Rechnungslegungsgrundsätze und Erläuterungen
Die Zwischenberichterstattung wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IAS 34) erstellt. Der Halbjahresabschluss wurde auf der Basis der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Jahresabschlusses 2015 erstellt, mit Ausnahme der Terminkomponenten aus bestimmten Fremdwährungskontrakten, welche neu im Erfolg aus dem Zinsgeschäft (bisher Erfolg Handelsgeschäft) ausgewiesen werden. Ferner wurden Negativzinsen aufgrund ihrer zunehmenden Relevanz gesondert als «Zinsertrag aus finanziellen Verpflichtungen» im Zinsertrag und als «Zinsaufwand aus finanziellen Vermögenswerten» im Zinsaufwand dargestellt. Die Vergleichsangaben zu früheren Perioden wurden entsprechend angepasst. Durch die Umgliederung vorstehender Fremdwährungskontrakte erhöhte sich der Erfolg aus dem Zinsgeschäft in der Vorjahresperiode 2015 um CHF 0.8 Mio. Der Erfolg Handelsgeschäft reduzierte sich in der Vorjahresperiode 2015 um den gleichen Betrag. Die entsprechenden Rechnungslegungsgrundsätze sind im Geschäftsbericht 2015, Seite 98 ff., zu finden.
Der vorliegende Halbjahresbericht 2016 wurde nicht geprüft. Die Vorjahresperiode 2015 wurde durch Ernst & Young AG geprüft, wobei die geprüften Informationen und Tabellen im Bericht als «geprüft» gekennzeichnet sind.
Neue und überarbeitete International Financial Reporting Standards
Seit dem 1. Januar 2016 sind folgende neue und revidierte Standards und Interpretationen in Kraft:
Änderungen der IFRS 2012–2014 («Improvements to IFRS 2012–2014 Cycles»)
Im September 2014 veröffentlichte das IASB im Rahmen seines Annual-Improvement-Projektes «Improvements to IFRS 2012–2014 Cycles» mehrere Änderungen bestehender IFRS. Diese umfassen sowohl Änderungen verschiedener IFRS mit Auswirkung auf den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Geschäftsvorfällen als auch terminologische oder redaktionelle Korrekturen. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
IFRS 11 – Gemeinsame Vereinbarungen (Änderungen an IFRS 11)
Mit Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (Änderungen an IFRS 11) wird IFRS 11 so geändert, dass der Erwerber von Anteilen an einer gemeinsamen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb darstellen wie in IFRS 3 definiert, alle Prinzipien in Bezug auf die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen aus IFRS 3 und anderen IFRS anzuwenden hat, solange diese nicht im Widerspruch zu den Leitlinien in IFRS 11 stehen. Die Änderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
IAS 1
Im Dezember 2014 veröffentlichte das IASB, als Teil einer Initiative zur Verbesserung von Finanzabschlüssen bezüglich Darstellung und Anhangangaben, Änderungen zu IAS 1, «Presentation of Financial Statements» («IAS 1»). Diese Änderungen stellen klar, dass das Prinzip der Wesentlichkeit auf den gesamten Finanzabschluss anzuwenden ist, dass professionelle Einschätzungen bei der Bestimmung von Anhangangaben anzuwenden sind und dass die Aufnahme von nicht materiellen Informationen zu einer reduzierten Effektivität der Anhangangaben führen kann. Die Änderungen zu IAS 1 haben nur Einfluss auf die Anhangangaben des Konzerns.
Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien
An der 53. ordentlichen Generalversammlung der VP Bank in Vaduz vom 29. April 2016 wurden sämtliche Anträge des Verwaltungsrates angenommen. Zugestimmt hat die Generalversammlung dem Antrag des Verwaltungsrates, die Statuten zur Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien abzuändern. Die Entwicklungen auf internationaler Ebene erfordern mehr Transparenz über die Eigentumsverhältnisse von juristischen Personen. In diesem Zusammenhang beantragte der Verwaltungsrat, die kotierten Inhaberaktien der VP Bank mit einem Nennwert von CHF 10.00 in Namenaktien A mit gleichem Nennwert umzuwandeln. Die bestehenden, nicht kotierten Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 1.00 bleiben als Namenaktien B unverändert bestehen und werden auch künftig nicht an der Börse gehandelt. Der erste Handelstag der Namenaktien A war der 6. Mai 2016.
Aktienrückkauf
Die VP Bank AG hat beschlossen, im Rahmen der Ermächtigung der Generalversammlung vom 24. April 2015 die Anzahl eigener Aktien mittels eines weiteren Aktienrückkaufs auf bis zu 10 % des Aktienkapitals zu erhöhen. Die VP Bank AG knüpft damit an die zwei erfolgreichen Programme aus dem Jahr 2015 an. Die Rückkäufe der Namenaktien A, die vom 7. Juni 2016 bis längstens 31. Mai 2017 dauern werden, sollen über die ordentliche Handelslinie an der SIX Swiss Exchange erfolgen.
Die VP Bank AG ist im Rahmen des öffentlichen Aktienrückkaufprogramms bereit, bis zu 120'000 Namenaktien A zurückzukaufen. Sie wird jedoch zu keinem Zeitpunkt mehr eigene Namenaktien A halten, als es ihr im Rahmen der oben erwähnten Ermächtigung durch die Generalversammlung erlaubt ist (bis maximal 601'500 Stück, was 10 % aller Namenaktien A entspricht).
Die zurückgekauften Namenaktien A sollen für künftige Akquisitionen oder für Treasury-Management-Zwecke verwendet werden. Die VP Bank AG hat die Zürcher Kantonalbank mit der Durchführung des Rückkaufs der börsenkotierten Namenaktien A beauftragt.
Bis zum 30. Juni 2016 hat die VP Bank AG 12'132 Namenaktien A aus dem Rückkaufprogramm zurückgekauft. Per 30. Juni 2016 hielt die VP Bank Gruppe insgesamt 528'090 Namenaktien A und 127'312 Namenaktien B. Dies entspricht einem Anteil von 8.18 Prozent am ausstehenden Aktienkapital und 5.45 Prozent der Stimmrechte.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Der Verwaltungsrat hat den Halbjahresbericht bei seiner Sitzung vom 18. August 2016 behandelt, genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben.
Für die wichtigsten Konzernwährungen galten nachstehende Umrechnungskurse:
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| Veränderung | |||
| Stichtagskurse | Durchschnittskurse | Stichtagskurse | Durchschnittskurse | ||||||
| 30.06.2016 | 30.06.2015 | 31.12.2015 | 1H2016 | 1H2015 | 2015 | Laufendes | Vorjahr | Laufendes Jahr | Vorjahr |
USD/CHF | 0.9742 | 0.9346 | 1.0010 | 0.9819 | 0.9476 | 0.9633 | –3 % | 4 % | 2 % | 4 % |
EUR/CHF | 1.0823 | 1.0413 | 1.0874 | 1.0954 | 1.0572 | 1.0683 | 0 % | 4 % | 3 % | 4 % |
SGD/CHF | 0.7238 | 0.6941 | 0.7056 | 0.7116 | 0.7018 | 0.7003 | 3 % | 4 % | 2 % | 1 % |
HKD/CHF | 0.1256 | 0.1205 | 0.1292 | 0.1264 | 0.1222 | 0.1243 | –3 % | 4 % | 2 % | 3 % |
GBP/CHF | 1.3023 | 1.4698 | 1.4754 | 1.4064 | 1.4435 | 1.4723 | –12 % | –11 % | –4 % | –3 % |