend aus konsolidierter Erfolgsrechnung, konso­lidierter Gesamtergebnisrechnung, konsolidierter Bilanz, konsolidierter Eigenkapitalentwicklung, konsolidierter Geldflussrechnung und einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden und anderen erläuternden Informationen (Seiten 18 bis 41), für die den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2015 umfassende Rechnungs­periode geprüft.

Verantwortung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung dieses konsolidierten Halbjahresberichtes in Übereinstimmung mit dem International Financial Reporting Standard IAS 34 «Interim Financial Reporting» und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines konsolidierten Halbjahresberichtes zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem konsolidierten Halbjahresbericht abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der konsolidierte Halbjahresbericht frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist.

Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im konsolidierten Halbjahresbericht enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im konsolidierten Halbjahresbericht ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das für die Aufstellung des konsolidierten Halbjahresberichtes relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontroll­systems abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der vom Verwaltungsrat ermittelten Werte in der Rechnungs­legung sowie die Beurteilung der Darstellung des konsoli­dierten Halbjahres­berichtes.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung ist der konsolidierte Halbjahresbericht der VP Bank AG für die am 30. Juni 2015 abgeschlossene Rechnungsperiode in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit dem International Financial Reporting Standard IAS 34 «Interim Financial Reporting» aufgestellt.

Sonstiger Sachverhalt

Die Vergleichszahlen für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 30. Juni 2014 wurden nicht geprüft.

 

Ernst & Young AG

 

Bruno PatusiMoreno Halter
dipl. Wirtschaftsprüfer (CH)dipl. Wirtschaftsprüfer

(Leitender Revisor)

 

Bern, 12. August 2015